Gemäßigtes Klima im Norden, im Nordosten Kontinentalklima. Niederschläge ganzjährig, Schneefall im Winter.
Im Osten und im Zentrum herrscht kontinentales Klima mit Föhnwinden im Osten, die die Temperaturen im Sommer stark ansteigen lassen.
Mittelmeerklima im Südosten und Süden, an der Riviera, in der Provence und Roussillon.
In den Gebirgsregionen über 600 ü.M. herrscht alpines Klima. Heftige Schneefälle im Winter. Die französischen Pyrenäen sind für fast permanenten Sonnenschein bekannt.
Feuchtes Küstenklima an der Westküste können sehr warm und sonnig bis frisch sein, Niederschläge ganzjährig.
Paris bereist man am besten im Frühling, im Herbst und im Winter. Die französische Mittelmeerküste ist am attraktivsten zwischen März und Oktober. Wintersportler kommen in den Skigebieten der französischen Alpen und der Pyrenäen von Dezember bis April auf ihre Kosten.
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!
Frankreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Einreisevisa: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise) und Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).
Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Websiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nicht mehr bescheinigen lassen. Eine Arbeitsaufnahme für EU-Bürger ist laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich. EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Frankreich aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Kurzfristiger Aufenthalt: Für die Staatsangehörigen der meisten Länder 1 Werktag.
Längerfristiger Aufenthalt: Variiert je nach Besuchszweck zwischen 2 bis 5 Tagen und 2 Monaten.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen, wenn sie nicht mindestens von einem Elternteil begleitet werden. Bei Einreise in einen Nicht-EU/Schengen-Staat, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden.
Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 5 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Es dürfen bis zu 2 Papageien oder Wellensittiche mitgenommen werden. Der Reisende muss schriftlich bescheinigen, dass er der Besitzer der Vögel ist und diese in Frankreich nicht verkaufen wird.
Anmerkung: Staffordshire Terrier bzw. American Staffordshire Terrier (beide als "Pitbull" bekannt), Mastiff- und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen generell nicht nach Frankreich eingeführt werden. Nur, wenn sie in einem solchen Stammbuch eingetragen sind, dürfen sie einreisen. Sie unterliegen dann jedoch auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgenommen werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:
(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.
Stand - Tue, 05 Nov 2024 12:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 05 Nov 2024 12:11:27 +0100)
Letzte Änderung:
Aktuelles – Martinique (Ausgangssperre beendet)
Einschließlich Französische Überseegebiete
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Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique und Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Martinique ist die Lage vor dem Hintergrund von Demonstrationen wegen hoher Lebenshaltungskosten weiterhin angespannt.
Im französischen Überseegebiet Guadeloupe ist die Lage vor dem Hintergrund sozialer Spannungen ausgelöst durch Streiks in der Energiebranche, die zu Stromausfällen auf der gesamten Insel führten, angespannt.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.
Die Lage vor Ort ist instabil. Der im Mai 2024 verhängte Ausnahmezustand wurde mittlerweile aufgehoben; dennoch bleiben Ausgangssperren, ein Versammlungs- und teilweises Alkoholverbot bestehen.
Im Überseedépartement Mayotte kann es weiterhin aufgrund innenpolitischer Spannungen im Zusammenhang mit einem starken Zustrom von Migranten vom afrikanischen Kontinent zu Demonstrationen und Streiks kommen, die zum Teil mit Gewaltausbrüchen und Straßenblockaden einhergehen können und durch die es zu Versorgungsengpässen kommen kann.
Frankreich führt bis 30. April 2025 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Am 16. September 2024 hat Deutschland bis einschließlich 15. März 2025 Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark eingeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Martinique und Neukaledonien wird derzeit abgeraten.
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
Siehe Aktuelles
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
Siehe Aktuelles
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit dem 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Französische Republik.
Paris.
Frankreich ist das flächenmäßig größte Land der EU. Es grenzt im Norden an den Ärmelkanal (La Manche), im Nordosten an Belgien und Luxemburg, im Osten an Deutschland, die Schweiz, Italien und Monaco. Im Süden wird Frankreich vom Mittelmeer begrenzt, im Südwesten von Spanien und Andorra und im Westen vom Atlantischen Ozean. Die Insel Korsika liegt im Mittelmeer nördlich der italienischen Insel Sardinien.
Die landschaftliche Vielfalt reicht von den Bergmassiven der Alpen und Pyrenäen, den Flusstälern der Loire, Rhône und Dordogne bis zur Côte d'Azur und den flacheren Regionen der Normandie und der Atlantikküste. Die Küste ist 3100 km lang, am Atlantik in Nordfrankreich gibt es vor allem Sanddünen und Kalkfelsen, im Westen findet man eine buchtenreiche Steilküste und im Süden sind Strandseen und Dünenlandschaften verbreitet.
Republik seit 1875. Verfassung von 1958, letzte Änderung 2008. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (577 Mitglieder) und Senat (348 Mitglieder). Der Präsident wird direkt für fünf Jahre gewählt. Frankreich ist EU-Mitglied.
Emmanuel Macron, seit Mai 2017.
Michel Barnier, seit September 2024.
