Drei Klimazonen.
In den Küstenregionen, im Flachland im Süden Mexikos und auf der Yucatán-Halbinsel (Tierra Caliente) herrscht tropisches Klima.
Gemäßigtes Klima in Lagen zwischen 800 und 2000 m (im Hochland sinken die Temperaturen jedoch nachts stark ab). Während die Südspitze der Baja California tropisch ist, wird der Norden der Baja California im Winter von einer kühlen Regenzeit beherrscht und das Thermometer kann dann sogar unter Null fallen.
In Hochlagen über 2000 m (Tierra Fria, Mexiko-Stadt) Höhenklima. Es ist es kühl, die Temperaturen liegen bei 15°C. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden. An den Küsten regnet es mehr als im höher gelegenen Landesinnern.
Auch wenn Mexiko ganzjährig ein beliebtes Reiseziel ist, werden die meisten Reisen während der Trockenzeit von Oktober bis April gebucht.
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder. Diese müssen bei der Einreise auf dem Landweg für touristische Aufenthalte online eine Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple) beantragen. Bei Einreise über den Luftweg werden Touristenkarten nicht mehr benötigt. Bei der Einreise stempeln Grenzbeamte die erlaubte Aufenthaltsdauer in den Reisepass. Falls der Stempel nicht lesbar sein sollte, muss unverzüglich mit dem Instituto Nacional de Migración (INM) Kontakt aufgenommen werden. Ein Anspruch auf die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen besteht in keinem Fall. Achtung: Inhaber von Touristenkarten müssen diese während des gesamten Aufenthalts aufbewahren, stets mit sich führen und bei der Ausreise vorlegen.:
[1] EU-Länder und Schweiz (für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen).
[2] Staatsangehörige der Türkei, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel / Visum für ein Schengen-Land, Kanada, GB, Japan oder die USA verfügen und bei der Einreise einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen. Eine elektronische Genehmigung (SAE) ist in diesem Fall ebenfalls nicht erforderlich.
Einreise mit Elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)):
[3] Türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel / ohne Visum für ein Schengen-Land, GB, Japan, Kanada oder die USA die eine elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) haben und einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen, können für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) mit dem Flugzeug einreisen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist ein Visum erforderlich.
Achtung: Für längerfristige Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden. Ebenso muss ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt weder touristisch noch geschäftlich ist.
Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen aller Nationalitäten (Ausnahme: Staatsbürger des Kosovo) können ohne Visum in Mexiko einreisen, wenn sie sich innerhalb der zwischen dem Reiseveranstalter und der Regierung von Mexiko vereinbarten Grenzen aufhalten.
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Touristenkarte: ca. 640 MXN (ca. 35 US$), nur bei Einreise auf dem Landweg: Bezahlung in MXN online, in bar oder über eine Bankfiliale.
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.
Geschäftsreise- und Technikervisum: Bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Zunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung ein Termin vereinbart werden. Beantragung (in Frankfurt selbständig mit der Post, ein Termin für ein persönliches Gespräch wird vom Konsulat in Frankfurt vergeben) und Abholung der Unterlagen (in Frankfurt persönlich) beim zuständigen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 745 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (Überweisung mit Beleg oder in bar, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).
Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Visa: Bis zu 10 Tagen, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Ausreise aus Mexiko
Die folgende Bestimmung trifft auf mexikanische Minderjähre zu und auf ausländische Minderjährige, die permanent oder zeitweilig in Mexiko einen Wohnsitz haben z.B. als Schüler oder als Studierende (keine Touristen) oder eine doppelte Staatsbürgerschaft (darunter die mexikanische) haben: Alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko Kopien der elterlichen Pässe sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten. Diese kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.).
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA.
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt. Die Mitnahme von bis zu 3 Tieren (Katzen, Hunde, Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.) ist steuerfrei.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische Aufenthalte u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder. Diese müssen bei der Einreise auf dem Landweg für touristische Aufenthalte online eine Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple) beantragen. Bei Einreise über den Luftweg werden Touristenkarten nicht mehr benötigt. Bei der Einreise stempeln Grenzbeamte die erlaubte Aufenthaltsdauer in den Reisepass. Falls der Stempel nicht lesbar sein sollte, muss unverzüglich mit dem Instituto Nacional de Migración (INM) Kontakt aufgenommen werden. Ein Anspruch auf die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen besteht in keinem Fall. Achtung: Inhaber von Touristenkarten müssen diese während des gesamten Aufenthalts aufbewahren, stets mit sich führen und bei der Ausreise vorlegen.:
[1] EU-Länder und Schweiz (für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen).
[2] Staatsangehörige der Türkei, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel / Visum für ein Schengen-Land, Kanada, GB, Japan oder die USA verfügen und bei der Einreise einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen. Eine elektronische Genehmigung (SAE) ist in diesem Fall ebenfalls nicht erforderlich.
Einreise mit Elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)):
[3] Türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel / ohne Visum für ein Schengen-Land, GB, Japan, Kanada oder die USA die eine elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) haben und einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen, können für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) mit dem Flugzeug einreisen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist ein Visum erforderlich.
Achtung: Für längerfristige Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden. Ebenso muss ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt weder touristisch noch geschäftlich ist.
Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen aller Nationalitäten (Ausnahme: Staatsbürger des Kosovo) können ohne Visum in Mexiko einreisen, wenn sie sich innerhalb der zwischen dem Reiseveranstalter und der Regierung von Mexiko vereinbarten Grenzen aufhalten.
Stand - Fri, 01 Nov 2024 12:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Nov 2024 11:57:44 +0100)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Abschnitt Sicherheit
Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:
Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:
Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstraße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
Bundesstaat Jalisco: Von Reisen in das Grenzgebiet zum Bundesstaat Guanajuato wird abgeraten.
Zu besonderer Vorsicht wird geraten:
Die größte Gefahr für die innere Sicherheit des Landes geht vom organisierten Verbrechen aus.
Mexiko ist Transitland und zunehmend auch Empfängerland für eine wachsende Anzahl von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten, die aus zentralamerikanischen Ländern in die USA gelangen wollen.
Die Gewalt in Mexiko stagniert auf weitflächig hohem Niveau.
Vor allem in von der organisierten Kriminalität kontrollierten Gebieten (siehe oben Abschnitt Sicherheit) werden bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden Gegner oftmals getötet, auf Unbeteiligte wird keine Rücksicht genommen. Bei Schusswechseln zwischen den kriminellen Gruppierungen bzw. mit den Sicherheitskräften können auch unbeteiligte Touristen ins Kreuzfeuer geraten, auch mit Todesfolge. Insoweit bieten auch öffentliche und vielbesuchte Orte nicht immer Sicherheit.
Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte sind an der Tagesordnung. Häufigste Delikte sind Diebstähle, Raubüberfälle und Express-Entführungen. Polizeikräfte oder uniformiertes Sicherheitspersonal bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben, können an Straftaten beteiligt sein.
Die Gewalt gegen Frauen ist hoch, darunter Morde, sexuelle Übergriffe und Entführungsversuche, auch in den Touristenregionen. Die meisten Straftaten werden nicht aufgeklärt. Schusswaffen sind weit verbreitet; ihr Einsatz erfolgt oft hemmungslos. Dies gilt auch bei Überfällen im stehenden Verkehr und in öffentlichen Bussen. Hier werden oftmals selbst verbale Entgegnungen brutal beantwortet.
Die Überfallgefahr ist bei Überlandfahrten nachts und abseits der mautpflichtigen Autobahnen sowie an unbelebten Raststätten und Tankstellen besonders hoch. Unter Vorwänden z.B. eines Defekts oder mit der Bitte um Pannenhilfe werden Reisende zum Halten bewegt und dann überfallen.
Erwerb und Konsum von Drogen werden von den Sicherheitsbehörden verfolgt. Wiederholt kam es zu schwersten gesundheitlichen Schädigungen und Todesfällen durch den Konsum auch verunreinigter Betäubungsmittel. Die Zulassung geringer Mengen von Marihuana unterliegt einschränkenden Bedingungen, ihr Erwerb und Konsum ist ausländischen Reisenden de facto weiterhin verboten.
Reisen und Besuche in Gruppen bieten meist mehr Sicherheit als Besuche ohne jede Begleitung, ebenso geschützte Hotelanlagen gegenüber dem Ausgehen in Stadtzentren nach Einbruch der Dunkelheit. Organisierte und geführte Touren berücksichtigen in der Regel bestehende Sicherheitsrisiken.
Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. bei Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen.
Für Wohnmobile bzw. Campingwagen gibt es nicht ausreichend bewachte Campingplätze.
Geldautomaten können manipuliert sein, um Daten zu kopieren, auch Kreditkartenmissbrauch ist weiterhin ein Problem.
An den Küsten herrscht tropisches, in höheren Lagen wie in Mexiko-Stadt Höhenklima.
In Mexiko ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können.
Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es regelmäßig zu teils schweren Erdbeben kommt. Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt (inklusive Roma).
Der Großraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen.
Der Vulkan Popocatépetl ist verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Auch der Vulkan Colima ist weiterhin aktiv und für Besucher geschlossen.
Starke Strömungen und hoher Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Besonders an der Pazifikküste kommt es jedes Jahr zu tödlichen Badeunfällen.
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der ersten Klasse entsprechen gutem europäischen Standard.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis November wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen und Mautstationen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet.
An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgesetzt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden.
Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht hohes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Staus. Wegen schlechter Luftqualität kann es im Großraum Mexiko-Stadt und anderen Bundesstaaten an einzelnen Tagen abhängig vom Kfz-Kennzeichen Fahrverbote geben, die auch durch die Verhängung von Bußgeldern durchgesetzt werden. Autovermietungen können hierüber Auskunft geben.
Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden.
In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In zahlreichen mexikanischen Staaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, muss auch der Fahrer eines Pkw im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden.
Wenn Sie einen Pannendienst benötigen, kontaktieren Sie „Ángeles Verdes" (Telefon: 078 oder App „Ángeles Verdes")
Lassen Sie keine Wertgegenstände im Mietwagen, auch nicht auf bewachten Parkplätzen.
Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Vorsicht ist – außer an touristischen Hotspots – beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung lässt sich nicht gern fotografieren, auch nicht, wenn Personen nicht direkt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte vor dem Fotografieren um Erlaubnis gebeten werden.
Nacktbaden oder „oben ohne" gilt in Mexiko als anstößig und sollte unterlassen werden.
Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre.
Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.
Elektrische Zigaretten (vapes) sind in Mexiko verboten.
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.
Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.
Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung, siehe auch Visum.
Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.
Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt
Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online bei der Fiscalía General de Justicia anzuzeigen. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.
Vermittelnd wirkt auch die Touristenpolizei in Mexiko-Stadt unter der Nummer +52 55 5207 4155 (spanisch-englisch). Der Kontakt kann auch über WhatsApp +52 55 4891 1166 hergestellt werden.
Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Staatsanwaltschaftsbüros zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgender Anschrift zu finden:
Dort können Anzeigen direkt erstattet werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt deutsch). Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya) empfiehlt sich die Nutzung der App „Guest Assist".
Die Casa Consular in Cancún (+52 984 803 4714) sowie die Centros de Atención y Protección al Turista (CAPTA) in Playa del Carmen (+52 984 116 0430), in Acapulco (+52 744 484 9800) und in Mazatlán (+52 669 118 4256) sind Touristen ebenfalls behilflich.
Landeswährung ist der Peso (MXN). Der Kauf und Verkauf von USD- und EUR-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. In touristischen Gebieten werden Preise häufig in USD angegeben.
Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten.
Mit den gängigen Kreditkarten von VISA, MasterCard, American Express und Diners Club lässt sich in Mexiko problemlos Geld abheben. Mitunter ist es auch möglich, per Debitkarte (Girocard) Geld abzuheben. Geeignete Geldautomaten sind an den angebrachten Symbolen der Kartenanbieter (VISA/MasterCard bzw. Maestro) erkennbar. Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb gesicherter Gebäude wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen.
Über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten. Siehe auch Gesundheit – Medizinische Versorgung.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mexikos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für sechs Monate gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) können zur Einreiseverweigerung führen.
Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, wenn der Reisezweck ein Urlaub, eine Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sofern der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert. Touristen dürfen keine bezahlten Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen.
Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.
Deutsche volljährige Touristen mit biometrischen Pässen, die noch mindestens sechs Monate gültig sind, können bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Alle anderen Reisenden (Minderjährige, Personen ohne biometrischen Pass, andere Aufenthaltszwecke) müssen persönlich beim Grenzbeamten vorsprechen, der Einreisedatum und gewährte Aufenthaltsdauer in den Pass stempelt.
Einreisende haben keinen Anspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen. Nach den geltenden mexikanischen Bestimmungen sind die Einwanderungsbehörden in Mexiko befugt, über die Einreise von Ausländern an den Einreisestellen zu entscheiden, auch, wenn diese ein gültiges Visum mit sich führen.
Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko müssen folgende Unterlagen bei Einreise vorzeigen.
Reisende, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, müssen eine elektronische Touristenkarte beantragen oder bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) eine Einreisegenehmigung einholen, auch wenn sie von den mexikanischen Beamten nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Touristenkarte ist online bzw. in bar in MXN gegen Quittung oder bei einer Bankfiliale zahlbar. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt (Main) hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
"Working-Holiday" ist in Mexiko visumsfrei nicht gestattet. Bei einem Praktikum in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb wird bereits die Annahme von Trinkgeldern als Einkommen/Erwerbstätigkeit interpretiert und kann ohne entsprechende Genehmigung zu Festnahme und Ausweisung führen.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen etablierter Programme wie „kulturweit", „weltwärts" oder „IJFD" geplant werden.
Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden.
Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden.
Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile, Passkopien der Eltern sowie die eigene Geburtsurkunde mitsichführen.
Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko und mexikanische Staatsangehörige (auch Doppelstaater), die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
Die Import- und Exportvorschriften für Waren nach/aus Mexiko sind streng. Reisende müssen alles deklarieren, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte, wie z.B. Zigaretten oder mitgebrachte elektronische Geräte, die über die Freimenge hinausgehen (Achtung: diese Dinge können nicht auf mitreisende Personen aufgeteilt werden). Bei Verstößen ist mit sehr hohen Bußgeldern zu rechnen. Nähere Auskünfte bieten die Webseiten der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls.
Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 USD, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.
Bei der Ausreise finden Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung des Drogenhandels statt.
Nähere Auskünfte finden sich auf der Website der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls.
Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze zu bringen, benötigen Sie eine befristete Einfuhrgenehmigung für Fahrzeuge. Diese Genehmigungen werden von Banjercito bearbeitet und erfordern eine Kaution, die zurückerstattet wird, sobald das Fahrzeug Mexiko verlässt.
Zuständige mexikanische Behörde für die Ein- und Ausreisegenehmigung von Haustieren ist der Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA), der auch Informationen zu den aktuellen Anforderungen und Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren anbietet.
Zusätzliche Auskünfte finden Sie auch beim mexikanischen Zoll oder bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
Im Vergleich zu den Vorjahren werden aktuell deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten.
Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Es besteht ganzjährig ein geringes mittleres Malaria-Risiko in der Provinz Chiapas, Teilen der Provinzen Campeche, Cancun, Chihuahua, Nayarit, Quintana Roo, Sinaloa, Sonora, Tabasco und die in der Region um San Pedro Tapanatepec in der Provinz Oaxaca (p. falciparum weniger als 1%), in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.
Als malariafrei gelten die übrigen Landesteile. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 100%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen.
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen, siehe Leptospirose.
In Mexiko kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
Hohe Luftverschmutzung tritt insbesondere in Mexiko-Stadt auf.
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Private Krankenhäuser und Ärzte verlangen in aller Regel Vorkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Vereinigte Mexikanische Staaten.
Mexiko City (Ciudad de México).
Mexiko grenzt im Norden an die USA, im Nordwesten an den Golf von Kalifornien, im Westen an den Pazifik, im Süden an Guatemala und Belize sowie im Osten an den Golf von Mexiko und das Karibische Meer. Im Süden nimmt Mexiko die Hälfte der mittelamerikanischen Landbrücke ein.
Die landschaftliche Vielfalt Mexikos reicht von Feuchtgebieten über Wüsten und von Dschungel bedeckten Ebenen bis hin zu alpiner Vegetation. Ein Großteil des Landes besteht aus einem 1000-2500 m hohen Hochland, das vom Pazifik und Atlantik durch die Bergketten der Sierra Madre Occidental und der Sierra Madre Oriental begrenzt wird. Der nördliche Teil des Plateaus, der 40% der Gesamtfläche Mexikos ausmacht, ist unfruchtbar und nur dünn besiedelt. Im Süden des Hochlands verläuft eine vulkanische Bergkette, die sich von der Sierra Volcánica im Westen durch das Tal von Mexiko nach Veracruz an der Ostküste erstreckt. Mächtige Berge erheben sich hier, von denen einige, wie der 5700 m hohe Pico de Orizaba und der Popocatépetl, noch aktive Vulkane sind. Hier leben 50% der Bevölkerung. Weiter südlich auf den Hängen und Ebenen der dünn besiedelten Landenge Tehuantepec wird Ackerbau betrieben.
Der Osten und die Yucatán-Halbinsel sind flach, 75% der jährlichen Niederschläge fallen in diesem Gebiet. An der Nordwestküste, gegenüber der Halbinsel Baja California, an der Südwestküste von Bahía de Campeche sowie auf der Yucatán-Halbinsel gibt es viele Lagunen und Feuchtgebiete.
Präsidiale Bundesrepublik seit 1917. Verfassung von 1917, letzte Verfassungsänderung 1994. Zweikammerparlament (Congreso de la Unión). Die 128 Abgeordneten des Senats (Camara de Senadores) werden auf sechs Jahre, die 500 Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Camara Federal de Diputados) auf drei Jahre gewählt. Die exekutive Gewalt liegt beim Präsidenten, der das Kabinett ernennt und direkt vom Volk für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt wird. Seine Amtsperiode überschneidet sich mit der des Senats. Jeder Staat hat seinen eigenen Gouverneur und ein gewähltes Abgeordnetenhaus. Unabhängigkeit seit 1821 (ehemalige spanische Kolonie).
Claudia Sheinbaum, seit Oktober 2024.
110 V, 60 Hz; amerikanische Zweipol-Flachstecker. Adapter notwendig.
Scharf wie Salsa Roja („rote Soße”), berauschend wie Tequila, launisch wie die Vulkane der Sierras, surreal wie ein Gemälde Frida Kahlos, monumental wie die Pyramiden von Teotihuacán und warmherzig wie seine Einwohner – das ist Mexiko, ein Land, das den Verstand fasziniert und der Seele gut tut.
In Mexiko gibt es wahrhaftig etwas für jeden Geschmack. Naturliebhaber werden die Wale, Monarch-Schmetterlinge, Korallenriffe vor der Küste der Yukatán-Halbinsel und den dickste Baum der Welt in Tule, Oaxaca, schätzen. Partyfans zieht es in die Nachtclubs von Cancún. Für Hobbyarchäologen gibt es Hunderte von Ausstellungsstücken historischer Zivilisationen zu entdecken. Feinschmecker werden von der Vielseitigkeit und Sinnlichkeit der mexikanischen Küche begeistert sein – wo sonst kocht man Schokolade und Chili im selben Topf (Mole) – und Kunstliebhaber werden unzählige Wandgemälde bewundern können. Nicht vergessen sollte man die wunderbar bunten Webtextilien, den Silberschmuck und fantastischen Tierfiguren, die man auf Märkten erstehen kann, und für Strandgänger die 10.000 km lange Küste, Hängematte inklusive.
Besonders vorteilhaft ist das extrem gut ausgebaute und preiswerte Netz öffentlicher Verkehrsmittel, allen voran der regionale und überregionale Busverkehr, mit dem eine Reise durch das riesige Land bequem und relativ schnell möglich ist. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Hotels und Bed & Breakfasts für alle Budgets.
Lufthansa (LH) fliegt von Frankfurt/M. und München nonstop nach Mexiko-Stadt.
Condor (DE) verbindet Frankfurt/M. und München nonstop mit Cancun.
Edelweiss Air (WK) fliegt nonstop von Zürich nach Cancun.
