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Indien

Klima

Beste Reisezeit

Meist heiß und tropisch während des ganzen Jahres mit großen regionalen Unterschieden. Kühler von Ende November bis Anfang März mit kühlen Temperaturen am Morgen und Abend sowie viel Sonne während des Tages. Die heißeste Zeit mit trockener und staubiger Luft ist zwischen März und Juni. Monsun-Regen gibt es in den meisten Regionen im Sommer irgendwann zwischen Juni und Anfang Oktober.

Nördliche Ebenen: Städte wie Neu-Delhi, Varanasi, Lakhnau und Patna erleben im Laufe eines Jahres extreme Temperaturunterschiede. In der Regel ist es in diesen Städten von April bis Mitte Juni warm, während die Temperaturen im Winter von November bis Februar nachts fast unter den Gefrierpunkt fallen. Die Sommer sind heiß. Die Monsunzeit ist zwischen Juni und September.

Westhimalaya: Srinagar ist am schönsten zwischen Mai und Oktober, in der Zeit von Juli bis August ist es meist sehr heiß und im Winter ist es kalt und feucht. Simla liegt höher und ist daher kälter im Winter, und Orte wie Pahalgam, Gulmarg und Manali sind zu dieser Zeit normalerweise eingeschneit (Dezember bis März). In Ladakh, eine hoch gelegene Wüste, kann es zu extremen Temperaturabfällen kommen. Die Bergpässe von Ladakh sind von Juli bis Oktober passierbar.

Zentralindien: Im Bundesstaat Madhya Pradesh ist die Hitze im Sommer erträglicher, Monsunregen sind hier am stärksten zwischen Juli und September. Im Winter nachts recht kalt.

Westen: Am angenehmsten von November bis Februar, die Abende können jedoch ziemlich kalt sein. Mitunter sehr heiß im Sommer, Monsunregen fallen zwischen Mitte Juni und Mitte September.

Südwesten: Am schönsten ist das Wetter zwischen November und März. Die Regenzeit fällt zwischen Ende April und Juli. Die Sommertemperaturen sind nicht so hoch wie in Nordindien, jedoch sehr hohe Luftfeuchtigkeit. Kühle Brisen an der Küste. Im Binnenland haben Mysore und Bijapur ein angenehmes Klima mit wenig Regen.

Osten: Das Wetter ist in Staaten wie Odisha, der häufig mit Überschwemmungen zu kämpfen hat, von Oktober bis Februar kühl. In den Monaten März bis Mai ist es glühend heiß. Von Juni bis Oktober bringt der Monsun viel Regen und Überschwemmungen. 

Südosten: Tamil Nadu hat nordöstliche Monsunregen zwischen Oktober und Dezember, Temperaturen und Luftfeuchtigkeit sind das ganze Jahr über hoch. In den Bergen muss man in der Wintersaison mit Kälte rechnen. Hyderabad ist heiß, aber weniger drückend im Sommer und bedeutend kühler im Winter.

Nordosten: März bis Juni und September bis November sind die angenehmsten und trockensten Monate. Während des restlichen Jahres gibt es hier heftige Monsun-Regenfälle.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Für die Einreise nach Indien ist ein Reisepass erforderlich. Er muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, sich in einwandfreiem Zustand befinden und mindestens zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthalten.

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Pass- und Einreisevorschriften bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu überprüfen.

Anmerkung zum Reisepass

Für Reisen in einige Regionen Indiens sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere sogenannte Protected Areas (PAP) und Restricted Areas (RAP), deren Regelungen sich kurzfristig ändern können. Aktuelle Beschränkungen oder Genehmigungspflichten können unter anderem Teile von Arunachal Pradesh, Sikkim, Ladakh, Nagaland, Manipur, Mizoram sowie die Inselgruppen der Andamanen und Lakkadiven betreffen. Informationen zu den aktuellen Bestimmungen erteilen die indischen Auslandsvertretungen und zuständigen Behörden.

Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass der Reisepass mit einem gültigen Einreisestempel versehen wird. Fehlende oder fehlerhafte Einreisestempel können insbesondere bei der Ausreise zu erheblichen Problemen führen.

Einreise-, Pass- und Visabestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich daher vor der Abreise über die aktuellen Vorschriften informieren, insbesondere bei Reisen über Drittländer oder bei der Einreise in besondere Verwaltungs- und Grenzregionen.

Visainformationen

Für die Einreise nach Indien ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Dies gilt unter anderem für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei sowie aller EU-Mitgliedstaaten.

e-Tourist Visa und e-Business Visa

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Türkei und allen EU-Ländern können ein elektronisches Visum (e-Visum) für Indien online beantragen. Der Antrag kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise gestellt werden und muss rechtzeitig vor Reisebeginn über das offizielle Online-Portal der indischen Regierung eingereicht werden.

Das e-Tourist Visa ist für touristische Reisen, Besuchsreisen und ähnliche Aufenthaltszwecke erhältlich. Je nach gewählter Variante sind Aufenthalte von unterschiedlicher Dauer sowie einfache oder mehrfache Einreisen möglich. Für Geschäftsreisen steht das e-Business Visa zur Verfügung; dieses erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen mehrfache Einreisen und Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Portal: indianvisaonline.gov.in/evisa. Nach erfolgreicher Genehmigung muss die elektronische Visumbestätigung bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Die Erteilung eines e-Visums bedeutet keine automatische Einreisegarantie; die endgültige Entscheidung treffen die indischen Grenzbehörden.

Anmerkung zum Visum

Hinweis: Ausländische Reisende nach Indien müssen vor der Einreise die e-Arrival Card online ausfüllen. Die elektronische Ankunftskarte kann innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft eingereicht werden und ist für ausländische Reisende mit verschiedenen Reisezwecken wie Tourismus, Geschäftsreisen oder medizinischen Aufenthalten erforderlich. Die e-Arrival Card ersetzt nicht das erforderliche Visum, sondern dient der Erfassung der Einreisedaten. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Achtung: Reisende sollten darauf achten, dass ihre tatsächlichen Aktivitäten in Indien mit dem beantragten Visum und dessen Zweck übereinstimmen. Tätigkeiten, die nicht vom Touristenvisum abgedeckt sind, können zu Problemen bei den indischen Behörden führen. Für Konferenzen, geschäftliche Tätigkeiten, Beschäftigung oder Freiwilligenarbeit sind gegebenenfalls spezielle Visa erforderlich.

Kosten

Visagebühren (Richtwerte)

Die folgenden Gebühren gelten als ungefähre Richtwerte für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei. Die tatsächlichen Kosten können je nach Visumart, Aufenthaltsdauer, Wechselkurs sowie zusätzlichen Bearbeitungs- oder Servicegebühren abweichen. Die aktuellen Gebühren sollten vor Antragstellung über das offizielle indische Visa-Portal geprüft werden.

Touristenvisum:
ca. 90–100 € Konsulargebühr (je nach Gültigkeitsdauer und Einreiseart).

Geschäftsvisum:
ca. 110 € Konsulargebühr für ein Visum mit einjähriger Gültigkeit; längere Gültigkeiten können höhere Gebühren verursachen.

Studentenvisum:
ca. 70–75 € Konsulargebühr (je nach Gültigkeitsdauer).

Transitvisum:
ca. 20 € Konsulargebühr.

e-Tourist Visa:
Die Gebühren hängen von der Staatsangehörigkeit und der gewählten Variante ab. Für Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei liegen sie in der Regel ungefähr im Bereich von 10–25 US$ für kurzfristige Visa sowie etwa 40 US$ für länger gültige Varianten.

e-Business Visa:
ca. 80 US$.

Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren von Visa Application Centres sowie Zahlungsgebühren anfallen. Für Reisen in bestimmte Protected Areas oder Restricted Areas können weitere Genehmigungen und Gebühren erforderlich sein.

Visaarten und Kosten

Indien bietet verschiedene Visumkategorien an, darunter Transitvisa, Touristenvisa, Geschäftsvisa, Arbeitsvisa, Studentenvisa, Konferenzvisa, Einreisevisa (Entry Visa) und Journalistenvisa. Für berechtigte Reisende, darunter Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei, stehen außerdem elektronische Visa wie das e-Tourist Visa, e-Business Visa und e-Medical Visa zur Verfügung.

Achtung: Die Wahl der richtigen Visumkategorie richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Reisezweck.

Geschäftsvisa: Diese sind unter anderem für Geschäftsreisende vorgesehen, die von ihrem Unternehmen ins Ausland entsandt werden und geschäftliche Aktivitäten in Indien ausüben.

Arbeitsvisa: Diese werden benötigt, wenn eine Beschäftigung in Indien ausgeübt wird, beispielsweise bei einem indischen Arbeitsvertrag sowie in bestimmten Fällen für Monteure, Techniker oder Fachkräfte, die in Indien arbeiten.

Die Visabestimmungen für Monteure und Techniker können sich ändern und hängen vom konkreten Einsatz, der Tätigkeit und der Vertragsgestaltung ab. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung über die erforderliche Visumkategorie zu informieren.

Die korrekte Visumkategorie ist nicht nur für die Beantragung wichtig, sondern auch für die Einreise und den gesamten Aufenthalt in Indien. Wer mit einem nicht passenden Visum einreist oder Tätigkeiten ausübt, die nicht vom Visum gedeckt sind, kann mit Problemen bei den indischen Behörden rechnen.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer eines Visums richtet sich nach der jeweiligen Visumkategorie und dem auf dem Visum angegebenen Zeitraum. Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Je nach Visumart können Visa von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren gültig sein.

Transitvisum:
Gültigkeit in der Regel bis zu 15 Tage ab Ausstellung; erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden je Einreise.

e-Tourist Visa:
Das e-Tourist Visa kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Je nach Variante sind unterschiedliche Aufenthaltsdauern und Einreisehäufigkeiten möglich. Das 30-Tage-e-Tourist Visa berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und erlaubt in der Regel eine mehrfache Einreise.

1-Jahres-e-Tourist Visa:
Gültig für ein Jahr ab Erteilung, mit mehrfacher Einreise. Die zulässige Aufenthaltsdauer pro Einreise richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen.

e-Business Visa:
Gültig bis zu 365 Tage ab Ausstellung, mit mehrfacher Einreise. Aufenthalte von bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr sind möglich.

e-Medical Visa:
Ermöglicht in der Regel bis zu drei Einreisen für medizinische Behandlungen in Indien.

Hinweis: Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer („Overstay") stellt einen Verstoß gegen die indischen Einreisebestimmungen dar und kann zu Geldstrafen, rechtlichen Konsequenzen sowie Problemen bei zukünftigen Einreisen führen.

Transit

Reisende, die für die Durchreise durch Indien grundsätzlich ein Visum benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Transitvisum weiterreisen. Dies gilt, wenn der Weiterflug innerhalb von 24 Stunden erfolgt, der internationale Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird und gültige Reisedokumente sowie gegebenenfalls Visa für das Zielland vorhanden sind.

Ein Transitvisum ist erforderlich, wenn der Transitbereich verlassen wird oder die Weiterreise nicht innerhalb der zulässigen Frist erfolgt. Transitvisa sind in der Regel bis zu 15 Tage ab Ausstellung gültig und erlauben einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden je Einreise.

Da die Bestimmungen vom Abflughafen, der Fluggesellschaft, der Staatsangehörigkeit und den individuellen Reiseumständen abhängen können, wird empfohlen, die Transitregelungen vor Reiseantritt mit der Fluggesellschaft oder der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu klären.

Deutschland: Zuerst muss online ein Termin vereinbart werden. Persönlich oder postalisch in Berlin (folgende Visaarten können in Berlin nur persönlich beantragt werden: Projekt, Entry, Arbeit mit / ohne Arbeitsvertrag aus dem Zielland. Einreichung der Unterlagen in München frühestens 8 Wochen vor dem Reisetermin.

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 
Österreich: Der Visumantrag muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung eingereicht werden (s. Kontaktadressen).

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 

Schweiz: Persönlich, online oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder beim Visa Application Center - VFS Global in Bern (s. Kontaktadressen).

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 

Hinweis: Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.

Achtung: Derzeit kommt es zu Ablehnungen von Visumanträgen wegen Unvollständigkeit und sogar bis zu dreimonatigen Sperren für eine Neubeantragung. Ein lückenloses und detailliertes Ausfüllen des Online-Antrags ist deshalb unerlässlich. Eine Kontaktaufnahme mit der konsularischen Vertretung ist empfohlen.

e-Tourist Visa

Online-Bewerbung mindestens 4 Tage vor der Abreise auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html. Ein aktuelles Passbild und die relevanten Seiten des Reisepasses müssen bei der Online-Beantragung hochgeladen werden und die Visumgebühren müssen online bezahlt werden. Das ETA wird dem Antragsteller via E-Mail zugesandt. Bei der Einreise muss das ETA vorgelegt werden.

Antrag erforderlich

(a) 1 Online-Antragsformular ( https://indianvisaonline.gov.in/visa/).
(b) 2 aktuelle Passbilder in Farbe (5,1x 5,1 cm). Der Bildhintergrund muss weiß sein, nur ein heller Bildhintergrund reicht nicht aus.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (bei Geschäftsreisen: 12 Monate) gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Visumgebühr (Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung) und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 €.
(e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 5,50 € frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die belegt, dass der Antragsteller seit mindestens 24 Monaten im jeweiligen Land wohnhaft ist bzw. ggf. ausgefülltes Zusatzformular.

Touristenvisum:
(a) - (f) und
 (g) Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket (Schweizer Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine Kopie der Buchungsbestätigung für den Hinflug).

Geschäftsvisum:
(a) - (f) und
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -zweck sowie Angabe aller zu besuchenden Orte und Bestätigung der Kostenübernahme.
(i) Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit vollständigen Angaben über Name des Reisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts sowie mit CIN (Corporate Identity Number). Entsendungs- und Einladungsschreiben müssen inhaltlich übereinstimmen.

(j) Handelsregisterauszug des einladenden Unternehmens.

(k) Zeugnisse und Qualifikationen.

Achtung: Für ein Arbeitsvisum (employment visa) sind zusätzliche Unterlagen (u.a. ein Lebenslauf und eine Verpflichtungserklärung (letter of undertaking)) notwendig. Außerdem müssen alle Unterlagen ins Englische übersetzt sein und die genaue Adresse des Einsatzortes muss in der offiziellen Einladung enthalten sein. Vor allem für Techniker und Monteure hat sich die Visumkategorie in letzter Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Wer eine Geschäftsreise plant, sollte sich unbedingt nach der korrekten Visumkategorie und den einzureichenden Unterlagen erkundigen.

Studentenvisum:
(a) - (f) und
(j) Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien.
(k) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

e-Tourist Visa

(a) ETA, das nach der Online-Beantragung via E-Mail zugestellt wird.

(b) digitales, aktuelles, quadratisches, randloses Foto mit hellem oder weißem Hintergrund (Minimum 10 KB, Maximum 1 MB),(Brillenträger müssen für das Foto die Brille abnehmen).

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Scan der Seiten des Reisepasses mit Personendaten und Passfoto im pdf-Format

(e) Rückflugticket bzw. Weiterflugticket.

(f) ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. 

(g) Bezahlung der Visumgebühr bei Online-Antragstellung.

Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Anmerkung).

Hinweis: Bei Visumbeantragung im indischen Generalkonsulat München sind derzeit alle bisher erteilten Visa für Indien im Original oder als Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe, die diese alten Visa enthalten, vernichtet worden sein, muss der Antragsteller dies schriftlich erklären. In Einzelfällen wurde eine Bestätigung der örtlichen Meldebehörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangt.

Hinweis zur Antragstellung: Es gelten strenge Vorschriften, wie der Antrag formell einzureichen ist. Er darf nicht geknickt worden sein, muss in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle stecken und die einzelnen Seiten dürfen nicht zusammengeklammert sein. Passfotos, deren einzig akzeptables Format 5 x 5 cm ist, dürfen nur mit einer Büroklammer am Antrag befestigt sein. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Passfoto muss genau in das dafür vorgesehene Textfeld passen. Bei Anträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.

Hinweis zu ausländischen Antragstellern: Türkische (und andere nicht-deutsche) Antragsteller müssen auf ihrem Visumantrag folgende Erklärung handschriftlich hinzufügen: „Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung meines Visumantrages im Konsulat aufgrund meiner nicht-deutschen Staatsbürgerschaft länger dauert.“ Diese Erklärung, ohne die der Visumantrag nicht bearbeitet wird, ist zu unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum hängt vom Antragsort, der Visumkategorie, der Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Prüfverfahren ab. Die folgenden Angaben dienen daher nur als Richtwerte und können nicht garantiert werden.

Visumanträge über die zuständigen Visa Application Centres:

Persönliche Antragstellung:
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage. Express- oder Sonderbearbeitungen sind je nach Standort und aktueller Verfügbarkeit möglich oder eingeschränkt.

Postalische Antragstellung:
Zusätzlich zur eigentlichen Bearbeitungszeit muss der Postweg berücksichtigt werden. Die Dauer kann je nach Antragstelle und Visumart variieren.

Für Geschäftsvisa, Arbeitsvisa und Visa für längere Aufenthalte kann die Bearbeitung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. In einzelnen Fällen sind mehrere Wochen oder eine längere Bearbeitungsdauer möglich.

Bei bestimmten Antragstellern können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängern kann. Dies kann insbesondere bei Personen mit bestimmten familiären, persönlichen oder nationalen Bezügen der Fall sein.

e-Visum:
Das elektronische Visum kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel schneller als bei regulären Visumanträgen, sollte jedoch ebenfalls rechtzeitig vor der Reise beantragt werden. Eine Genehmigung innerhalb einer bestimmten Frist kann nicht garantiert werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Alle ausländischen Staatsbürger, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten oder bei entsprechender Auflage unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien registrieren.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u. ä.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit mindestens zwei freien Seiten.

Österreicher: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Schweizer: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Türken: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Vorschriften zur Anerkennung von Ausweisdokumenten von Kindern bei der zuständigen konsularischen Vertretung rückzuversichern. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren müssen über eine Einverständniserklärung sowie über eine Passkopie beider Elternteile verfügen. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen die Einverständniserklärung sowie die Passkopie des anderen Elternteils.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis (Ausstellungsdatum max. 1 Woche vor Abreise) und Tollwutimpfzertifikat aus dem Herkunftsland benötigt. Für Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services spätestens 2 Wochen vor Abreise einzuholen. Haustiere werden bei der Ankunft, die vorher anzumelden ist, tierärztlich untersucht.

Reisepassinformationen

Für die Einreise nach Indien ist ein Reisepass erforderlich. Er muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, sich in einwandfreiem Zustand befinden und mindestens zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthalten.

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Pass- und Einreisevorschriften bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu überprüfen.

Visainformationen

Für die Einreise nach Indien ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Dies gilt unter anderem für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei sowie aller EU-Mitgliedstaaten.

e-Tourist Visa und e-Business Visa

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Türkei und allen EU-Ländern können ein elektronisches Visum (e-Visum) für Indien online beantragen. Der Antrag kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise gestellt werden und muss rechtzeitig vor Reisebeginn über das offizielle Online-Portal der indischen Regierung eingereicht werden.

Das e-Tourist Visa ist für touristische Reisen, Besuchsreisen und ähnliche Aufenthaltszwecke erhältlich. Je nach gewählter Variante sind Aufenthalte von unterschiedlicher Dauer sowie einfache oder mehrfache Einreisen möglich. Für Geschäftsreisen steht das e-Business Visa zur Verfügung; dieses erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen mehrfache Einreisen und Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Portal: indianvisaonline.gov.in/evisa. Nach erfolgreicher Genehmigung muss die elektronische Visumbestätigung bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Die Erteilung eines e-Visums bedeutet keine automatische Einreisegarantie; die endgültige Entscheidung treffen die indischen Grenzbehörden.

Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Tue, 07 Jul 2026 15:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 07 Jul 2026 15:32:50 +0200)

Letzte Änderungen: 

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt. 

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten. 

Aktuelle Sicherheitslage

Im November 2025 kam es in der Altstadt von New Delhi nahe der Metro Station „Red Fort", einem touristisch hoch frequentierten Ort, zu einer Explosion, mit mehreren Toten und Verletzten. Die Sicherheitsvorkehrungen, u.a. an religiösen Stätten, am Flughafen und im öffentlichen Raum wurden erhöht; es kann zu Einschränkungen kommen. Die Ermittlungen der indischen Behörden dauern an, auch ein terroristischer Anschlag kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand. Die Lage im Grenzgebiet zwischen Indien und Pakistan hat sich mittlerweile beruhigt.  

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.

  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt. 

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.

Terrorismus

Siehe Aktuelles 

Tief verwurzelte gesellschaftliche Konfliktlinien und regionale Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen, sowie vereinzelte regional beschränkte terroristische Aktivitäten führen in Teilen Indiens zu einer angespannten Sicherheitslage, die sich stellenweise verschärfen kann. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. 

Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Auch touristisch frequentierte Orte geraten zunehmend ins Visier der Terroristen.

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt. 

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Unionsterritorium Jammu und Kaschmir

Siehe Aktuelles

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kann es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee kommen. Es können Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (Line of Control) stattfinden.

Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil, allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.

  • Beachten Sie die aktuelle Teilreisewarnung.
  • Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Unionsterritorium Ladakh

Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Im September 2025 kam es in der Hauptstadt Leh zu gewaltsamen Protesten. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.

  • Seien Sie bei Reisen in die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
  • Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.

Nordosten

In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.

In Manipur kommt es seit 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight"). Das Internet wurde abgeschaltet.

  • Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
  • Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
  • Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
  • Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.

Übrige Landesteile

Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.

Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in New Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.

  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
  • Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in New Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei Onlinebuchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.

Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.

Während der Hauptmonsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Es kommt in dieser Zeit regelmäßig zu weitreichenden Verkehrsbeeinträchtigungen, auch im Flugverkehr.

Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.

Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.

  • Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
  • Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land.
  • Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
  • Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
     

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen und Trekking-Touren

Siehe Aktuelles

Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.

  • Bitte beachten Sie die geltende Teilreisewarnung, siehe Aktuelles.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Veranstaltern und nie allein.
  • Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
  • Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.

Reisegenehmigungen

Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und auf die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Um die religiösen Gefühle der Bevölkerung nicht zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.

  • Orientieren Sie sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung.
     

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Indien nicht strafbar. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit langer Haft bestraft. Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist ebenfalls strafbewehrt.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholkonsumzwischen 18 und 25 Jahren.

Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke; in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Konsum von Alkohol erforderlich.

Der Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen kann harte Strafen nach sich ziehen.

  • Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und –verzehr.

Der Besitz von E-Zigaretten und deren Handel sind verboten und können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und/oder Aufenthaltserlaubnis – dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet. Darunter können auch Outdoor-Navigationsgeräte fallen, die sich mit Satellitentelefon-Netzwerken (z.B. Iridium®) verbinden können.

Ebenso ist der Transport von GPS-Trackern aller Art auf dem Luftweg in Indien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Rupie (INR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Ausländische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Indien online ein digitales Einreiseformular (E-Arrival Card) ausfüllen; dies ist ab 72 Stunden vor Ankunft möglich. Es ersetzt das papierbasierte Einreiseformular. 
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte dies bereits beim Web-Check-in bzw. vor dem Boarding geschehen (frühestens 24 Stunden vor Einreise möglich).

Die digitale Einreisekarte ist kein Visum; Reisende benötigen weiterhin ein separates gültiges Visum, siehe Visum.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Die Möglichkeit der Erteilung eines E-Visums ist jedoch für vorläufige Reisepässe ausgeschlossen.

Es gibt keine Erteilung von Visa bei Einreise (on arrival).

Das E-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Rund um die Uhr steht eine Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von E-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrags bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der E-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).

Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten wie NRO-Arbeit (Nicht-Regierungsorganisation) oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.

  • Stellen Sie bei Beantragung des E-Visums über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
  • Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
  • Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).

Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Registrierung

Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.

  • Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
  • Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.

Einreisekontrolle

Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRRO und Innenministerium (Ministry of Home Affairs, nur in New Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.

Leihmutterschaft

Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.

Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.

Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.

Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.

Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Tiere

Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein und benötigen ein internationales Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für Personen ab dem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. 

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen unzureichend sein und entspricht häufig medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht europäischem Standard. Im privaten Sektor ist eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem und auch preislichem Niveau durchaus vorhanden.  Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. 
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica, verursacht durch verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 61%. 39% entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89%. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: Gebiet in Chhattisgarth inklusive Stadt Geedam
  • Ganzjährig mittleres Risiko: unter 2.500 Höhenmetern in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten
  • Ganzjährig geringes Risiko: in den übrigen Gebieten unter 2.500 Höhenmetern, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan und anderen Städten sowie auf den Andamanen und Nikobaren
  • Malariafrei: Höhenlagen ab 2.500 Höhenmetern von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir, Sikkim

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber wird vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen übertragen. Denguefieber tritt insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und Höhenlagen bis ca. 1.500 Hm auf. Für Japanische Enzephalitis besteht ein geringes Übertragungsrisiko landesweit. Bihar und Assam kommt es zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, die teils durch Japanische Enzephalitis-Viren, teils aber auch durch andere mückenübertragene Erreger verursacht werden.

Auch Leishmaniose, lymphatische FilariosenWest-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen können auftreten. 

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.

Die in Indien vorrangig in Gujarat vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. 

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
     

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf. 

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

In Indien besteht ein Risiko für Mpox, Nipah-Virus-Infektionen (s. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen) und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. 

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Landesweit besteht ein hohes Risiko für Tollwut durch Bissverletzungen von streunenden Hunden, Katzen und selten auch Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht gewährleistet. Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen, teils jedoch auch in Städten, kommen Giftschlangen vor. 

Das Nipah-Virus hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten. Wiederholt ist es zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen in den Bundesstaaten Kerala und Westbengalen gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit Flughunden oder über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren jedoch enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs, rohen tierischen Produkten und potenziell kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.        
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung. Auch Schistosomiasis wird selten nachgewiesen.

  • Sehen Sie vom Schwimmen und Baden im Süßwasser ab.

Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von New Delhi.

Starke Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Insbesondere im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig. 

  • Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). 

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich. 

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. 

  • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. 

Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Indien.

3.287.263 qkm.

1.380.004.385 (UNO Schätzung 2020).

368 pro qkm.

Hauptstadt

Neu-Delhi. 

Geographie

Indien grenzt im Nordwesten an Pakistan, im Norden an China, Nepal und Bhutan und im Osten an Bangladesch und Myanmar. Die Westküste des riesigen Subkontinents liegt am Arabischen Meer, die Ostküste am Golf von Bengalen und im Süden liegt der Indische Ozean. Sri Lanka liegt südöstlich von Indien, die Malediven liegen in südwestlicher Richtung im Indischen Ozean. Die nordöstlichsten indischen Bundesstaaten und Hoheitsgebiete sind durch einen Landstreifen mit der Hauptmasse Indiens verbunden.

Das Land lässt sich grob in drei Regionen aufteilen: Das Himalaya-Gebirge, welches mit einer Länge von 3500 km die Nord- und Ostgrenze Indiens bildet, das Flussnetz und -delta des Ganges, das den ganzen Norden durchzieht und das im Süden anschließende Hochland des Dekhan mit den Randgebirgszügen der Westlichen und Östlichen Ghats. Die höchste Erhebung Indiens ist der Berg Kangchendzönga mit einer Höhe von 8586 Metern an der Grenze zu Nepal.

Regierung

Bundesrepublik (im Commonwealth) seit 1950. Verfassung von 1950. Zweikammerparlament: Haus des Volkes = Unterhaus (Lok Sabha; 543 Mitglieder) und Rat der Staaten = Oberhaus (Rajya Sabha; max. 250 Mitglieder). Wahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Unabhängig seit 1947 (ehemalige britische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Draupadi Murmu, seit Juli 2022.

Regierungschef

Narendra Modi, seit Mai 2014.

Elektrizität

230 Volt, 50 Hz; starke Spannungsschwankungen, verschiedene Steckerformen. Einige Gegenden haben Gleichstrom. Mit Stromausfällen muss gerechnet werden. Adapter notwendig.

Regierungschef

Narendra Modi, seit Mai 2014.

Übersicht

Indien ist schön und verblüffend zugleich, ein Ort, an dem sich heilige Kühe an himmlischen Stränden neben modernen Hotels in der Sonne aalen dürfen und uralte Tempel direkt neben glänzenden Bürogebäuden eine gute Figur abgeben. Glänzende Züge fahren durch ländliche Gegenden, in denen sich seit Hunderten von Jahren nichts geändert hat. In Indien lebt ein Sechstel der Weltbevölkerung. Es ist ein riesiges, vielgestaltiges und vor allem unvergesslich schönes Land.
Aus der unglaublichen Geschichte Indiens sind zahlreiche herrliche Paläste, Tempel und Denkmäler hervorgegangen. Der meistbesuchte Ort Indiens ist das Goldene Dreieck von Delhi, Agra und Jaipur.
Die bevölkerungsreichen Großstädte Mumbai (Bombay) und Kolkata (Kalkutta) sind charmant auf quirlige, farbenfrohe Art und Weise, während die heilige Stadt Varanasi und die Erfurcht gebietenden Tempel von Tamil Nadu eine Pilgerreise unbedingt wert sind.
Die tropischen Strände von Goa und Kerala erwarten sonnenhungrige Touristen. Frische Luft und absolute Ruhe findet man in den unberührten Bergen und im Hügelland von Indien, angefangen vom imposanten Himalaya über eine Vielzahl von wunderschönen Kiefernwäldern bis hin zu Obstgärten und sprudelnden Bächen.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Indiens nationale Fluggesellschaft Air India (AI) bietet Nonstop-Flüge von Deutschland und der Schweiz nach Delhi an; u.a. von Zürich nach Delhi. 

Austrian Airlines (OS) fliegt im Codeshare mit Air India (AI) von Wien nach Delhi.

Lufthansa (LH) bietet Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Delhi, Mumbai und Bangalore an sowie von Frankfurt/M. nach Hyderabad. 

Swiss (LX) fliegt Delhi und Mumbai von Zürich aus nonstop an.

Emirates (EK) verbindet u.a. Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Wien, Zürich und Genf via Dubai mit Delhi.

Etihad Airways (EY) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Genf und Zürich via Abu Dhabi nach Mumbai und Delhi.

LOT (LO) fliegt mit Zubringerflügen von Berlin, Düsseldorf und Frankfurt a.M. ab Warschau nach Neu-Delhi. 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Delhi: 7 Std. 35 Min.; Frankfurt/M. - Mumbai: 8 Std.; Wien - Delhi: 7 Std. 5 Min.; Zürich - Delhi: 7 Std. 40 Min. (jeweils nonstop)

Cochin International Airport (COK) liegt ca. 27 km nordöstlich von Kochi. Taxistand. Restaurants, Geschäfte und Tourist-Information.

Hyderabad, Rajiv Gandhi International Airport (RGIA) liegt ca. 20 km südwestlich von Hyderabad. Shuttle-Busse verbinden den Flughafen mit der Stadt.

Kolkata (CCU) (Netaji Subhash Chandra Bose International) liegt 17 km nördlich der Stadt. Bank, Bars, Autovermietung, Restaurants, Tourist-Information und Hotelreservierung. Der Flughafen ist an das Metronetz Kolkatas angeschlossen. Taxis sind vorhanden.

Trivandrum International (TRV) liegt 10 km westlich von Thiruvananthapuram in Kerala. Bank, Autovermietung, Restaurant und Tourist-Information. Busse und Taxis fahren ins Stadtzentrum.

Noida International Airport (DXN) liegt ca. 7 km nordöstlich von Jewar. Busse und Taxis fahren ins Stadtzentrum.

Navi Mumbai International Airport (NMIA) liegt ca. 12 km südlich vom Stadtzentrum von Navi Mumbai. 

Anreise mit dem Pkw

Indien grenzt an Pakistan, Nepal, Bhutan, Bangladesch, Myanmar und China. Für ausländische Reisende sind jedoch nur wenige internationale Grenzübergänge geöffnet. Die Einreise auf dem Landweg ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Visum möglich; eine Visumerteilung bei der Einreise (Visa on Arrival) ist an den Landgrenzen nicht vorgesehen. Vor einer Reise sollten stets die aktuellen Einreisebestimmungen sowie die Sicherheitslage der jeweiligen Grenzregion geprüft werden.

Die wichtigsten und am häufigsten genutzten Grenzübergänge bestehen zu Nepal und Bhutan. Beliebte Übergänge zwischen Nepal und Indien sind Sunauli–Bhairahawa (für Reisen zwischen Varanasi und Kathmandu), Raxaul–Birgunj sowie Panitanki–Kakarbhitta nahe Westbengalen. Von Bhutan erfolgt die Einreise in der Regel über den Grenzübergang Phuentsholing–Jaigaon.

Auch die Grenze zu Bangladesch kann an mehreren Stellen passiert werden. Der bedeutendste Übergang ist Petrapole–Benapole westlich von Kolkata. Die Einreise aus Pakistan ist ausschließlich über den Grenzübergang Attari–Wagah zwischen Amritsar und Lahore möglich und unterliegt strengen Visabestimmungen sowie umfangreichen Sicherheitskontrollen. Der Grenzübergang Moreh–Tamu nach Myanmar ist grundsätzlich geöffnet, unterliegt jedoch zusätzlichen Genehmigungen und kann zeitweise eingeschränkt oder geschlossen sein. Eine Einreise aus China auf dem Landweg ist für ausländische Touristen derzeit in der Regel nicht möglich; der Nathu-La-Pass ist für den internationalen Touristenverkehr geschlossen.

Fernbus: Internationale Busverbindungen bestehen vor allem mit den Nachbarländern. Von Nepal verkehren regelmäßig Busse nach Delhi, Lucknow, Patna und Varanasi. Zwischen Bhutan und Indien bestehen Verbindungen ab Phuentsholing nach Siliguri und Kolkata. Außerdem gibt es grenzüberschreitende Busverbindungen zwischen Bangladesch und Indien, unter anderem zwischen Dhaka und Kolkata. Die Verfügbarkeit einzelner Linien kann sich jedoch kurzfristig ändern.

Maut: Viele Schnellstraßen (National Highways und Expressways) sowie einige Brücken sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Strecke bar, mit Kredit- oder Debitkarte oder elektronisch über das FASTag-System.

Unterlagen: Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug werden der nationale Führerschein sowie ein Internationaler Führerschein empfohlen bzw. je nach Mietwagenanbieter verlangt. Für die Einreise nach Indien ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Für Staatsangehörige vieler Länder steht ein elektronisches Visum (e-Visa) zur Verfügung, das vor Reiseantritt online beantragt werden muss. Da Einreisebestimmungen regelmäßig angepasst werden, sollten die aktuellen Visavorschriften vor Reisebeginn überprüft werden.

An vielen Grenzübergängen können die Einreiseformalitäten mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Reisende sollten ausreichend Zeit einplanen und alle erforderlichen Reisedokumente griffbereit mitführen.

Anreise mit der Bahn

Mit der Bahn ist Indien nur von Nepal aus zu erreichen. Die nepalesische Staatsbahn verbindet Khajuri (Nepal) mit Jaynagar (Indien).

 

Anreise mit dem Schiff

Indien verfügt über mehrere internationale Seehäfen, die sowohl von Kreuzfahrtschiffen als auch von einzelnen internationalen Passagierverbindungen angelaufen werden. Zu den wichtigsten Passagierhäfen zählen Mumbai, Kolkata, Kochi, Chennai, Mormugao und Visakhapatnam.

Internationale Fährverbindungen sind nur in begrenztem Umfang verfügbar. Zwischen Indien und Sri Lanka bestehen zeitweise Fährverbindungen, insbesondere zwischen Nagapattinam (Tamil Nadu) und Kankesanthurai im Norden Sri Lankas. Der Betrieb ist jedoch von der Nachfrage, den Wetterbedingungen und behördlichen Vorgaben abhängig und kann zeitweise ausgesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es Schiffsverbindungen auf den Binnenwasserstraßen zwischen Indien und Bangladesch, die überwiegend dem regionalen Verkehr dienen. Einige Verbindungen können auch von ausländischen Reisenden genutzt werden, sofern die erforderlichen Visa und Reisedokumente vorliegen.

Für die Einreise auf dem Seeweg ist grundsätzlich ein gültiges Visum erforderlich. Da Fahrpläne und Verbindungen kurzfristigen Änderungen unterliegen können, empfiehlt sich eine frühzeitige Information bei den jeweiligen Reedereien.

Kreuzfahrtschiffe

Indien ist ein regelmäßiger Anlaufpunkt internationaler Kreuzfahrten im Indischen Ozean und in Asien. Zu den wichtigsten Kreuzfahrthäfen zählen Mumbai, Kochi, Chennai und Mormugao (Goa).

Auch auf einigen Weltreisen und Asien-Kreuzfahrten stehen indische Häfen auf dem Programm. Dazu gehören unter anderem Reisen von AIDA, Hapag-Lloyd Cruises, Costa Kreuzfahrten, Phoenix Reisen, MSC Cruises und Regent Seven Seas Cruises. Die angebotenen Routen und Anlaufhäfen variieren je nach Saison und Reiseprogramm.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Air India (AI) fliegt zahlreiche Ziele im ganzen Land an. Zusätzlich wird der Inlandsflugverkehr von IndiGo (6E) und SpiceJet (SG) bedient.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Indien verfügt über eines der größten Straßennetze der Welt. Ein dichtes Netz aus National Highways, Expressways und Regionalstraßen verbindet alle großen Städte und Regionen des Landes. Während die Hauptverkehrsachsen überwiegend gut ausgebaut sind, können Nebenstraßen – insbesondere in ländlichen Gebieten – schmal, unbefestigt oder in unterschiedlichem Zustand sein.

Straßenreisen bieten eine gute Möglichkeit, die landschaftliche und kulturelle Vielfalt Indiens kennenzulernen. Allerdings verlängern dichter Verkehr, Straßenarbeiten, Mautstellen sowie langsamere Verkehrsteilnehmer wie Motorräder, Fahrräder, Rikschas, Fußgänger und frei laufende Tiere die Fahrzeiten häufig deutlich. Tankstellen sind entlang der wichtigsten Fernstraßen weit verbreitet; in abgelegenen Regionen empfiehlt es sich jedoch, rechtzeitig zu tanken.

Zu den bekanntesten Panoramastraßen des Landes gehören:

  • Leh–Manali Highway: Eine der spektakulärsten Hochgebirgsstraßen der Welt mit Pässen auf über 5.000 m Höhe. Die Strecke ist in der Regel nur von Juni bis Oktober befahrbar.
  • Manali–Spiti-Valley-Route: Eine beeindruckende Strecke durch Schluchten, Hochgebirgswüsten und traditionelle Himalaya-Dörfer.
  • Mumbai–Goa (NH 66): Eine abwechslungsreiche Küstenstraße entlang der Konkan-Küste mit Stränden, Fischerdörfern und tropischer Vegetation.
  • East Coast Road (Chennai–Puducherry): Eine beliebte Küstenroute entlang der Bucht von Bengalen mit Stränden, Tempeln und der ehemaligen französischen Kolonialstadt Puducherry.

Maut: Zahlreiche Expressways, National Highways und einige Brücken sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt überwiegend elektronisch über das FASTag-System; auf einzelnen Strecken sind weitere Zahlungsmöglichkeiten verfügbar. Zu den bekanntesten mautpflichtigen Straßen gehören der Mumbai–Pune Expressway und der schrittweise eröffnete Delhi–Mumbai Expressway, dessen weitere Bauabschnitte nach und nach in Betrieb gehen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Qualität der Straßen variiert in Indien erheblich. National Highways und moderne Expressways sind überwiegend gut ausgebaut und mehrspurig. In ländlichen Regionen können Straßen hingegen schmal, unbefestigt oder in schlechtem Zustand sein. Während der Monsunzeit sind Überschwemmungen und Straßenschäden keine Seltenheit, wodurch einzelne Strecken vorübergehend nur eingeschränkt oder gar nicht passierbar sein können.

Vor allem in und um größere Städte ist mit dichtem Verkehr zu rechnen. Hinzu kommen Fußgänger, Fahrräder, Rikschas, langsam fahrende Fahrzeuge sowie frei laufende Tiere, die jederzeit auf der Fahrbahn auftauchen können. Fahrten bei Dunkelheit außerhalb der großen Fernstraßen sind wegen schlechter Beleuchtung und erhöhter Unfallgefahr möglichst zu vermeiden.

Staßenklassifizierung

Das indische Straßennetz gliedert sich in National Highways, State Highways (Bundesstaatenstraßen), Bezirksstraßen und lokale Straßen. Die National Highways bilden das Rückgrat des Fernverkehrs und sind in der Regel am besten ausgebaut. Die Qualität der übrigen Straßen variiert je nach Region erheblich.

Die Beschilderung auf National Highways und den meisten State Highways ist überwiegend gut und erfolgt häufig zweisprachig in Englisch sowie der jeweiligen Landessprache, in den Hindi-sprachigen Bundesstaaten meist zusätzlich auf Hindi. Auf kleineren Straßen kann die Beschilderung lückenhaft sein. Navigations-Apps sind eine wertvolle Hilfe, in abgelegenen Regionen empfiehlt es sich jedoch, zusätzlich nach dem Weg zu fragen.

Autovermietung

Mietwagen können an den internationalen Flughäfen sowie in den größeren Städten und Touristenzentren angemietet werden. Viele Reisende entscheiden sich jedoch für einen Mietwagen mit Chauffeur, da dies vergleichsweise preisgünstig ist und das Fahren im oft dichten und ungewohnten Straßenverkehr deutlich erleichtert.

Selbstfahrer-Mietwagen werden ebenfalls angeboten, sind jedoch weniger verbreitet und eignen sich vor allem für erfahrene Fahrer, die mit den örtlichen Verkehrsverhältnissen vertraut sind. Besonders während der Hauptreisezeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung.

Taxi

Taxis stehen in den meisten Städten in großer Zahl zur Verfügung. Daneben sind App-basierte Fahrdienste wie Uber und Ola weit verbreitet und gelten als bequeme und meist preisgünstige Alternative. Für Fahrten vom und zum Flughafen bieten viele Hotels einen eigenen Transferservice an.

Zahlreiche Taxis verfügen über ein Taxameter, dieses wird jedoch nicht immer genutzt. Es empfiehlt sich daher, den Fahrpreis vor Fahrtantritt zu vereinbaren oder ein Fahrzeug über eine App zu buchen, bei der der Preis im Voraus festgelegt wird.

Für kürzere Strecken sind Auto-Rikschas (Auto-Rickshaws) ein beliebtes Verkehrsmittel. Ist kein Taxameter vorhanden oder wird dieses nicht verwendet, sollte auch hier der Fahrpreis vorab vereinbart werden. In vielen Städten verkehren außerdem geteilte Auto-Rikschas als günstige Sammeltaxis auf festen Routen. Fahrrad-Rikschas sind vor allem in älteren Stadtvierteln und kleineren Städten anzutreffen.

Fahrrad

Radfahren ist in Indien grundsätzlich möglich, aufgrund des dichten Verkehrs, der teils unübersichtlichen Straßenverhältnisse und des Fahrverhaltens vieler Verkehrsteilnehmer jedoch vor allem erfahrenen Radfahrern zu empfehlen. Insbesondere in Großstädten ist das Fahrrad als Verkehrsmittel nur eingeschränkt geeignet.

Für Radtouren bieten sich vor allem landschaftlich reizvolle Regionen wie Kerala, Rajasthan oder die Ausläufer des Himalayas an. Organisierte Radreisen mit ortskundigen Veranstaltern sind dort eine beliebte Möglichkeit, die Umgebung abseits der Hauptverkehrswege zu erkunden.

Reisebus

Ein dichtes Busnetz verbindet nahezu alle Regionen Indiens. Neben den staatlichen Verkehrsbetrieben der einzelnen Bundesstaaten verkehren zahlreiche private Busunternehmen. Busreisen gehören zu den günstigsten Möglichkeiten, längere Strecken innerhalb des Landes zurückzulegen.

Das Angebot reicht von einfachen Linienbussen bis zu modernen, klimatisierten Reisebussen mit verstellbaren Sitzen oder Schlafkabinen (Sleeper Buses), die vor allem auf längeren und nächtlichen Strecken eingesetzt werden. Da Komfort und Service je nach Anbieter erheblich variieren, empfiehlt sich die Buchung bei renommierten Unternehmen oder über etablierte Buchungsplattformen.

Zu den bekannten privaten Fernbusanbietern gehört Neeta Tours & Travels, das insbesondere im Westen Indiens ein umfangreiches Streckennetz betreibt. Auch FlixBus India bietet Verbindungen zwischen zahlreichen Städten an und baut sein Streckennetz kontinuierlich aus.

Stadtrundfahrten sowie organisierte Tages- und Mehrtagestouren werden unter anderem von Ashok Travels & Tours (ATT), einer Tochtergesellschaft der India Tourism Development Corporation (ITDC), angeboten.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:

  • In Indien herrscht Linksverkehr.
  • Für Motorradfahrer und ihre Mitfahrer besteht Helmpflicht.
  • Sicherheitsgurte sind auf allen mit Gurten ausgestatteten Sitzplätzen anzulegen.
  • Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist ohne Freisprecheinrichtung verboten.
  • Für Alkohol am Steuer gelten strenge Vorschriften. Die zulässige Promillegrenze und die Ahndung von Verstößen können je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt sein.
  • Fahrzeuge mit Linkslenkung, die vorübergehend nach Indien eingeführt werden, müssen entsprechend den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden von den Bundesstaaten und der Art der Straße bestimmt.
  • In geschlossenen Ortschaften liegen sie häufig zwischen 40 und 60 km/h.
  • Auf National Highways und Expressways gelten je nach Fahrzeugklasse und Strecke in der Regel Höchstgeschwindigkeiten von 80 bis 100 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslandsnotruf bietet ADAC-Mitgliedern sowie Inhabern entsprechender Schutzbriefe und Versicherungen rund um die Uhr Unterstützung – unter anderem bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, dem Verlust von Reisedokumenten oder medizinischen Notfällen. Aktuelle Notrufnummern und Informationen zu den Leistungen sind auf der Website des ADAC verfügbar.

ADAC-Partnerclubs gibt es in Indien unter anderem in folgenden Städten:

  • Mumbai: Western India Automobile Association (WIAA)
  • Kolkata: Automobile Association of Eastern India (AAEI)
  • Neu-Delhi: Automobile Association of Upper India (AAUI)
  • Chennai: Automobile Association of Southern India (AASI)
  • Prayagraj (ehemals Allahabad): Uttar Pradesh Automobile Association (UPAA)

Dokumentation

Unterlagen: Ausländische Fahrer müssen einen gültigen nationalen Führerschein mitführen. Zusätzlich wird ein Internationaler Führerschein empfohlen und ist bei Mietwagenanbietern häufig Voraussetzung. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollten außerdem Reisepass, Visum, Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis sowie – bei der vorübergehenden Einfuhr eines Fahrzeugs – ein Carnet de Passages mitgeführt werden. Das Carnet de Passages kann in Deutschland über den ADAC beantragt werden.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Service-Hotline für Touristen in Indien: Tel. 18 00 11 13 63 oder Kurzwahl 1363 (rund um die Uhr verfügbar, mehrsprachig).

 

Unterwegs in der Stadt

In den meisten Städten stehen Taxis, Auto-Rikschas und teilweise auch Fahrrad-Rikschas als Verkehrsmittel zur Verfügung. Daneben sind App-basierte Fahrdienste wie Uber und Ola weit verbreitet und eine komfortable Möglichkeit, sich innerhalb der Städte fortzubewegen.

Öffentliche Verkehrsmittel sind preiswert und werden intensiv genutzt, können jedoch insbesondere während der Hauptverkehrszeiten sehr voll sein. In Mumbai betreibt Brihanmumbai Electric Supply & Transport (BEST) ein dichtes Netz aus Stadtbussen. Wie in allen stark frequentierten Verkehrsmitteln sollte auf Wertsachen geachtet werden.

U-Bahn-Systeme (Metro) gibt es unter anderem in Delhi, Mumbai, Kolkata, Chennai, Bengaluru (Bangalore), Hyderabad, Kochi, Lucknow, Ahmedabad, Nagpur, Pune, Kanpur und mehreren weiteren Städten. Das Metronetz wird kontinuierlich ausgebaut und zählt vielerorts zu den schnellsten und zuverlässigsten Verkehrsmitteln.

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Mit einem Streckennetz von mehr als 68.000 Kilometern verfügt Indien über eines der größten Eisenbahnnetze der Welt. Die staatliche Bahngesellschaft Indian Railways verbindet nahezu alle Landesteile und ist für viele Reisende das wichtigste Verkehrsmittel im Fernverkehr.

Das Angebot reicht von Nahverkehrszügen über schnelle Fernverkehrszüge bis zu modernen Premiumverbindungen. Auf längeren Strecken stehen verschiedene Wagenklassen zur Verfügung – von einfachen Sitzplätzen bis hin zu klimatisierten Schlafwagen. Da viele Verbindungen stark nachgefragt sind, empfiehlt sich insbesondere auf beliebten Strecken und während der Ferienzeiten eine frühzeitige Reservierung.

Zu den wichtigsten Bahnverbindungen gehören die Strecken zwischen Delhi, Mumbai, Kolkata, Chennai, Bengaluru und Hyderabad. Moderne Züge wie der Vande Bharat Express und der Gatimaan Express verkürzen die Reisezeiten auf ausgewählten Strecken erheblich.

Zu den landschaftlich reizvollsten Bahnstrecken des Landes zählen:

  • Darjeeling Himalayan Railway (UNESCO-Welterbe) durch die Teeplantagen Westbengalens.
  • Nilgiri Mountain Railway (UNESCO-Welterbe) nach Ooty mit ihrem Zahnradabschnitt.
  • Kalka–Shimla Railway (UNESCO-Welterbe) mit zahlreichen Brücken und Tunneln im Himalaya-Vorland.
  • Konkan Railway zwischen Mumbai, Goa und der Malabarküste – eine der spektakulärsten Bahnstrecken Indiens.
  • Ausgewählte Strecken werden außerdem mit modernen Vistadome-Wagen mit Panoramafenstern befahren.

Für Touristen werden verschiedene luxuriöse Erlebniszüge angeboten. Zu den bekanntesten zählen der Palace on Wheels, der Maharajas' Express, der Deccan Odyssey sowie der Royal Orient, die mehrtägige Rundreisen durch verschiedene Regionen Indiens anbieten.

Unterwegs mit dem Schiff

Fähren verbinden Port Blair auf den Andaman-Inseln mit Kolkata (Fahrtzeit: ca. 70 Std.), Vishakapatnam (Fahrtzeit: ca. 56 Std.) und Chennai (Fahrtzeit: ca. 60 Std.) sowie Kochin mit den Lakshadweep-Inseln (Fahrtzeit: 14-18 Std.).

Eine besonders schöne Bootsfahrt führt durch die Backwaters in der Umgebung von Kochi in Kerala. Verschiedene örtliche Touren, wie zum Beispiel Calicut - Cochin und Allepey - Kottayam, werden angeboten.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.

Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.

Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.

Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.

Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.
 

Anmerkungen Impfungen

[1] Alle Reisenden, die über neun Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören.

Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:

(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,

(b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),

(c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und

(d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder WHO-Standards desinfiziert worden ist.

[2] Ein ganzjähriges hohes Malariarisiko besteht mit saisonalen Schwankungen in Gebieten unter 2000 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai und Delhi. Die Fallzahlen steigen während und kurz nach der Regenzeit. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.

Im Süden des Landes ist das Malariarisiko geringer als im Norden. Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend empfohlen. 
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders häufig an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während der Regenzeit und in den Monaten nach der Regenzeit steigen landesweit die Fallzahlen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei längerem Aufenthalt auch eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
 
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
 
[4] Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht landesweit während der Regenzeit in den ländlichen Regionen. Höhere Fallzahlen von Japanischer Enzephalitis treten vor allem in Bihar, in Uttar Pradesh und im Distrikt von Muzaffarpur (Region Bajjikanchal) auf. Um sich zu schützen, sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung benutzen. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition wird eine Impfung gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
 
[5] Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Risikogruppen und Reisende, die einen Langzeitaufenthalt planen, über eine mögliche Impfung beraten lassen. 


[6] Impfschutz gegen Typhus wird empfohlen. 

[7] Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Affen, Katzen und andere Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
 

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen wirksamen Insektenschutz benutzen. 

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Etwa 26 Prozent der weltweit festgestellten Tuberkulose-Fälle werden in Indien diagnostiziert.

In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, Erdlöcher oder in  Steinspalten fassen.

Geld

Währung

1 Indische Rupie = 100 Paise. Währungskürzel: Rs, INR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Rupien; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Rs sowie 50 Paise.

Achtung: Die alten 500- und 1000-Rupien-Scheine wurden im November 2016 für ungültig erklärt. Es sind inzwischen neue 500-Rupien-Scheine und 2000-Rupien-Scheine herausgegeben worden. 

Kreditkarten

Geläufige Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten sind in großen Städten und touristischen Gegenden zahlreich vorhanden, in ländlichen Gegenden ist das Netz an Geldautomaten jedoch nicht sehr dicht. Bei Abhebung mit Bankkundenkarte am Geldautomaten können teils hohe Gebühren fällig werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Indien in den Großstädten von einigen Wechselstuben akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. Mo-Fr 10.00-14.00/15.00 Uhr, Sa 10.00-12.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist in den meisten Fällen verboten.

Für die Einfuhr von Fremdwährungen, die einen Wert von 5.000 US$ in Bargeld (bzw. von 10.000 US$ aller Zahlungsmittel) übersteigen, besteht Deklarationspflicht (Deklaration auch bei niedrigeren Beträgen empfohlen). Ausfuhr bis zur Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge. Beim Geldumtausch muss ein Beleg gegengezeichnet oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Belege müssen bei der Ausreise vorgelegt werden, um den Rücktausch zu ermöglichen.

Währungen

Sprache

Überblick

Landessprachen sind Hindi und Englisch. Hindi wird in der Devanagri-Schrift geschrieben und von ca. 41% der Bevölkerung gesprochen. Daneben gibt es 21 gleichberechtigte Regionalsprachen, u. a. Bengali, Gujarati, Marathi, Punjabi, Sanskrit und Urdu im Norden sowie Tamil und Telegu im Süden.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich.

b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Id ul Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Id ul Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Idu'l Zuha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(c) Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche landesweit begangen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Ausländische Touristen dürfen persönliche Gegenstände sowie bestimmte Waren innerhalb der geltenden Freimengen zollfrei nach Indien einführen. Die Regelungen gelten für Reisende ab 18 Jahren und können sich kurzfristig ändern.

Zollfreie Einfuhr bei Ankunft aus dem Ausland:

Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 15.000 Indischen Rupien (INR) können in der Regel zollfrei eingeführt werden. Bestimmte Waren fallen jedoch nicht unter diese Freigrenze, darunter:

  • 100 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 125 g Tabak
  • 2 Liter alkoholische Getränke (Spirituosen oder Wein)
  • Gold und Silber in nicht verarbeitetem Zustand
  • ein Flachbildfernseher

Hochwertige elektronische Geräte oder andere wertvolle Gegenstände können bei der Einreise deklarationspflichtig sein. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Zollbestimmungen informieren.

Achtung: Verstöße gegen die indischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen können zu Geldstrafen, Beschlagnahmungen oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Die indischen Vorschriften zu Betäubungsmitteln sind besonders streng; bereits der Besitz kleiner Mengen illegaler Substanzen kann schwere Strafen nach sich ziehen.

Mit der mobilen Anwendung ATITHI@Indian Customs können internationale Reisende ihre Zollerklärung für Waren und mitgeführte Währungen vorab elektronisch abgeben und dadurch die Abfertigung an Flughäfen erleichtern.

Die zulässigen Freimengen und Einfuhrbestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten daher vor der Abreise die aktuellen Informationen bei den zuständigen indischen Zollbehörden oder der zuständigen Auslandsvertretung prüfen.

Verbotene Importe

Geflügel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung, pornografische Erzeugnisse, Goldmünzen und -barren sowie E-Zigaretten.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Weitere Informationen sind vom indischen Zoll erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0091.

Mobiltelefon

Indien verfügt über ein weit ausgebautes 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Zu den wichtigsten Mobilfunkanbietern gehören unter anderem Jio, Vodafone Idea und Airtel.

Die Netzabdeckung ist in Städten, touristischen Regionen und entlang wichtiger Verkehrswege meist gut. In abgelegenen Gebieten, Bergregionen und einigen Nationalparks kann der Empfang jedoch eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

Internationale Roaming-Verträge bestehen mit vielen ausländischen Mobilfunkanbietern. Alternativ können Reisende vor Ort indische Prepaid-SIM-Karten erwerben. Für die Registrierung sind in der Regel ein gültiger Reisepass sowie Visadokumente erforderlich. Die Aktivierung kann je nach Anbieter einige Stunden dauern.

Mobile Datenpakete sind in Indien vergleichsweise günstig, und die Internetgeschwindigkeit ist in Ballungsräumen meist gut. Die Verfügbarkeit und Qualität des mobilen Internets kann außerhalb größerer Städte deutlich schwanken.

Internet

WLAN ist in Indien weit verbreitet und steht in vielen Hotels, Gästehäusern, Restaurants, Cafés und Einkaufszentren zur Verfügung, insbesondere in größeren Städten und touristischen Regionen.

Hochwertige Hotels bieten in der Regel zuverlässige Internetverbindungen, während die Qualität in einfachen Unterkünften schwanken kann. Öffentliches WLAN ist an einigen internationalen Flughäfen, Bahnhöfen und in Einkaufszentren verfügbar. Für die Nutzung ist häufig eine Registrierung über eine Mobilfunknummer erforderlich.

Viele Reisende nutzen zusätzlich mobile Daten über eine lokale SIM-Karte oder einen internationalen Roaming-Tarif, da diese unterwegs oft eine zuverlässigere Verbindung bieten als öffentliche WLAN-Netze.

Post

Der Versand von Postsendungen nach Europa dauert in der Regel etwa eine bis zwei Wochen, kann jedoch je nach Versandart, Aufgabeort und aktueller Auslastung variieren.

Briefmarken sind häufig in Postämtern erhältlich und werden teilweise auch von Hotels oder Unterkünften angeboten. Internationale Postdienste stehen vor allem in größeren Städten und touristischen Regionen zur Verfügung.

Medien

Indien verfügt über eine vielfältige Medienlandschaft mit zahlreichen Fernseh-, Radio-, Print- und Onlineangeboten in vielen verschiedenen Sprachen. Für internationale Besucher sind insbesondere englischsprachige Medien weit verbreitet und gut zugänglich. Daneben gibt es zahlreiche Angebote in Hindi sowie in regionalen Sprachen.

In vielen Hotels und Unterkünften stehen internationale Nachrichtensender über Satellitenfernsehen zur Verfügung. Auch Online-Nachrichtenangebote und soziale Medien werden in Indien umfangreich genutzt.

Die Medienberichterstattung kann bei politischen, gesellschaftlichen und religiösen Themen unterschiedlich ausfallen und teilweise kontrovers sein. Reisenden wird empfohlen, bei öffentlichen Diskussionen und Beiträgen in sozialen Medien zu sensiblen politischen oder religiösen Themen die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Einkaufen

Überblick

Die Traditionen und Methoden des indischen Kunsthandwerks sind seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben und dadurch vervollkommnet worden. Jede Region hat ihre eigene Spezialität und jede Stadt ihre eigenen Kunsthandwerker mit besonderen Fingerfertigkeiten. Seiden, Gewürze, Schmuck und viele andere typisch indische Waren sind weltbekannt. Handeln ist üblich, außer in State Emporiums und einigen anderen Läden mit Festpreisen. State Emporiums sind die Kunstgewerbeläden einzelner Bundesstaaten, deren festgesetzte Preise der Unterstützung der Kunsthandwerker zugute kommen sollen.

Textilien:
Die Stoffherstellung ist eine der wichtigsten Industrien; indische Seiden, Baumwollstoffe und Wollfasern zählen zu den besten der Welt. Unter den Seidenstoffen ist Brokat aus Varanasi der bekannteste, andere Variationen kommen aus Patna, Murshidabad, Kanchipuram und Surat. In Rajasthan werden bunte Batik-Baumwollstoffe hergestellt, während Chennai für einen Stoff bekannt ist, bei dem sich die Farben nach einigen Wäschen vermischen, was als besonderer Effekt geschätzt wird. Landesweit wird das Himroo-Tuch angefertigt, eine Mischung aus Seide und Baumwolle. Kaschmirwolle dürfte wohl das bekannteste Ausfuhrgut Indiens sein.

Teppiche:
Indiens Teppichindustrie ist ebenfalls eine der größten der Welt, und viele Beispiele dieses alten und wunderschönen Handwerks sind in Museen ausgestellt. Kaschmirs Teppiche zeigen Muster persischen Ursprungs, sind aus reiner Wolle, Baumwollgarn oder Seide hergestellt, außerordentlich erlesen und sehr teuer. In Darjeeling findet man die unverkennbaren bunten tibetanischen Läufer.

Kleidung
ist sehr preiswert und wird in vielen Geschäften auf Wunsch innerhalb kurzer Zeit nach Maß angefertigt oder geändert. Kleider gibt es aus Seide, Himroo, Baumwolle, Brokat, Chiffon und Chinons. Kleidung aus Rajasthan ist bunt und mit unzähligen kleinen Spiegeln besetzt; auch Taschen, Mützen und Geldgürtel in diesem Stil sind zu finden.

Schmuck
ist traditionsreich, schwer (besonders aus Rajasthan) und überaus vielfältig. Indische Silberware ist weltberühmt. Man kann Schmucksteine direkt am Kaufort verarbeiten lassen. Außer Diamanten gibt es Lapislazuli, Rubine, Saphire, Mondsteine und Aquamarine. Hyderabad ist eines der Weltzentren für Perlen. Indische Frauen und Mädchen tragen oft eine große Anzahl Armreifen aus Silber, buntem Glas oder Plastik, die es auf jedem Markt in erstaunlicher Farben- und Größenvielfalt zu kaufen gibt.

Kunstgewerbe und Lederwaren:
Auch hier hat jede Region ihre eigene Spezialität. Erhältlich sind Arbeiten aus Bronze, Messing (oft mit Silber eingelegt), Flechtwerk und Keramik. Kaschmir ist bekannt für die kunstvolle Verarbeitung von Pappmaché; die fertigen Produkte werden oft mit Blattgold dekoriert. Agras Spezialität sind Marmor- und Alabastereinlegearbeiten in Schachspielen und Schmucktellern. Indische Lederwaren wie Sandalen und Hausschuhe sind von ausgezeichneter Qualität.

Holzartikel:
Statuen, Kästchen, Schalen und andere Gegenstände aus Sandelholz werden in Karnataka, aus Rosenholz in Kerala und Chennai, aus indischem Walnussholz in Kaschmir angefertigt.

Weitere Spezialitäten:
Chutneys, Gewürze und Teesorten; Parfüm, Seifen, handgefertigtes Papier, Spielkarten aus Odisha und Musikinstrumente.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Sa 09.30-18.00 Uhr in den großen Geschäften.

Kulinarisches

Übersicht

Das unvergessliche Aroma Indiens besteht nicht nur aus Jasmin und Rosen, sondern auch aus den Düften der Gewürze der indischen Küche - besonders bei der Curry-Zubereitung. Das Wort »Curry«, eine englische Ableitung von Kari, heißt nichts weiter als »würzige Soße«. In Indien versteht man unter Curry daher weit mehr als die im Westen erhältliche Gewürzmischung aus Gelbwurz, Kardamom, Ingwer, Koriander, Muskatnuss und Kreuzkümmel. Dem indischen Koch stehen an die 25 verschiedene, frisch vor Gebrauch geröstete und gemahlene Gewürze zur Verfügung, um die richtige Zusammensetzung oder Masalas auszutüfteln. Die Zusammensetzungen variieren erheblich zwischen den verschiedenen Regionen. Obwohl nicht alle Hindus Vegetarier sind, gibt es eine außerordentlich große Vielzahl wohl schmeckender Gemüsegerichte. Im Norden sind Fleischgerichte häufiger: Rogan Josh (Lammcurry), Gushtaba (gewürzte Fleischbällchen in Jogurt) und das feine Biryani (Huhn oder Lamm mit Reis, mit Zucker und Rosenwasser abgeschmeckt). Die Mughlai-Küche ist gehaltvoll, cremig, gut gewürzt und mit viel Nüssen und Safran versehen. Die sehr beliebten Tandoori-Gerichte (mariniertes Huhn, Fleisch oder Fisch im Tonofen gebacken) und Kebabs sind ebenfalls Spezialitäten des Nordens. Im Süden gibt es viele scharf gewürzte Gemüsegerichte. Besondere Spezialitäten sind Bhaji (Gemüsecurry), Biryani (Reisgericht mit Curry), Dosa (hauchdünne, knusprige Pfannkuchen aus Linsenmehl mit schmackhafter Gemüsefüllung und Kokosnusssoße), Idli (Reismehlklöße), Sambar (dünnflüssiger Gemüsecurry) und Raita (Jogurt mit geraspelter Gurke und Minze). Kokosnüsse spielen eine große Rolle in der südindischen Küche. An der Westküste gibt es eine große Auswahl an Fisch und Meeresfrüchten, Bombay Duck (mit Curry gewürzter oder gebratener Bombloe-Fisch) und Pomfret (indischer Lachs) sind nur zwei Beispiele. Fisch ist auch ein wichtiger Bestandteil der bengalischen Küche: Dahi Maach (mit Curry - besonders Kurkuma und Ingwer - gewürzter Fisch in Jogurtsauce) und Mailai (Krabben mit Curry und Kokosnuss). Während Reis die Hauptbeilage im Süden ist, wird im Norden sehr oft flaches Brot angeboten: Pooris, Chappatis und Nan. Überall in Indien, vom vornehmsten Hotelrestaurant bis hin zum billigen Imbissstand, kann man Dhal (scharfe Linsensuppe) und Dhai (Jogurt als Beilage) bestellen; Letzteres ist nicht nur sehr schmackhaft, sondern hilft auch, die mitunter sehr stark gewürzten Gerichte zu »entschärfen« - viel besser als ein Glas Wasser oder Bier.
Nachspeisen sind indische Süßigkeiten, deren Hauptzutaten oft angedickte Milch, Zucker, Honig, Ghee, Nüsse und Sirup sind; besonders unwiderstehlich sind u. a. Kulfi (indisches Eis), Rasgullas (mit Rosenwasser abgeschmeckte Quarkbällchen), Gulab Jamun (Mehl, Jogurt und gemahlene Mandeln) und Jalebi (in Fett gebackenes, spiralförmiges Sirupgebäck). Natürlich gibt es auch ausgezeichnetes Obst, je nach Region und Jahreszeit wie z. B. Orangen, Bananen, Mangos, Granatäpfel, Melonen, Aprikosen, Äpfel, Papayas, Ananas und Erdbeeren. Um die Verdauung zu fördern und den Mundraum zu neutralisieren kaut man nach dem Essen Pan (in Betelblatt eingewickelte Gewürze wie Anis und Kardamom). Samosas, Pakora, Dosa und Vada sind als kleine Zwischenmahlzeiten an jeder Straßenecke erhältlich; in den größeren Städten werden auch europäische Süßigkeiten angeboten. Europäische Gerichte guter Qualität sind auch vielerorts zu finden.

Getränke: Tee ist das beliebteste Getränk, und viele Teesorten aus Indien sind weltweit bekannt. Wenn man nicht ausdrücklich »Tray Tea« bestellt, wird dem Tee automatisch Milch und Zucker beigefügt. Kaffee erfreut sich zunehmender Beliebtheit, vor allem im Süden. Nimbu Pani (Limonensaft mit Soda), Lassi (Buttermilch) und Kokosmilch direkt aus der Nuss sind angenehme Durstlöscher. In den Restaurants wird am Tisch bedient; je nach Region und Stil des Restaurants können alkoholische Getränke zum Essen bestellt werden. Hotelbars findet man in den größeren, »internationalen« Hotels. Auf Anfrage erhält man von den indischen Botschaften, Konsulaten oder Fremdenverkehrsämtern ein All India Liquor Permit, diese Genehmigung wird zusammen mit dem Visum ausgestellt und ermöglicht den Einkauf alkoholischer Getränke in Gujarat, Hargana und Andhra Pradesh, in denen z. Zt. Einschränkungen für den Alkoholkauf gelten. Das Fremdenverkehrsamt klärt über den neuesten Stand auf; hier kann man auch Auskünfte über alle anderen Ge- und Verbote erhalten, die in den jeweiligen Bundesstaaten bestehen. Besonders in den Großstädten gelten bestimmte Tage der Woche als »Trockentage«, in denen Alkohol nicht verkauft werden darf. Zumeist ausgiebig gezuckerte Sprudel- und Colagetränke, abgefülltes Wasser und europäische alkoholische Getränke sind überall erhältlich.

Wissenswertes

Im Umkreis von 500 m von Nationalstraßen darf kein Alkohohl verkauft werden. 

In Bundesstaat Kerala darf nur in Drei-, Vier- und Fünf-Sterne-Hotels hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt werden. 

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In den meisten indischen Staaten liegt das Mindestalter für den Alkoholkonsum bei 21 Jahren. Daneben gibt es zahlreiche Abweichungen wie zum Beispiel in Kerala, wo das Mindestalter bei 23 Jahren liegt, in Punjab liegt es bei 25 Jahren und in Goa bei 18 Jahren. In Bihar und in Nagaland beispielsweise ist der Alkoholkunsum ganz verboten.

Kultur

Religion

80,5% Hindus, 13,4% Muslime (8% Sunniten, 3% Schiiten), 2,3% Christen, 1,9% Sikh, 0,9% Buddhisten und andere Glaubensrichtungen.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: In Indien grüßt man sich bei formellen Anlässen mit gefalteten Händen, über die der Kopf gebeugt wird, und sagt Namaste. Für indische Frauen ist es unziemlich, die Hand zum Gruß zu geben. Als Zeichen des Respekts berührt man die Füße älterer Leute zur Begrüßung. Beim Betreten heiliger Stätten wird man gebeten, die Schuhe auszuziehen. Die meisten Inder ziehen auch vor dem Betreten ihrer Häuser die Schuhe aus. In den meisten Gegenden isst man mit der Hand, dabei wird ausschließlich die rechte Hand benutzt. Strikte, seit langer Zeit gültige Verhaltensweisen regeln vielerorts noch heute religiöse und gesellschaftliche Anlässe. Zahlreiche Hindus sind Vegetarier und viele, besonders Frauen, trinken keinen Alkohol. Sikhs und Parsis rauchen nicht. Es ist wichtig, diese Bräuche zu beachten. Kleine Geschenke als Anerkennung der gebotenen Gastlichkeit sind angebracht. Frauen sollten sich dezent kleiden, kurze oder sehr enge Kleider sollten vermieden werden, sie rufen nur unwillkommene Beachtung hervor. Ausgebildete englischsprachige Fremdenführer gibt es in allen Touristengegenden, manche sprechen auch Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch oder Japanisch. Die Gebühren sind festgelegt, das regionale Fremdenverkehrsamt gibt gern Auskunft. Offizielle Fremdenführer besitzen einen Ausweis des Ministeriums für Tourismus. Bestimmte, geschützte Sehenswürdigkeiten dürfen von inoffiziellen Fremdenführern nicht betreten werden.

Fotografieren: Es gibt Einschränkungen zum Schutz mancher Sehenswürdigkeiten und der Nationalparks. Genehmigungen für die Benutzung von Blitzlicht und Stativ in bestimmten Gebäuden erteilt die Archaeological Survey of India, New Delhi. In Naturschutzparks wird eine Gebühr erhoben. Brücken und militärische Einrichtungen darf man zumeist nicht fotografieren, auch auf Bahnhöfen sind Kameras offiziell nicht gern gesehen. Fotografieren in Stammesgebieten ist nicht gestattet. Näheres von den Fremdenverkehrsämtern.

Rauchen: In Indien ist das Rauchen in der Öffentlichkeit wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern, in Kinos, Restaurants, Bars, Hotels, in Parkanlagen, Einkaufszentren etc. verboten. Der Besitz und der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Indien grundsätzlich verboten.

Trinkgeld: Es ist üblich, Trägern, Kellnern, Zimmermädchen und Fremdenführern Trinkgeld zu geben. In Hotels und in besseren Restaurants ist das Trinkgeld normalerweise in der Rechnung enthalten. Ein kleines, zusätzliches Trinkgeld wird dort trotzdem erwartet. In Restaurants, in denen das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 5-10% üblich. Es ist nicht üblich, Taxifahrern ein Trinkgeld zu geben.

Landesdaten

Vorwahl

+91

Fläche(qkm)

3,287,263

Bevölkerung

1.45 billion

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

492

Bevölkerung im Jahr

2024

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

102