230 V, 50 Hz.
Frankreich – das beliebteste Reiseziel der Welt – kann mit Fug und Recht behaupten, einem Besucher alles bieten zu können: glamouröse Strände, Bilderbuchschlösser, wunderbare Landschaften und faszinierende Städte.
Das Land vereint dramatische Gegensätze – die breiten Boulevards von Paris, die zeitlose Naturschönheit des Loire-Tals, die breiten Hänge der Alpen, die Lavendelfelder der Provence, die Gourmetrestaurants von Lyon, der rustikale Charme von Korsika – und ist als Gesamtpaket für Touristen kaum zu schlagen.
Paris gehört mit Recht zu den großartigsten Städten der ganzen Welt. Haute Couture, Haute Cuisine und zahlreiche geschichtsträchtige Orte und Gebäude, das alles ist Paris, aber es ist nur eine der vielen Weltklasse-Destinationen, die Frankreich zu bieten hat.
"Wie kann man ein Land beschreiben, das 365 Käsesorten hat?” sinnierte einst der französische Präsident Charles De Gaulle. Gute Frage.
Direktflüge mit Air France (AF) nach Paris von folgenden Flughäfen: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart, Wien, Basel, Genf und Zürich sowie nach Lyon ab Düsseldorf, Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Wien.
Air France (AF) fliegt ab Genf nach Paris-Roissy, Paris-Charles de Gaulle und nach Paris-Orly.
Lufthansa City (VL) verbindet München mit Bordeaux.
Mit Austrian Airlines (OS) ab Wien in verschiedene französische Städte.
Twin Jet (T7) fliegt ab Straßburg (Frankreich) nach Marseille sowie von Stuttgart nach Lyon.
Weitere Fluggesellschaften, die Frankreich anfliegen: British Airways (BA), KLM (KL), Swiss (LX), Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Easyjet (EC).
Eurowings (EW) fliegt im Sommer u.a. ab Salzburg nach Korsika (Calvi).
Discover Airlines fliegt u.a. von Frankfurt a.M. nach Montpellier.
Mit Tuifly (X3) von zahlreichen deutschen Großstädten aus sowie ab Wien und Zürich.
Chair Airlines (GM) fliegt in den warmen Monaten ab Zürich nach Kreta.
Mit dem Zug zum Flug nach Frankreich reisen, bietet sich an ab Berlin, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, Frankfurt, Nürnberg, München und Stuttgart. Von diesen Städten gelangt man einfach mit dem Zug nach Frankreich. Air France und die französische Bahngesellschaft SNCF bietet 41 Train + Air-Verbindungen mit dem TGV an:
Ab dem/ zum Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle (CDG) sowie ab dem/ zum Flughafen Paris Orly (ORY) nach / von den Bahnhöfen Aix-en-Provence TGV, Angers Saint-Laud, Arras, Avignon TGV, Bordeaux Saint-Jean, Champagne-Ardenne TGV, Le Mans, Laval, Lille Europe, Lille Flandres, Lorraine TGV, Lyon Part-Dieu, Marseille Saint-Charles, Montpellier Saint-Roch, Nantes, Nîmes, Perpignan, Poitiers, Rennes, Saint-Pierre-des-Corps, Straßburg und Valence TGV.
Frankfurt - Paris: 1 Std. 30 Min.; Wien - Paris: 2 Std. 05 Min.; Zürich - Paris: 1 Std. 20 Min.
Pkw: Frankreich besitzt ein ausgezeichnetes Straßennetz, mit Verbindungen in alle Nachbarstaaten.
Von Nord- und Westdeutschland aus gelangen Reisende auf der kostenfreien A 34 über Sedan und Reims zur A 4 nach Paris. Urlauber aus Südwestdeutschland können durchgehend auf der Autobahn bis Le Havre fahren; ab Saarbrücken über die A 4 bis Reims, dort auf die A 26 bis St-Quentin und dann weiter auf der A 29 nach Le Havre; der Großraum Paris kann auf dieser Strecke vermieden werden.
Die Ost-West-Autobahn A19 von Sens nach Orleans bietet eine durchgängige Querverbindung für Reisende aus dem Rhein-Main-Gebiet und dem Saarland ins Loire-Tal und die Bretagne.
Durch den Mont-Blanc-Tunnel geht es nach Italien und durch den Pyrenäen-Tunnel nach Spanien. Die Route führt von Montrejeau an der französischen A 64 (Pau - Toulouse) durch die Zentralpyrenäen und das Vall d'Aran zum Tunnel de Vielha und von dort weiter über die spanische N 230 nach Lleida (Lerida).
Fernbus: Flixbus und Blablabus fahren von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Frankreich.
Maut: Autobahnen sind in Frankreich bis auf Teile der Stadtautobahnen und um große Städte herum gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen bieten die französischen Autobahngesellschaften ASFA. Die Bezahlung erfolgt bei Verlassen der Autobahn, in bar oder mit Kreditkarte. Einige Abschnitte werden bei Einfahrt bezahlt, wobei man hier den angezeigten Betrag in einen Trichter wirft. Hinweis: Zurzeit wird das Maut-System auf den französischen Autobahnen auf das sogenannte Free-Flow-Maut-System (péage en flux libre) umgestellt. Dabei wird das Autokennzeichen im fließenden Verkehr automatisch erfasst. Die Bezahlung muss innerhalb von 72 Stunden ab Erfassung entweder per Kreditkarte online, mittels Mautbox oder in bar an Automaten, die in Raststätten und Tabakläden stehen, erfolgen.
Auch für verschiedene Tunnel ist eine Maut zu entrichten.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Die Bahnverbindungen zwischen Frankreich und den europäischen Nachbarstaaten sind ausgezeichnet.
Verbindungen mit dem ICE gibt es u.a. von Frankfurt/M., Karlsruhe und Stuttgart nach Paris.
Ab dem 16. Dezember 2024 gibt es eine direkte ICE-Verbindung der DB in Kooperation mit der SNCF auf der Strecke:
Berlin - Frankfurt (Main) Süd - Karlsruhe - Straßburg - Paris (Fahrtzeit: ca. 8 Stunden)
Der TGV Lyria-Hochgeschwindigkeitszug verbindet Genf, Basel und Zürich mit Paris.
Im Juli und August fährt der TGV Duplex als Direktzug ab Frankfurt und ab Stuttgart nach Bordeaux.
Der Eurostar fährt täglich auf der Strecke Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf Airport, Düsseldorf, Köln, Aachen, Lüttich, Brüssel und Paris.
Der französische Hochgeschwindigkeitszug TGV mit den Marken TGV inOui und TGV Ouigo verbinden u.a. München, Frankfurt/M., Straßburg, Basel, Genf, Zürich und Wien mehrmals täglich mit Paris. Im Sommer fährt der TGV ab Frankfurt a.M. nach Bordeaux.
Der Nachtzug Intercités de Nuit der SNCF verbindet u.a. Paris mit Nizza, Toulouse, Cannes, Montpellier und Lourdes.
Der Nachtzug Nightjet der ÖBB verbindet
- Wien mit Paris via St. Pölten, Linz, Salzburg, Rosenheim und München
- Berlin mit Paris via Halle (Saale), Erfurt und Frankfurt Süd a.M.
Die S-Bahn Léman Express verbindet die Schweizer Kantone Waadt und Genf mit der französischen Region Auvergne-Rhône-Alpes.
Das gut ausgebaute EuroCity-Netz wird ständig erweitert. Es gibt Direktverbindungen mit verschiedenen Fernverkehrszügen von Paris nach Köln, Frankfurt/M., Karlsruhe, Stuttgart, München, Wien und Zürich und von Straßburg über München-Ost und Salzburg nach Wien.
Der Luxuszug Venice Simplon-Orient-Express verbindet Wien mit Paris.
Der Eurotunnel Shuttle fährt zwischen Calais und Folkestone durch den Kanaltunnel und transportiert Lastkraftwagen, Autos und Busse. Es verkehren Autoreisezüge und Passagier-Shuttles. Die Fahrzeit von Terminal zu Terminal beträgt 35 Minuten, von Autobahn zu Autobahn ca. 1 Stunde.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Frankreich gültig.
Im TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF gelten Gepäckbeschränkungen. Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen belegt.
Im April kreuzt die AIDAdiva von Aida Cruises ab Gran Canaria im Atlantik und fährt dabei auch Le Havre an.
Es gibt zahlreiche Fährverbindungen von Großbritannien und den britischen Kanalinseln nach Frankreich, u. a. mit
Brittany Ferries: Portsmouth – Caen, Portsmouth - Cherbourg, Portsmouth – Le Havre, Poole – Cherbourg, Plymouth – Roscoff;
Condor Ferries (Jersey/Guernsey - St. Malo; Portsmouth - Cherbourg);
DFDS Seaways (Newhaven - Dieppe; Dover - Calais; Dover - Dunkirk; Portsmouth - Le Havre);
P&0 Ferries (Dover - Calais).
Von Algerien aus bieten Algerie Ferries (Algier/ Oran/ Bejaia/ Skikda/ Annaba - Marseille) Passagier- und Autofährverbindungen an. Überfahrten von Italien in korsische Häfen organisieren Corsica Ferries (Savona - Bastia), Moby Lines (Genua - Bastia) und CMN La Méridionale (Porto Torres (Sardinien) - Propriano). Fährdienste zwischen Tunis und Marseille bietet CTN.
Die nationale Fluggesellschaft Air France (AF) (www.airfrance.de) bietet Verbindungen in alle Teile des Landes. Auf Inlandsflügen gibt es Spezialtarife für junge Leute, Paare und Familien sowie regelmäßig diverse Sonderangebote. Flugverbindungen im Inland, die eine Flugdauer von weniger als 2 1/2 Stunden haben und für die eine direkte Zugverbindung besteht, wurden zum Schutz des Klimas dauerhaft gestrichen. Zu diesen Strecken gehören Paris - Nantes, Paris - Bordeaux und Paris - Lyon. Weitere Informationen von Air France und von Explore France (Fremdenverkehrsämter, s. Adressen).
Twin Jet (T7) verbindet Straßburg mit Lyon.
Flüge zwischen französischen Flughäfen und dem französischen Sektor des Flughafens Genf/Genève (GVA) gelten als Inlandsflüge (s. Schweiz, Reiseverkehr - International)
Frankreich besitzt ein sehr gut ausgebautes Straßennetz.
Maut: Die Autobahnen sind bis auf Teile der Stadtautobahnen und um große Städte herum gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen bieten die französischen Autobahngesellschaften ASFA. Auch für verschiedene Tunnel ist Maut zu entrichten.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel bei Verlassen der Autobahn, in bar oder mit Kreditkarte. Einige Abschnitte werden bei Einfahrt bezahlt, wobei man hier den angezeigten Betrag in einen Trichter wirft. Elektronisch ist die Zahlung über die sogenannte Liber-t-Box möglich, die bei Tolltickets online bestellt werden kann. Hinweis: Zurzeit wird das Maut-System auf den französischen Autobahnen auf das sogenannte Free-Flow-Maut-System (péage en flux libre) umgestellt. Dabei wird das Autokennzeichen im fließenden Verkehr automatisch erfasst. Die Bezahlung muss innerhalb von 72 Stunden ab Erfassung entweder per Kreditkarte online, mittels Mautbox oder in bar an Automaten, die in Raststätten und Tabakläden stehen, erfolgen.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden und oft rund um die Uhr geöffnet.
Umweltplakette: In Frankreich sind bisher vier Umweltzonen (ZCR, Zones à Circulation Restreinte) eingerichtet: zwei dauerhafte in Paris und Straßburg sowie zwei nur bei Luftverschmutzungsalarm gültige im Großraum Grenoble und in Lyon. Für die Einfahrt in die Umweltzonen sind kostenpflichtige Umweltplaketten Crit´Air (certificat qualité de l'air) erforderlich.
In Paris haben in der Umweltzone, die innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) eingerichtet ist, Autos mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 1999 an Werktagen von Mo - Fr zwischen 08:00 und 20:00 Uhr Fahrverbot. Die Einführung einer Umweltzone in Lille ist in Vorbereitung. Auch in Bordeaux sowie in weiteren französischen Städten sind Umweltzonen geplant.
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Frankreichs Straßen sind allgemein gut ausgebaut und gewartet.
Frankreichs Straßennetz besteht aus Autobahnen, Nationalstraßen und Landstraßen.
Autobahnen (A) sind blau beschildert und zumeist gebührenpflichtig (Autoroutes à pèage). Nationalstraßen (N) sind grün und Landstraßen (D) weiß beschildert; beide sind gebührenfrei.
In Städten und an Flughäfen gibt es zahlreiche Mietwagenfirmen. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen oft eine Jungfahrergebühr.
Die Französischen Eisenbahnen SNCF bieten einen verbilligten Bahn-/Leihwagendienst (Train et Auto) an. Für Inhaber des France Vacances-Passes, die 1. Klasse fahren, stehen kostenlose Leihwagen zur Verfügung.
Taxis sind in Frankreich überall verfügbar.
Die Busverbindungen im örtlichen Nahverkehr außerhalb der Städte sind relativ gut. Informationen und Fahrpläne sind nur vor Ort erhältlich.
Fernreisebusse, die innerhalb von Frankreich fahren, sind u.a. Flixbus und Blablabus.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz in einem passenden Kindersitz befördert werden.
- Vorfahrtsregelungen: Generell rechts vor links. Im Kreisverkehr gilt diese Priorité-Regelung oft nicht. Das Schild mit der Aufschrift »Vous n'avez pas la priorité« signalisiert allen Fahrern, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Die so genannte Passage protégé gewährt Fahrzeugen auf allen größeren Straßen außerhalb von Ortschaften Vorfahrt. Sie sind in der Regel mit einem »X« auf dreieckigem Untergrund mit der Aufschrift Passage protégé beschildert.
- Parken und Halten ist unter Brücken, in Tunnels und Unterführungen sowie an gelben Parkrändern verboten.
- generelle Winterreifenpflicht für Pkw, Reisemobile und Kleintransporter vom 1. November bis 31. März 47 Departements in Bergregionen: Vogesen, Pyrenäen, Alpen, Jura, Zentralmassiv, Berge von Korsika.
- Auto- und Motorradfahrer sind angehalten, einen unbenutzen Alkohol-Schnelltester mitzuführen.
Geschwindigkeitsdelikte und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden umgehend mit Bußgeldern geahndet. Alkoholtests sind üblich.
Alles, was man über das Autofahren in Frankreich wissen sollte, ist in der Broschüre »Bienvenue en France par l'Autoroute« nachzulesen, die vom Maison de la France erhältlich ist.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Frankreich ist Automobile Club Association (ACA) in Straßburg, Tel. +33 (3) 88 36 62 62.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Frankreich uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Frankreich erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Die städtischen Nahverkehrssysteme sind ausgezeichnet. Die Busverbindungen in allen größeren Städten sind gut. Busse fahren im Allgemeinen von 05.30 Uhr-20.30 Uhr. Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und U-Bahnen wie in Marseille und Paris ergänzen das Verkehrsnetz. Lyon hat auch eine Zahnradbahn. Der erste fahrerlose, automatische Zug der Welt verkehrt in Lille, das auch Straßenbahnlinien hat. St. Etienne und Nantes haben ein Straßenbahnnetz, und in Grenoble, Limoges und Nancy verkehren Oberleitungsbusse. Es gibt Einzelfahrscheine, Wochen- und Monatskarten.
Paris hat eines der besten Verkehrsnetze der Welt. Die Pariser Verkehrsbetriebe, RATP, betreiben den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U- und S-Bahnen) im Großraum Paris. In vielen Teilen der Innenstadt ist Parken verboten bzw. die Parkzeit begrenzt (Zone bleue) und im Allgemeinen kostenpflichtig. In ganz Paris und am Stadtrand gibt es jedoch gebührenpflichtige Parkhäuser, in denen online Parkplätze reserviert werden können.
Die französische Staatsbahn SNCF ist in fünf Unternehmen aufgeteilt. Ihr Schienennetz umfasst fast 30.000 km.
Der TGV INOUI (Train à Grande Vitesse) verkehrt mit bis zu 300 km/h zwischen Paris und der Bretagne, Straßburg sowie Südfrankreich. Für Paris-Lille braucht der TGV 1 Std., von Paris nach Marseille 3 Std., nach Bordeaux 2 Std. (InOui) und nach Toulouse 4 Std. 8 Min.
LGV Atlantique, verbindet Paris mit Rennes und Nantes in der Bretagne, mit Bayonne und Toulouse im Südwesten Frankreichs und mit Bordeaux und La Rochelle in der Region Bordeaux.
TGV InOui (L'Océane) verbindet Paris mit Bordeaux in 2 Std. 10 Min.
TGV Bretagne-Pays-de-la-Loire verbindet Paris mit Rennes in 1 Std. 25 Min.
OUIGO-Züge sind die Low-Cost-Version der TGV-Züge. Sie fahren u.a. zwischen Paris und Straßburg, Bordeaux, Toulouse, Avignon, Nantes und Lyon. Ihr Netz wird ständig erweitert.
Intercités-Nachtzüge der SNCF fahren u.a. auf den Strecken Paris - Nizza (Fahrtdauer: ca. 12 Std.), Paris - Rodez / Paris - Lourdes / Paris - Bayonne / Latour-de-Carol / Cerbère und Paris - Briançon.
Reservierungen sind grundsätzlich erforderlich. TGV- und Intercité-Tickets sind nur noch elektronisch erhältlich. E-Tickets müssen nicht entwertet werden. Die Ticketentwertung ist nur noch für Bahn-Tickets in Papierform in einigen Gebieten und Linien obligatorisch. Ist die Entwertung am Automaten nicht mehr möglich, weil diese zum größten Teil abgeschafft wurden, müssen die Fahrgäste die Entwertung vom Schaffner vornehmen lassen, um eine mögliche Geldbuße zu vermeiden.
Fahrkartenkauf:
Es gibt zahlreiche Sonderfahrkarten für Familien, Kinder und Jugendliche. Generell richten sich die Fahrpreise nach Reisetag und Tageszeit, je nach dem ob diese in der Hauptverkehrszeit liegen oder nicht. Nähere Informationen sind den Fahrplänen zu entnehmen, die bei der SNCF erhältlich sind.
Informationen: Nähere Auskünfte über alle Angebote erteilt die SNCF. Allgemeine Informationen, Auskünfte über Fahrpreise und Zugverbindungen sowie Fahrpläne sind von den DB-, ÖBB- und SBB-Agenturen erhältlich, die auch gern Reservierungen entgegennehmen.
Für ausländische Reisende gibt es die unterschiedlichsten Reiseangebote zu günstigen Preisen (Europass, Interrail etc.), die man sich vor der Abreise in seinem Heimatland besorgen muss.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Frankreich gültig.
Im TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF gelten Gepäckbeschränkungen. Nichteinhaltung wird mit Geldstrafen belegt.
Frankreichs schiffbare Wasserwege umfassen 8500 km.
Ausflugsboote können mit oder ohne Besatzung gemietet werden. Das Angebot reicht von kleinen Motorbooten bis zu umgebauten Lastkähnen (Péniches), die bis zu 24 Personen beherbergen können und eine achtköpfige Besatzung benötigen. In manchen Gegenden kann man »Hotelboote« mieten; große, umgebaute Lastkähne mit Unterkunftsmöglichkeiten und Restaurants. Preis und Komfort je nach Wunsch und Geldbeutel.
Hausboote sind ebenfalls eine Gelegenheit, die wunderschönen Flusslandschaften Frankreichs zu entdecken und zu genießen. Mit jeder Schleuse, die man passiert, lernt man das Land besser kennen. Weitere Informationen erteilen die nationalen und regionalen Fremdenverkehrsämter (s. Adressen).
Bootsfahrten bieten sich vor allem nordöstlich von Paris an. Hier sind die meisten schiffbaren Flüsse durch Kanäle verbunden.
Die besten Routen sind auf
- der Seine von Auxerre nach Le Havre (es muss jedoch mit gewerblichem Schiffsverkehr gerechnet werden);
- auf der Rhône (es empfiehlt sich, flussabwärts von Avignon die Dienste eines Lotsen in Anspruch zu nehmen. Die Schiffe der Viking Flusskreuzfahrten fahren auf der Seine, der Rhône und der Saône, A-Rosa und Lüftner Cruises fahren auf Rhône und Saône);
- in den Regionen Bretagne und Loire auf den Flüssen Vilaine, Loire, Mayenne und Sarthe mit ihren Verbindungskanälen.
Kanäle verbinden Rhein, Mosel und ihre Nebenflüsse im Nordosten;
in Burgund durchfließen die Saône und viele wunderschöne alte Kanäle das Land.
Die Region Midi (einschließlich des Canal du Midi, der den Atlantik mit dem Mittelmeer verbindet und zum Weltnaturerbe gehört) ist ebenfalls ideal für Bootsfahrten.
Die Website des französischen Segelverbandes (www.ffvoile.org) informiert Hafen für Hafen über den Gezeitenkoeffizienten.
Staatlich betriebene Autofähren, so genannte BACs, verbinden die größeren Inseln an der Atlantikküste mit dem Festland, sie durchkreuzen auch regelmäßig das Gironde-Delta.
Passagier- und Autofähren der Corsica Linea (www.corsicalinea.com) verkehren zwischen der Insel Korsika und dem französischen Festland. Die Schiffe verbinden Marseille mit Ajaccio, Porto Torres, Porto Vecchio, Bastia und Ile Rousse.
Im Programm der Corsica Ferries (www.corsica-ferries.de) sind bis zu 30 Fährpassagen pro Tag zwischen Korsika und Nizza, Toulon, Savona, Piombino und Livorno nach Ajaccio, Bastia, Calvi. Schnellere Überfahren sind mit dem Mega Express möglich.
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch und müssen zunächst selbst bezahlt werden. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d'Assurance Maladie).
Für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung müssen zunächst die Kosten selbst getragen werden. Der Arzt händigt dem Versicherten darauf hin den Behandlungsvordruck "Feuille de soins (assurance maladie)" aus, mit dem man gegen Vorlage der EHIC bei der Caisse Primaire d'Assurance Maladie die Kosten erstattet bekommt (Prozentsatz variiert).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
In den französischen Überseegebieten besteht eine Infektionsgefahr bei Durchfallerkrankungen, die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden können. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden von Korsika vor, in dieser Region sollte daher das Schwimmen und Waten in Binnengewässern vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders die ländlichen Gebiete im Elsass und die Rheinebene sind betroffen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
In Paris können vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auftreten. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mücken zu schützen.
Fälle von Dengue-Fieber treten vereinzelt zwischen Juli und Oktober überwiegend in Südfrankreich auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird für Reisen an die Mittelmeerküste und nach Korsika empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken in Frankreich saisonal in den Sommermonaten übertragen. Eine Schutzimpfung besteht nicht. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Frankreich ist offiziell frei von terrestrischer Tollwut.
Die Gefahr der Zika-Virus-Infektionen besteht vereinzelt in Südfrankreich im Département Var. Schwangeren wird daher geraten, Ausbruchsgebiete nicht zu bereisen, da eine Infektion bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen kann.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Mastercard und Visa werden angenommen und sind weit verbreitet. American-Express und Diners Club werden weniger häufig akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kreditkarten werden in zahlreichen Geschäften, Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Händler weisen im Aushang oft einen Mindestbetrag für Kreditkarteneinkäufe aus.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Nicht einheitlich: 08.30-16.00 Uhr, auch 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind montags geschlossen und/oder samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr, in seltenen Fällen bleiben sie zeitweise oder auch den ganzen darauffolgenden Tag über geschlossen.
Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Allerdings findet man Wechselstuben z. T. in Warenhäusern, auf Bahnhöfen, Flughäfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.
Amtssprache ist Französisch, es gibt viele regionale Dialekte. In der Bretagne wird z. T. Bretonisch gesprochen, in Korsika Korsisch, Baskisch ist im Südwesten weit verbreitet.
An den Schulen wird Englisch, Deutsch oder Spanisch als Fremdsprache unterrichtet. Die meisten Franzosen haben jedoch vor jeder Sprache Achtung und sprechen lieber nicht, als dass sie falsch sprechen.
Franzosen sind sehr stolz auf ihre Sprache. Touristen sollten sich daher zumindest einen Grundwortschatz aneignen. Allein das Bemühen, Französisch zu sprechen, wird meist hoch geschätzt.
Juli und August sind die Urlaubs- und Reisemonate in Frankreich. In dieser Zeit sind die Ferienorte mit einheimischen Urlaubern überfüllt. Außerhalb der Urlaubsgebiete und in vielen Städten ist es hingegen ruhig.
Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) Reisende zollfrei nach Frankreich einführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
4 l Wein;
16 l Bier.
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.
Mit der App Déclare Douane können Reisende kalkulieren, ob Zollgebühren fällig werden und in welcher Höhe.
Lebensmittel (Fisch, Milch etc.), Arznei, Pflanzen, Haustiere, Waffen und Kulturgüter.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Drogen, Narkotika, Falschgeld und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen über 18 J.);
400 Zigarillos (Personen über 18 J.);
200 Zigarren (Personen über 18 J.);
1 kg Tabak (Personen über 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen über 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom französischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0033. Die Ortsnetzkennzahl für Paris ist 01.
Öffentliche Telefonzellen gibt es in Frankreich nicht mehr.
5G-Netz, GSM 900/1800 Netze sind weit verbreitet. Die Hauptnetzbetreiber sind Bouygues Telecom, Orange France, SFR und Free mobile. Roaming-Verträge mit verschiedenen internationalen Anbietern bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Dennoch lohnt sich u.U. bei längeren Aufenthalten in Frankreich der Erwerb einer französischen Prepaid-Karte, die in den Nierderlassungen der französischen Mobilfunkanbieter, in Supermärkten und in den FNAC-Filialen erhältlich sind.
Öffentlicher Internetzugang besteht u.a. in Internet-Cafés in fast allen Städten und in zahlreichen Fremdenverkehrsämtern. Kostenlosen drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi bieten viele Schnellrestaurants und Cafés. In Frankreich gibt es ein dichtes Netz aus öffentlichen Hotspots. Hauptanbieter ist Orange. Es gibt immer mehr „WiFi-Säulen“ auf öffentlichen Plätzen wie auf Straßen, in Bahnhöfen etc., die drahtlosen Zugang zum Internet bieten. Alternativ dazu bieten sich der Erwerb eines Prepaid-Surfsticks für das Laptop, erhältlich ohne Vertragsbindung in den FNAC-Filialen, sowie einer französischen Prepaid-Karte an, mit der allerdings nicht das Handy als Modem genutzt werden kann.
Briefmarken kann man in Postämtern sowie in Tabak- und Zeitschriftenläden kaufen. Gelbe Briefkästen stehen vor den Postämtern und an Straßenrändern. Post innerhalb Europas benötigt normalerweise 1-5 Tage. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Frankreich empfangen.
Besonders zu empfehlen sind Spitze, Kristall, Käse, Kaffee, Wein, Spirituosen und Liköre. Arques, die Heimat des Cristal d'Arques, liegt zwischen St. Omer und Calais. Lille, die größte Stadt in Französisch-Flandern, ist für ihre Textilien und feine Spitze bekannt.
In Paris bekommt man so ziemlich alles was Frankreich zu bieten hat. Hier kann man von einzigartigen Kunstgegenständen über edle Parfüms und Designerschuhen bis hin zu Postkarten alles kaufen. In einigen besonders exklusiven Geschäften muss man einen Klingelknopf betätigen, um eingelassen zu werden. Le Printemps und Galeries Lafayette sind die angesehensten großen Kaufhäuser in Paris. Schnäppchenjäger finden Nippes und Antiquitäten (brocante) auf den zahlreichen Flohmärkten (marché aux puces) in den Außenbezirken der Stadt.
In vielen Städten ist samstags Markttag, i. Allg. für Obst und Gemüse, an der Küste auch für Fisch und Meeresfrüchte. Hypermarchés, riesige Supermärkte, in denen man von Esswaren, Kleidung und Hi-Fi-Geräten bis hin zu Möbeln alles kaufen kann, werden immer beliebter. Sie liegen meistens am Stadtrand und haben einen eigenen Parkplatz.
Kaufhäuser: Mo-Sa 09.00-18.30 Uhr, Lebensmittelläden: 07.00-18.30/19.30 Uhr. Manche Geschäfte, besonders Bäckereien, öffnen auch am Sonntagmorgen, dafür bleiben sie gewöhnlich montags geschlossen. Die meisten Geschäfte schließen zwischen 12.00 und 14.30 Uhr. Einige Geschäfte sind montags ganztägig oder nachmittags geschlossen. Hypermärkte sind in der Regel bis 21.00 oder 22.00 Uhr geöffnet.
Die Vielfalt und Finesse der französischen Küche ist wohl einmalig. Gemüse, Käse, Butter und Obst sind in französischen Restaurants immer frisch. Cafeterias und Schnellrestaurants schießen jedoch auch hier wie Pilze aus dem Boden, und gute Qualität ist nicht immer gewährleistet. Das einfache, delikate Essen, das Frankreich berühmt gemacht hat, findet man in den Bistros und Restaurants.
Man unterscheidet die »Gastronomie« (Haute Cuisine) und die gutbürgerliche Küche. Der erforderliche Zeitaufwand und die Kosten machen es im Alltagsleben fast unmöglich, der Haute Cuisine zu huldigen. Die Hausmannskost schmeckt jedoch genauso gut. Sie bestimmt den Speisezettel in den meisten französischen Haushalten, und oft werden Kochrezepte von Generation zu Generation weitergereicht. Fast alle Restaurants bieten zwei Menüs an: À la carte (große Auswahl für jeden Gang und daher teuer) und le Menu (Tagesgerichte zu festgesetzten Preisen). In einfachen Restaurants gibt es kein Extrabesteck für jeden Gang. Das Fremdenverkehrsamt veröffentlicht einen Restaurantführer für Paris und die Ile-de-France. Viele Restaurants schließen an einem Tag der Woche und für einen Monat im Sommer. Man sollte sich nach den genauen Öffnungszeiten erkundigen, besonders an Sonntagen haben viele Restaurants geschlossen. Essen gehen muss nicht unbedingt teuer sein. In Frankreich hält man sich im Allgemeinen an feste Essenszeiten - Mittagessen wird zwischen 12.00 und 13.30 Uhr serviert, Abendessen zwischen 20.00 und 21.30 Uhr. In der Regel gilt: je größer die Stadt, desto länger werden Mahlzeiten serviert.
Im Norden Frankreichs (Nord/Pas-de-Calais und Picardie) stehen vor allem Meeresfrüchte auf der Speisekarte: Austern, Moules (Miesmuscheln), Coques (Herzmuscheln) und Crevettes (Garnelen) sind sehr beliebt. In der Picardie werden auch Entenpasteten, Ficelle Picardie (Eierpfannkuchen mit Schinken und Pilzen) und flämische Aux poireaux serviert.
In der Region Champagne-Ardennen gibt es Schinken aus Reims und Sanglier (Wildschwein), Fischspezialitäten sind Ecrevisses (Flusskrebse) und Brochets (Hecht). Elsass-Lothringen ist das Land des Choucroute (Sauerkraut) und der Tarte Flambée (Zwiebelkuchen). Pikante und unverwechselbare Soßen kennzeichnen die bretonische Küche, und Schalentiere sind ihre Spezialität; hervorzuheben ist besonders der Homard à l'Américaine (Hummer mit Sahnesoße).
Lyon, die wichtigste Stadt des Rhônetals, ist das Zentrum der französischen Gastronomie. Eine hiesige Spezialität ist Quenelles de Brochet (Hechtpastete mit Flusskrebssoße). Bordeaux streitet sich mit Lyon um den Titel »kulinarische Hauptstadt Frankreichs«. Die aquitanische Küche verwendet viel Gänseschmalz. Der Beiname »Perigord« steht für die Beigabe von Trüffeln. In den Pyrenäen, besonders in und um Toulouse, findet man Lachs und Cassoulet (Bohneneintopf).
Frankreich ist berühmt für seine 365 Käsesorten. Die bekanntesten sind Camembert, Brie, Roquefort, Reblochon und die Schimmelkäse der Auvergne und Bresse.
Soufflé Grand Marnier, Oeufs à la Neige (Baiser und Vanillesoße), Mille Feuilles (mit Vanillecreme gefülltes Blätterteiggebäck), Ganache (Schokoladengebäck), Paris-Brest (Windbeutel mit Haselnusscremefüllung), Obstkuchen und Pasteten sind nur einige der leckeren Nachspeisen.
Die Öffnungszeiten bestimmt der Gastwirt, in Großstädten und Urlaubsorten sind die Lokale meistens den ganzen Tag über geöffnet, manche bis 02.00 Uhr morgens. Es gibt auch Bars und Cafés, die nachts geöffnet haben. In kleineren Gemeinden schließen die Lokale etwas früher.
Alkohol darf nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt werden. Kinder und Jugendliche dürfen Schankstätten nur in Begleitung Erwachsener betreten und erhalten keine alkoholischen Getränke.
Im Restaurant wird die Rechnung von nur einer Person beglichen. Es ist nicht üblich getrennt zu bezahlen.
Im Restaurant oder Café werden 10-15% gegeben. Das Trinkgeld wird zusammen mit der Bezahlung einfach auf dem Tisch liegen gelassen. 10-15% Bedienungsgeld ist in Rechnungen von Hotels enthalten, es ist aber auch hier üblich, ein paar Münzen auf dem Tisch zu hinterlassen. Platzanweiser, Gepäckträger, Hotelpagen, Garderoben- und Toilettenpersonal, Friseure und Kosmetikerinnen erhalten Trinkgeld. Taxifahrer erwarten 10% der Fahrtkosten als Trinkgeld.
Wein ist mit Abstand das beliebteste Getränk der Franzosen, das Angebot ist regional verschieden. Preiswerter Wein (Vin Ordinaire) ist von sehr unterschiedlicher Qualität. Es gibt folgende Kategorien: AC (Appellation contrôlée), VDQS (Vin delimité de qualité supérieure), Vin de Pays (Landwein) und Vin de Table (Tafelwein). Frankreich hat mehrere Weinregionen, die bekanntesten sind Bordeaux, Burgund, Loire, Rhône und Champagne.
Die Kellner sind bei der Auswahl behilflich, in den teuren Restaurants ist dafür der Sommelier oder Kellermeister zuständig. Im Zweifelsfalle sollte man ruhig den Hauswein probieren, der meist der Stolz des Gastwirts und verhältnismäßig preiswert ist.
Kaffee wird immer nach dem Essen serviert (nicht mit der Nachspeise), schwarz und in kleinen Tassen, falls man nicht Café au lait (oder crème) bestellt.
Liköre wie Chartreuse, Framboise und Genepi (ein besonderer Likör aus einheimischen Kräutern) werden angeboten. