Gemäßigtes Klima. Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte, lange Winter (Oktober bis April) mit starken Schneefällen. Die Niederschläge sind über das ganze Jahr verteilt. Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im September.
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Lettland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Sie sind jedoch verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier mitzuführen.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Kurzzeit-/Langzeit- und Transitvisum/Flughafentransitvisum.
Einreisevisum: 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger einiger Länder. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Bei Einreise auf dem Landweg über Russland oder Belarus wird ein Transitvisum für Russland bzw. Belarus benötigt.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Lettland kontinuierlich aufhalten wollen, müssen sich beim Staatsbürgerschafts- und Migrationsamt registrieren lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Kopie einer Auslandsreisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Reiserückholversicherung dringend empfohlen.)
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Plant ein alleinreisender Minderjähriger dauerthaft in Lettland zu verbleiben, muss er eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten bei der Einreise vorlegen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Stand - Wed, 09 Oct 2024 11:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 09 Oct 2024 11:35:37 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Einreise von in Belarus zugelassenen Kfz nach Lettland
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Lettland über die Grenzübergänge zwischen Lettland und Belarus oder der Russischen Föderation ist seit dem 15. Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. In Belarus zugelassene Kfz dürfen in Lettland mit Wirkung vom 31. Oktober 2024 nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Lettland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die lettische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.
Seit September 2023 ist der Grenzübergang Silene zwischen Lettland und Belarus geschlossen. Der Grenzübergang Pāternieki ist weiterhin geöffnet.
Seit Oktober 2023 sind die Grenzübergänge Pededze und Vientuli zwischen der Russischen Föderation und Lettland geschlossen.
Weitere, kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Informationen erteilt die lettische Grenzschutzpolizei.
Es kommt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation sowie Belarus (siehe auch Einreise und Zoll - Weiterreise in die Russische Föderation).
An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf unbewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly" gekennzeichnet.
Es herrscht gemäßigtes Klima, aber mit erheblichen jahreszeitlichen Temperaturschwankungen.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
Siehe Aktuelles
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
In Riga steht ein guter öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung.
Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt.
Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht.
Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.
In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze; für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.
Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.
Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen Motor Insurers' Bureau of Latvia in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.
Bei Taxifahrten wird empfohlen, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.
Die Rigaer Polizei hat neben der einheitlichen Notrufnummer 112 für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: +371 11 88.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
In Lettland besteht kein strafrechtliches Verbot für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen volljährigen Personen. In ländlichen Gegenden ist die gesellschaftliche Akzeptanz dennoch geringer ausgeprägt als in urbanen Zentren.
Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland verboten und wird strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.
Alkoholkonsum auf offener Straße ist verboten. Davon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés, etc.
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Lettlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Lettland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Siehe Aktuelles
Die Grenzübergänge zwischen Lettland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. An den Grenzübergängen kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Informationen über die Anzahl der aktuell auf die Einreise wartenden Fahrzeuge (Lkw/Pkw) gibt die lettische Grenzschutzpolizei. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Lettland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die lettische Grenzschutzpolizei (auch für Staatsangehörige der Ukraine).
Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Ausfuhr von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.
Bei einem durch den lettischen Zoll festgestellten Versuch der Ausfuhr, der nicht einer Ausnahme unterliegt und in der Folge den deutschen Zoll-/Strafverfolgungsbehörden bekannt wird, müssen Reisende (deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland) grundsätzlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen. Eine Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen unterliegt nicht den Sanktionsbestimmungen, sondern den allgemeinen Regelungen.
Eine Ausnahme davon gilt nur für Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender, unmittelbarer Familienangehöriger benötigt wird. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß ist maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.
Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen und von anderen Barmitteln mit einem Gegenwert von 10.000 EUR oder mehr ist bei der Ausfuhr schriftlich beim Zoll anzumelden und unterliegt der Prüfung (Zweck, Empfänger, etc.) durch die lettischen Behörden.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Lettland.
Riga.
Lettland ist ein baltischer Staat, er liegt an der Ostsee und grenzt im Norden an Estland, im Süden an Litauen, im Osten an die Russische Föderation und im Südosten an Belarus. 43% der Landesfläche sind bewaldet. Es gibt vier Landschaftsregionen: Kurland, Semgallen, Livland und das Seen- und Hügelland Lettgallen. Zur Küste hin ist die Landschaft überwiegend flach. Der östliche Landesteil ist hügelig mit zahlreichen Wäldern und Seen. Es gibt 12.000 Flüsse in Lettland, davon sind nur 17 mehr als 100 km lang. Der größte Fluss ist die Daugava.
Republik seit 1991. Die lettische Verfassung von 1922 ist seit 1993 wieder in Kraft, nachdem sie 1940 während der sowjetischen Besetzung Lettlands annulliert worden war. Letzte Verfassungsänderung: 2007. Parlament (Saeima) mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1991. Lettland ist EU-Mitglied.
Edgars Rinkēvičs, seit Juli 2023.
Premierministerin Evika Silina, seit September 2023.
230 V, 50 Hz. Euro-Norm-Stecker.
Das an der Ostsee gelegene Lettland verfügt über eine bemerkenswert vielgestaltige und schöne Landschaft, besonders, wenn man seine geringe Größe bedenkt. Besonders beeindruckend sind die ruhige Bucht von Riga und die wilde Ostsee mit ihren scheinbar endlosen, oft einsamen Sandstränden.
Da dramatische Landesinnere, dessen größter Teil von Naturschutzgebieten eingenommen wird, besteht aus riesigen Wäldern sowie zahlreichen Seen und Flüssen.
Riga ist die größte und touristisch wichtigste der baltischen Hauptstädte. Der historische Stadtkern wurde zum UNESCO Weltkulturerbe erklärt, und die Jugendstilgebäude zählen zu den schönsten in ganz Europa. Daneben hat sich Riga auch durch sein reges Nachtleben einen Namen gemacht.
Außerhalb der Hauptstadt gibt es mittelalterliche Städte und Burgen, Museen und Volksparks, Festungsruinen und stolze Paläste zu entdecken. Lettland, das lange als europäischer Geheimtipp galt, ist auf dem besten Weg, eine Top-Reisedestination zu werden.
Tägliche Direktverbindungen von Frankfurt/M. nach Riga werden von Lufthansa (LH) und Air Baltic (BT) angeboten.
Außerdem fliegt Air Baltic (BT) ab Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Zürich und Genf nonstop nach Riga.
Austrian Airlines (OS) und Air Baltic (BT) fliegen von Wien direkt nach Riga.
Ryanair (FR) verbindet Berlin, Bremen, Köln/Bonn, Frankfurt Hahn und Memmingen nonstop mit Riga.
Ryanair (FR) fliegt auch ab Wien nach Riga.
Frankfurt/M. - Riga: 2 Std.; Wien - Riga: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Riga: 2 Std. 30 Min.
Auto: Von Deutschland und der Schweiz aus gestaltet sich die Anreise am einfachsten über Polen und Litauen. Auf dieser Strecke sind keine Visa nötig, da sie ausschließlich durch die EU führt. Von Österreich aus durchquert man zunächst Tschechien, um nach Polen zu gelangen.
Mehrere Verbindungsstraßen führen von Lettland aus nach Estland (Grenzübergänge: Ainazi, Valka, Veclaicene), nach Litauen (Grenzübergänge: Daugavpils, Subate, Bauska, Eleja, Ezere, Nica), in die Russische Föderation (Grenzübergänge: Karsava, Zilupe) und nach Belarus (Grenzübergänge: Paternieki, Silene).
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Lettland.
Maut: Fahrten mit dem Pkw sind in Lettland mautfrei. Nur für Fahrzeuge über drei Tonnen im Güterverkehr wird Maut fällig.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist in Lettland ausreichend.
Lettlands wichtigste Eisenbahngesellschaft Latvijas dzelzceļš betreibt ein gut ausgebautes, sternförmig auf Riga zulaufendes Streckennetz, das Verbindungen nach Russland, in die ehemaligen sowjetischen Länder sowie nach Estland und Litauen bietet.
Die elektrische Eisenbahn AS Pasazieru Vilciens verbindet Riga in alle Himmelsrichtungen.
Von Berlin nach Riga gibt es eine Verbindung über Warschau und Vilnius. Bei der Nachtverbindung von Berlin über Minsk (Belarus) nach Riga benötigen Reisende ein belorussisches Transitvisum, das vor der Abreise besorgt werden muss. Der direkte Nachtzug von Minsk nach Riga fährt nur jeden zweiten Tag.
Die drei großen Häfen Lettlands sind Liepaja, Riga und Ventspils.
U.a. haben folgende Reedereien auf ihren Kreuzfahrten Riga im Programm: AIDA, Phoenix, TUI Cruises, Plantours, MSC Kreuzfahrten und Hansa Touristik.
Stena Line bietet mehrmals wöchentlich Fährverbindungen zwischen Travemünde und Liepaja an.
Tallink Silja verbindet regelmäßig Stockholm mit Riga.
Die lettische Fluglinie Air Baltic (BT) verbindet Liepāja regelmäßig nonstop mit Riga (Flugzeit: 40 Min.).
Lettland hat im europäischen Vergleich ein sehr weitmaschiges Straßennetz, das jedoch alle Landesteile verbindet.
Maut: Fahrten mit dem Pkw sind mautfrei.
Tankstellen sind flächendeckend zu finden und oft rund um die Uhr geöffnet. In der Regel kann mit Kreditkarten bezahlt werden.
r
Überregionale Straßen sind meist in einem guten Zustand, weniger befahrene Straßen allerdings oft unbefestigt.
Das lettische Straßennetz umfasst:
- Hauptstraßen, die sternförmig auf Riga ausgerichtet und teilweise autobahnartig ausgebaut sind (Kennzeichnung: A und eine Nummer);
- Staatsstraßen 1. Ordnung, die die verschiedenen Verwaltungsbezirke miteinander verbinden (Kennzeichnung: P und eine Nummer);
- Staatsstraßen 2. Ordnung, die Orte innerhalb der Verwaltungsbezirke verbinden (Kennzeichnung: V und eine Nummer).
Die Buchung ist über Hotels möglich; Vorausbestellung wird empfohlen. Angeboten werden westliche Marken aller Klassen auch mit Chauffeurservice. Einwegmieten sind ebenfalls im Angebot. Autovermietungen verlangen in Lettland oft zusätzlich zum nationalen einen internationalen Führerschein.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie oft unterschiedlich) und seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen. Oft zahlen Fahrer unter 25 Jahren vor Ort zusätzlich eine Jungfahrergebühr.
Taxis sind überall verfügbar. Bei kürzeren Strecken ist es ratsam, einen Beleg zu verlangen, um nicht unnötig viel zu bezahlen. Bei längeren Strecken bringen Verhandlungen oft große Preisvorteile, was zumeist nur in Taxis möglich ist, die per Telefon gerufen wurden.
In Riga und Jurmala bietet Sixt an einer Vielzahl von Stationen Leihfahrräder an. In Bulduri und Kemeri können Fahrräder am Bahnhof geliehen werden; in ländlichen Regionen und Kleinstädten oft bei Gaststätten.
Roller können in Riga bei diversen Verleihern gemietet werden.
Busse sind in Lettland das am meisten genutzte öffentliche Verkehrsmittel. Der Busbahnhof in Riga befindet sich hinter dem Hauptbahnhof. Von hier aus starten Busse ins ganze Land.
Die auf dem Land verkehrenden Kleinbusse sind oft sehr unpünktlich; die Fahrpreise allerdings sehr günstig.
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Fahrer, die ihren Führerschein erst weniger als 2 Jahre besitzen: 0,2 ‰.
- Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kinder bis zu einer Größe von 1,50 m müssen in Kindersitzen befördert oder mit dem Hüftgurt des Sicherheitsgurts gesichert werden.
- Winterreifen sind vom 01.12.-01.03. für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vorgeschrieben.
Die Ampelschaltung ist anders als in Deutschland: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Das blinkende Grün entspricht Gelb in Deutschland. Wenn die Ampel auf Gelb steht, darf nicht mehr gefahren werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 90 km/h;
- Schnellstraßen 90-100 km/h (Beschilderung beachten).
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC Partnerklub in Riga ist Latvijas automoto biedriba (LAMB), Tel. +371 67 56 62 22. Notruf: Tel. 1888.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Lettland uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Lettland erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
In Riga fahren Straßenbahnen, Trolleybusse, Busse und Taxis.
Das städtische Unternehmen Rigas Satiksme betreibt die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fahrkarten für Busse und Straßenbahnen werden in Kiosken und Geschäften verkauft oder können direkt beim Fahrer erworben werden.
Das Streckennetz der lettischen Eisenbahngesellschaft Latvijas dzelzceļš verbindet Riga regelmäßig mit allen größeren Städten des Landes. Der Hauptbahnhof ist Stacijas laukums. Fahrkarten können vor Ort am Bahnhof oder für die meisten Strecken auch online erworben werden.
Außerdem fährt ab Riga die elektrische Bahn AS Pasazieru Vilciens in alle Himmelsrichtungen.
Banitis betreibt Lettlands letzte funktionstüchtige Schmalspurbahn auf der Strecke Gulbene - Aluksne (33 km).
Entlang der Küste liegen einige kleine Häfen mit Yacht-Anlegestellen: Riga, Roja, Salacgriva, Pavilosta, Ventspils, Skulte, Engure, Mersrags, Liepaja und Lielupe.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Allgemeinmediziner, der Vertragsarzt der lettischen Krankenversicherung (Veselibas obligatas apdrosinasanas valsts agentura - VOAVA) ist. Informationen zu Vertragsärzten sind in Lettland unter der gebührenfreien Service-Nummer 800 12 34 erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Lettland ist das einzige EU-Land, in dem Diphtherie endemisch ist. Impfschutz ist möglich und empfehlenswert.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Sie kommen insbesondere in ländlichen Gebieten um Riga vor. In einzelnen Fällen wurde eine Übertragung von FSME-Viren durch unpasteurisierte Schafs- und Ziegenmilch gemeldet. Eine Impfung ist möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt gebietweise vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung in Erwägung gezogen werden.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Mastercard, Visa, American Express, JCB und Diners Club werden von vielen Hotels und Tankstellen der größeren Städte angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte und PIN-Nummer Geld abgehoben werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr; manche Banken auch Sa 09.00-12.00 Uhr.
Wechselstuben (Valutas maiņa) sind in jeder Stadt zu finden. Die Gebühren für Geldwechsel variieren stark, daher ist zu empfehlen vor dem Wechsel die anfallende Gebühr zu erfragen.
Amtssprache ist Lettisch. Russisch ist weit verbreitet. Machmal wird auch Englisch oder Deutsch verstanden, vor allem von jüngeren Letten.
Lettisch gehört zur indoeuropäischen Sprachfamilie und ist eng mit dem Litauischen verwandt. Geschrieben ähneln sich die beiden Sprachen und können z.T. verstanden werden, gesprochen unterscheiden sie sich jedoch so sehr, dass sich Letten und Litauer nicht gegenseitig verstehen können.
Geschrieben wird in lateinischen Buchstaben. Diakritische Zeichen geben einen Hinweis auf die richtige Aussprache bestimmter Buchstaben, z.B. kennzeichnet ein Überstrich einen langen Vokal. Artikel gibt es in der lettischen Sprache nicht. Typisch ist außerdem das Anhängen eines -s/-is an maskuline bzw. eines -a/-e an feminine Substantive; dies gilt auch für ausländische Eigennamen, welche stets phonologisch in lettischer Rechtschreibung wiedergegeben werden (z.B. Viljams Šekspīrs für William Shakespeare oder Gerhard Šreders für Gerhard Schröder).
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Lettland eingeführt werden:
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 285 €.
(a) Wertvolle Gegenstände wie Schmuck und Pelze sollten deklariert werden.
(b) Für Kunstgegenstände, die über 50 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung der lettischen Behörden erforderlich.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Betäubungsmittel, Schusswaffen und Munition (Einfuhrgenehmigung erforderlich), unverarbeitete Milch und rohes Fleisch (siehe Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee;
110 l nicht-alkoholische Getränke;
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom lettischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00371.
Zehntausende von Tet-WiFi-Hot-Spots in ganz Lettland ermöglichen kostenlosen Zugang zum Internet. Bei kostenloser Nutzung erscheint in Intervallen Werbung. Die Orte mit Tet-WiFi-Hotspots sind oft durch Wi-Fi-Aufkleber gekennzeichnet.
Die Hauptpostämter (Zentrale: Boulevard 19) in Riga haben bis 20.00 Uhr und teilweise bis 22.00 Uhr geöffnet. Briefkästen sind gelb. Briefe nach Westeuropa sind 5-7 Tage unterwegs. Allgemeine Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Postämter außerhalb von Riga sind Mo-Fr von 09.00-18.00 Uhr und Sa von 9.00-13.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind in Postämtern und in Kiosken erhältlich.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Lettland empfangen.
Der hiesige Bernstein ist von guter Qualität. Preisgünstige Imitate sind ebenfalls häufig erhältlich. Die Küstenstadt Liepājas ist bekannt für ihre Bernsteinjuweliere, welche die beliebten Bernsteine zu modernen Schmuckstücken verarbeiten. Weitere gefragte Andenken sind kunsthandwerkliche Artikel (u.a. Weidenkörbe und Töpferwaren) sowie Textilwaren aus Leinen. Ein schönes Mitbringsel sind auch lettisches Bier, Rigas Black Balsam (dunkler Likör) und Volksmusik.
In allen größeren Ortschaften gibt es Supermärkte, welche häufig bis spät am Abend geöffnet sind, auch sonntags. Die Preise liegen etwas unter dem westeuropäischen Standard. Deutlich günstiger ist der Einkauf auf den Märkten (Tirgus), auf denen man neben frischem Obst und Gemüse aus der Region auch Backwaren, Käse, Honig und andere Produkte bekommt. Besonders lohnenswert ist ein Besuch des Rīgaer Zentralmarkts im ehemaligen Zeppelinhangar in der Nähe des Bahnhofs, der einer der größten Märkte in Europa ist. Allerdings sollte man beachten, dass die dort angebotenen Fleischwaren keiner staatlichen Kontrolle unterliegen.
In den Touristenzentren Riga und Jurmala gibt es ein sehr vielfältiges Warenangebot. Vor allem in Riga gibt es neben den großen Boutiquen internationaler Handelsketten, wie man sie in allen großen Städten Europas findet, auch viele originelle kleine Geschäfte, die von Einheimischen betrieben werden.
Mo-Fr 09.00/10.00-18.00/19.00 Uhr, Sa 09.00/10.00-16.00/17.00, oft auch bis 22.00 Uhr. Kleinere Geschäfte schließen oft über Mittag. Lebensmittelgeschäfte sind von 08.00/09.00-20.00/21.00 Uhr geöffnet. Manche Geschäfte sind rund um die Uhr geöffnet.
Stark beeinflusst durch die klimatischen Bedingungen und die hiesigen Feldfrüchte ist die lettische Küche eher herzhaft. Rotes Fleisch ist ein Hauptbestandteil eines jeden Menüs, es wird entweder mit einer sahnigen Soße oder als wärmendes Schmorgericht serviert. Entlang der Küste wird häufig Fisch serviert. In Riga eröffnen immer mehr internationale Restaurants. Üppige Mahlzeiten werden gerne mit lettischem Bier oder wahnsinnig starken Spirituosen hinuntergespült.
Spezialitäten wie graue Erbsen mit Speck und Bier, Piragi (Hefeteigtaschen mit Speck und Zwiebeln gefüllt), Sauerampfersuppe (mit gekochtem Schweinefleisch, Zwiebeln, Kartoffeln, Graupen, hartgekochten Eiern und saurer Sahne) und Akroshka (Milchsuppe mit Zwiebeln, Kräutern, Salatgurke und saurer Sahne) sollten gekostet werden. Als Nachspeise gibt es häufig Alexandertorte (mit Himbeeren oder Preiselbeeren).
Das Trinken (oder auch schon allein das Mitführen einer geöffneten Flasche/Dose Alkohols) auf der Straße, in den Parks oder an anderen öffentlichen Plätzen ist in Riga verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Aufpreise für Bedienung sind in Rechnungen enthalten. Taxifahrpreise enthalten ebenfalls bereits ein Trinkgeld.
Beliebt sind Miestins (aus Limonade und Honig), Kwass und Birkensaft. Rigas Black Balsam ist ein dunkler Likör, der seit dem Jahr 1700 aus zahlreichen Zutaten wie Ingwer, Eichenborke, Bitterorangenschalen und Weinbrand hergestellt wird. Man trinkt ihn mit Kaffee oder Wodka gemischt. Es gibt gute einheimische Biere, darunter das dunkle bauskas Tumsais und das helle Gaisais. Schaumwein ist ebenfalls sehr beliebt.
In Lettland darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
19,6% Protestanten (Lutheraner), 15,3% Russisch-Orthodoxe, 1% andere Christen.
Allgemeines: Letten sind sehr stolz auf ihre Kultur. Besucher sollten dieses starke Nationalbewusstsein respektieren.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Letten sind eher zurückhaltende Menschen, jedoch äußerst gastfreundlich. Gastgeber freuen sich über einen Blumenstrauß. Blumen werden oft und gerne verschenkt, jedoch stets in ungerader Anzahl; eine gerade Anzahl gilt als Zeichen der Trauer.
Kleidung: Zurückhaltende, gepflegte Freizeitkleidung ist fast überall angebracht, Jeans und ein schickes Oberteil sind für die meisten Anlässe passend. In guten Restaurants oder zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen erwartet; Schultern und Knie sollten bedeckt sein. Badebekleidung gehört an den Strand.
Fotografieren: Beim Besuch einer der vielen schönen Kirchen sollte man sehr sensibel mit der Kamera umgehen und auf eventuelle Fotografierverbote Rücksicht nehmen. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert.
Rauchen: Das Rauchen ist in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken nicht gestattet. Auch in öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Theater, Banken, Postämtern und Sportstätten sowie in Treppenhäusern ist das Rauchen verboten. Raucher, die sich im Freien aufhalten, müssen einen Mindestabstand von zehn Metern zu öffentlichen Gebäuden einhalten. Das Rauchen ist in der Nähe von Minderjährigen verboten.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 5-10% des Rechnungsbetrags ist in Restaurants in größeren Städten üblich. Ansonsten gibt man Trinkgeld nur bei sehr gutem Service. Taxifahrer, Kellner, Gepäckträger, Zimmermädchen und Reiseführer sollten ein Trinkgeld erhalten.
+371
64,589 sq km (24,938 sq miles)
1.886.198
30 per sq km (77 people/sq mile)
2020
Yes
112
© 2024 Der Reiseführer.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer Reise. Bitte kontaktieren Sie uns:
Wir sind für Sie da:
Montag - Freitag09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Sehr gerne planen wir Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen und beraten Sie persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns:
Aktuell können hier keine Buchungen getätigt werden.
Ihnen stehen weiterhin alle Informationsseiten auf der Website sowie unser Service-Team zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team