Discover Airlines (4Y) fliegt direkt ab München nach Cancun und ab Frankfurt a.M nach Tulum.
KLM (KL) bietet Flugverbindungen zwischen Zürich und Mexiko-Stadt über Amsterdam an; Air France (AF) fliegt über Paris.
Austrian (OS) bietet Flugverbindungen von Wien nach Mexiko-Stadt in Kooperation mit Lufthansa (LH) via München und mit Air France (AF) via Paris an. Außerdem fliegt Austrian (OS) in Kooperation mit Edelweiss Air (WK) via Zürich nach Cancun.
Frankfurt/M. - Mexiko-Stadt: 11 Std. 55 Min. (nonstop); Zürich - Mexiko-Stadt: 14 Std. 5 Min.; Wien - Mexiko-Stadt: 14 Std. 30 Min.;
Frankfurt/M. - Cancun: 11 Std. 30 Min. (nonstop); Zürich - Cancun: 11 Std. 15 Min. (nonstop); Wien - Cancun: 13 Std. 35 Min.
16-26 € (18-29 US$); Kinder unter 2 Jahren und Transitreisende sind davon ausgenommen. Die Steuer ist oft bereits im Ticketpreis enthalten.
Die wichtigsten Grenzübergangsstellen im Grenzverkehr mit den USA sind Mexicali bei Anreise von Kalifornien; Nogales und El Paso/Ciudad Juárez von Arizona und New Mexico; Eagle Pass/Piedras Negras, Laredo/Nuevo Laredo und Brownsville/Matamoros von Texas.
Von Guatemala aus gibt es zwei Hauptverbindungsstraßen nach Mexiko. Die Panamerikana führt durch Mexiko nach Mittel- und Südamerika. Eine weitere Straße führt bei Chetumal und Corozal über die Grenze nach Belize.
Fernbusse: Greyhound bietet grenzüberschreitenden Busverkehr zwischen den USA und Mexiko an und verbindet zahlreiche Städte.
Maut: Mautpflicht besteht in Mexiko für einige Brücken sowie für Straßen, die nach der Straßennummer mit einem "D" gekennzeichnet sind. Die Maut ist in der Regel in bar zu begleichen; manchmal ist auch eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich. In Mexiko-Stadt und auf einigen Autobahnen in Mexiko gilt bei mautpflichtigen Straßen auch der elektronische Tag IAVE.
Unterlagen: Der Internatonale Führerschein wird zusätzlich zum nationalen Führerschein empfohlen.
Zwischen Mexiko und den angrenzenden Ländern gibt es keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Von San Diego (Kalifornien) aus fährt der San Diego Trolley bis zur mexikanischen Grenze bei Tijuana, und vom Bahnhof in El Paso (Texas) ist die mexikanische Grenzstadt Juarez bequem zu Fuß erreichbar.
Die größten mexikanischen Häfen sind Acapulco, Costa Maya, Cozumel, Manzanillo, Mazatlán, Puerto Vallarta, Tampico und Zihuatanejo/Ixtapa. Vor allem Acapulco wird von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Cunard und Hapag Lloyd starten Kreuzfahrten in Hamburg oder Bremerhaven und legen u.a. in Acapulco an. MSC bietet Kreuzfahrten ab Miami mit Zwischenstopps in Mexiko, inklusive Zubringerflügen aus Deutschland an.
Costa, Regent Seven Seas, P&O Cruises, die von weiteren europäischen Häfen starten, haben ebenfalls Mexiko im Programm.
Wassertaxis von Waterjet International verbinden Chetumal (Mexiko) mit San Pedro und Caye Caulker (Belize).
Mexiko besitzt ein weitverzweigtes Inlandsflugnetz, das von verschiedenen Fluggesellschaften umfassend bedient wird.
U.a. fliegt Volaris (Y4) die größeren Städte des Landes an.
Viva Aerobus (VB) und Aeroméxico (AM) bieten Inlandsverbindungen zum Tulum International Airport (TQO).
Das Straßennetz umfasst etwa 360.000 km. Um Mexiko-Stadt und Guadalajara ist das Straßennetz recht dicht; im Norden des Landes und in Richtung Yucatan im Süden wird es zunehmend dünner.
Maut: Einige Brücken sowie Straßen, deren Straßennummer zusätzlich mit einem "D" gekennzeichnet ist, sind mautpflichtig. Die Maut ist in der Regel in bar zu begleichen; manchmal werden auch Kreditkarten akzeptiert. In Mexiko-Stadt und auf einigen Autobahnen in Mexiko gilt bei mautpflichtigen Straßen auch der elektronische Tag IAVE.
Tankstellen: An Autobahnen und Fernstraßen gibt es genügend Tankstellen. In entlegeneren Gebieten ist es empfehlenswert, die sich bietenden Tankmöglichkeiten auch zu nutzen.
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Etwa ein Drittel des gesamten Straßennetzes ist asphaltiert. Zwischen größeren Städten sind die Straßen gut ausgebaut und gewartet. Die Straßen in ländlichen Gegenden sind mitunter eher schlecht befahrbar; vor allem zwischen Juni und September, während der Regenzeit, sind dort Fahrten oft nur mit Geländefahrzeugen möglich.
Mehrspurig ausgebaute Autobahnen verbinden die größeren Städte. In dünner besiedelten Gebieten gibt es oft zweispurige Landstraßen.
Mietwägen sind auf Flughäfen, in größeren Städten und in Urlaubsorten erhältlich. Fast alle großen Autoverleiher sind vertreten. Preislich gesehen ist es günstiger, einen Mietwagen im Heimatland vorzubestellen. Von Einwegmieten ist aufgrund sehr hoher Rückführungsgebühren abzuraten.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie und Vermieter) und seit mindestens 1 Jahr den Führerschein besitzen.
In den Großstädten sind Taxis überall verfügbar. Es ist empfehlenswert, sich im Hotel oder Restaurant ein Taxi rufen zu lassen oder an einem Taxistand zuzusteigen. Vor allem in Mexiko-Stadt ist Vorsicht geboten, wenn man ein Taxi auf der Straße anhält.
Autorisierte Sitio-Taxis sind durch ein »S« auf dem Nummernschild gekennzeichnet. Andere Taxis sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Generell empfiehlt es sich, den Fahrpreis vorher zu vereinbaren. Die gängigen Preise können im Hotel erfragt werden.
In den Städten gibt es zahlreiche Fahrrad- und Rollerverleiher; auch geführte Touren werden angeboten.
Mexiko verfügt über ein ausgezeichnetes und preiswertes Fernbusnetz. Deluxe- und 1. Klasse-Busse sind sehr bequem und legen kaum Zwischenstopps ein. 2. Klasse-Busse sind weniger komfortabel und benötigen aufgrund vieler Zwischenstopps mehr Zeit bis zum Ziel.
Abgelegenere Gebiete werden von Kleinbussen (Microbus) oder Sammeltaxis (Colectivo oder Pesero) angefahren, die meist warten bis alle Plätze besetzt sind, bevor sie losfahren. Sie können auch an der Straße durch Handzeichen gestoppt werden.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze 0,8 ‰.
- Für Motorräder, Mopeds und dreirädrige Fahrzeuge gilt ganztags Lichtpflicht.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- 2 Warndreiecke sind mitzuführen.
- Die Kindersicherung ist im Land nicht einheitlich geregelt: In den meisten Regionen müssen Kinder generell auf dem Rücksitz befördert werden. In Monterrey und Yucatán ist für Kinder bis zu einem Alter von 5 Jahren und einem Gewicht unter 10 Kilogramm eine Kinderrückhaltevorrichtung vorgeschrieben.
- In Mexico-Stadt gibt es einmal pro Woche zwischen 5 und 22 Uhr Fahrverbote wegen Smoggefahr; das Verbot ist abhängig vom Autokennzeichen. Nähere Auskünfte sollten unbedingt bei den Autovermietern eingeholt werden, da bei Nichtbeachtung des Fahrverbots hohe Strafen drohen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf der Autobahn: 100 km/h.
An den Raststätten der Schnellstraßen stehen Pannendienste und Erste-Hilfe-Einrichtungen zur Verfügung. Die Organisation Angeles Verdes (Grüne Engel) bietet als Service des Ministeriums für Tourismus auf den Schnellstraßen einen kostenlosen Pannendienst, Tel. 078.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
ADAC-Partnerclubs in Mexiko sind die Asociación Mexicana Automovilística (AMA), Tel. +52 (0)55 52 08 83 29 und die Asociación Nacional Automovilística (ANA), Tel.: +52 (0)55 55 24 42 27.
Bei Pannen und Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst die Verleihfirma zu kontaktieren.
Der Internationale Führerschein wird zusätzlich zum nationalen Führerschein empfohlen.
Mexiko-Stadt hat ein gutes und preiswertes U-Bahnnetz. Die U-Bahnen verkehren täglich zwischen 5 und 24 Uhr; bei Normalverkehr im 10-15 Minuten-Takt, zu Stoßzeiten alle 2 bis 3 Minuten. Ein Straßenbahnnetz und ein umfassendes Busliniennetz ergänzen das Nahverkehrssystem.
In Guadalajara gibt es neben der Metro auch öffentliche Buslinien, Oberleitungsbusse und zahlreiche private Busunternehmen.
Monterrey hat ebenfalls eine Metro.
In allen größeren Städten dienen Busse und Straßenbahnen als Verkehrsmittel.
In Mexiko verkehren nur wenige Passagierzüge; neue Strecken u.a. zwischen Mexiko-Stadt und Toluca sind geplant.
Der Tren Maya verbindet u.a. den Tulum International Airport (TQO) mit dem Cancun International Airport (CUN), Palenque und Centenario. Bis Ende 2024 soll der Tren Maya auf einer 1554 Kilometer langen Strecke fünf Bundesstaaten und 34 Stationen miteinander verbinden. Der nordwestliche Teil und die östliche Teilstrecke bis Playa del Carmen sind schon in Betrieb. Tickets können online gekauft werden.
Eine spektakuläre Strecke ist die des "El Chepe", die von der Chihuahua-Pacific Railway, einer Tochtergesellschaft von Ferromex, betrieben wird. Der Chepe fährt von Chihuahua nach Los Mochis durch den berühmten Copper Canyon.
Am Wochenende verbindet der Tequila Express Guadalajara mit Tequila.
Fähren von Baja Ferries verkehren mehrmals wöchentlich auf den Strecken La Paz (Baja California) - Mazatlán (Fahrtzeit: 13 Std.) sowie La Paz - Topolobambo (Fahrtzeit: 7 Std.).
Ultramar bedient täglich die Strecken Cozumel - Playa del Carmen im Stundentakt, Isla Mujeres - Juárez im 30-Minuten-Takt (Fahrtzeit: jeweils ab 1 Std.).
Die medizinischen Einrichtungen sind gut, es stehen staatliche und private Krankenhäuser, Ärzte, Kliniken und Apotheken zur Verfügung.
Arzneimittel sind häufig ohne Rezept erhältlich, und Apotheker dürfen leichte Erkrankungen und Verletzungen behandeln.
Da Mexiko City relativ hoch liegt, kann es sein, dass Besucher eine Akklimatisationszeit benötigen. Die Stadt hat außerdem hohe Smog-Messwerte, was ebenfalls bedacht werden sollte.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch noch in den Bundesstaaten Hidalgo und Veracruz. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Malaria tritt auf. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax kommt ganzjährig in ländlichen Gebieten vor, die von Touristen selten besucht werden. Ein mittleres Malariarisiko besteht in den tiefer gelegenen Regenwaldgebieten (< 1000 m). Ein geringes Malariarisiko besteht in Chiapas und Oaxaca, sowie im abgelegenen Foci im Nordwesten. Ein niedriges Malariarisiko besteht in den restlichen Tieflandgebieten, sowie Chichuahua, Durango, Nayarit, Sinaloa und Quintana Roo. Höhenlagen, größere Städte und die Halbinsel Yucatan sind malariafrei.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In den meisten Hotels ist Wasser in Flaschen oder sterilisiertes Wasser aus Trinkwasserhähnen erhältlich. Ist dies nicht der Fall, sollte Wasser vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der größeren Städte oft nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser zubereiten. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert verzehrt werden. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise, rohen Salaten und Milchprodukten aus ungekochter Milch sollte wegen des erheblichen Risikofaktors vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vom Genuss von Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen wird abgeraten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die vor allem in den tiefer gelegenen ländlichen Gebieten im Süden vorkommen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Die Chikungunya-Virusinfektion kommt vor, viele Verdachtsfälle im Süden. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Im Süden des Landes tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Abgesehen von Hunden sind Fledermäuse die häufigste Infektionsursache beim Menschen. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für einen Langzeit- oder Arbeitsaufenthalt über 3 Monate ist u.U. ein Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache erforderlich.
1 Mexikanischer Nuevo Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: Mex$, MXN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 (selten) Mex$, Münzen sind in den Werten von 20, 10, 5, 2 und 1 Mex$ sowie 50 und (selten) 20 Centavos im Umlauf.
Vor allem Mastercard, Visa (weniger verbreitet), American Express und Diners Club werden angenommen. (Vereinzelte Zahlungsschwierigkeiten müssen einkalkuliert werden.) Geldabhebungen sind in Banken oder an Geldautomaten möglich, es wird empfohlen, Geldautomaten in Gebäuden oder gesicherten Bereichen zu benutzen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Mexiko in den Großstädten von Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr (manchmal bis 17.00 Uhr), kleinere Filialen haben kürzere Öffnungszeiten. Teils Sa 09.00-13.00 Uhr.
Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung, sowie die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklarationspflichtig.
Gängige Währungen können problemlos in Touristengegenden oder größeren Städten getauscht werden, vielerorts kann auch in US-Dollar bezahlt werden. Wechselstuben (casas de cambio), die Euro in mexikanische Pesos tauschen, sind i. Allg. von Mo-Fr 08.30-18.00 Uhr und Sa/So von 08.30-14.00 Uhr geöffnet; auf internationalen Flughäfen gibt es 24-Std.-Service. Bargeld in Euro kann auch in größeren Hotels gewechselt werden.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro.
Geldüberweisungen sind über Western Union oder über die deutsche Post AG möglich.
Amtssprache ist Spanisch, als Umgangssprache mit aztekischen Lehnwörtern durchsetzt. Daneben gibt es über 80 Indiosprachen; die wichtigsten sind Náhuatl, Maya und Mixteco. Ein geringer Teil der Bevölkerung spricht nur indianische Sprachen. Englisch wird in den größeren Städten gesprochen.
[*] Optionale Feiertage
Es gibt zusätzlich viele regionale Feiertage. Weitere Informationen vom Fremdenverkehrsamt.
Folgende Artikel können zollfrei nach Mexiko eingeführt werden:
Psychopharmaka nur mit ärztlicher Bescheinigung auf Englisch und Kopie des Rezeptes.
Drogen, Lebensmittel, die nicht in Dosen konserviert sind, in Dosen konserviertes Schweinefleisch, Früchte, Pflanzen, Schnittblumen und elektrische Zigaretten, lebende Raubfische, gebrauchte Kleidung, die nicht zum eigenen Gepäck gehört, Fotografien von Kindern, die diese in einer kompromittierenden Art und Weise darstellen.
Anmerkung: Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Sondergenehmigung vom Secretaria de la Defensa (Estado Mayor 6a. Sección, Lomas de Soleto, México) benötigt.
Es ist verboten, Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke, Kakteen, Korallen und andere geschützte Tiere auszuführen.
Weitere Informationen sind vom mexikanischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0052.
Öffentliche Telefonzellen sind in Mexiko trotz Mobilfunk weiterhin landesweit vorzufinden. Sie können mit Telefonkarten und teilweise auch mit Kreditkarten genutzt werden. Auslandsgespräche sind in eigens beschrifteten Telefonzellen (Caseta de larga distancia) möglich. Telefonkarten (Tarjeta telefónica) sind u.a. in Geschäften, Kaufhäusern, Kiosks, Hotels und Apotheken erhältlich. Eine andere Möglichkeit für günstiges Telefonieren ist Skypen.
3G (1900 / 850) sowie 4G (LTE und 1700 Mhz). Triband-Handys können in Mexiko genutzt werden. Ein GSM-Netz (GSM 1900) wird von AT&T bereitgestellt. Telcel und Movistar bieten ein 3G- bzw. ein 4G-Netz. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Ggf. lohnt sich der Erwerb einer mexikanischen SIM-Karte. Mobiltelefone können vor Ort am Flughafen oder an Busbahnhöfen gemietet werden. Telcel bietet das Netzwerk mit der größten Abdeckung. Nicht alle Landesteile werden vom Mobilfunknetz abgedeckt.
Internetanbieter ist z.B. Telcel. Internet-Cafés gibt es in allen Regionen, insbesondere in den Haupttourismusgebieten.
Post nach Europa ist etwa zehn bis vierzehn Werktage unterwegs.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Mexiko empfangen.
Silberwaren (besonders in Taxco), Töpferwaren, Wolldecken (Sarapes), bunte Halstücher aus Wolle oder Seide (Rebozos), reich bestickte Charrohüte, Sombreros, Gold- und Silberschmuck, Glaswaren, Handarbeiten aus Holz, Zinn und Kupfer, Leder-, Lack- und Korbwaren, Onyx, Herrenhemden aus Baumwoll-Voile (Guayaberas), weiße, mit bunten Blumenmustern bestickte Kleider (Huipiles), die auf Märkten verkauft werden, und Hängematten. Die besten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in Mexiko City, Cuernavaca, Taxco, San Miguel de Allende, Acapulco, Guadalajara, Oaxaca, Mérida und Campeche.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mexiko City: Mo-Sa 09.00-20.00 Uhr. Außerhalb der Hauptstadt: Mo-Fr 09.00-14.00 und 16.00-20.00 Uhr.
Tisch- und/oder Tresenbedienung in Bars. Spezialitäten sind Turkey mole, eine Soße aus Pepperoni, Tomaten, Erdnüssen, Schokolade, Mandeln, Zwiebeln und Knoblauch. Guacamole ist eine würzige Soße aus Avocado, rotem Paprika, Zwiebeln und Tomaten, die mit Truthahn, Huhn oder Tortillas (dünne Maismehlpfannkuchen) serviert wird. Enchiladas und Tacos (knusprige Maismehltaschen mit verschiedenen Füllungen, u. a. Schweinefleisch, Huhn, Gemüse oder Käse und Pepperoni) und Tamales sind ebenfalls zu empfehlen. Jede Region hat ihre eigenen Spezialitäten. In den meisten Hotelrestaurants der größeren Städte stehen internationale Gerichte auf der Speisekarte.
Getränke: Importierte Spirituosen sind teuer. Es gibt eine große Auswahl an mexikanischen Biersorten. Der bekannte Tequila wird aus dem Maguey-Kaktus hergestellt. Er ist nicht nur Bestandteil zahlreicher Cocktails, sondern wird auch pur mit einer Prise Salz und einer Scheibe Zitrone getrunken. Mexikos Kaffeelikör Kahlúa ist weltberühmt. Es gibt gute Weißweine (Hidalgo, Domecq und Derrasola) und ausgezeichnete Rotweine (Los Reyes und Calafia).
76,5% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und bahaiische Minderheiten.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand.
Kleidung: Tagsüber wird überall bequeme Freizeitkleidung akzeptiert. In den Badeorten sind die Kleidungsvorschriften für Männer und Frauen sehr zwanglos, Männer brauchen nirgends eine Krawatte zu tragen. Hotels und Restaurants in Mexiko City erwarten elegante Kleidung.
Rauchen: Rauchen ist in allen öffentlichen Räumen verboten: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Busbahnhöfen, Flughäfen, Taxis, Parks, auf Stränden, in gastronomischen Einrichtungen, in Büros und Schulen etc.
Trinkgeld: Das Bedienungsgeld ist manchmal bereits in der Rechnung enthalten. Das Personal benötigt das Trinkgeld, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 15% sollte man bei Zufriedenheit geben. Wenn der Taxifahrer beim Einladen oder Ausladen des Gepäcks hilft oder auf den Fahrgast wartet, sollte man ein Trinkgeld geben.
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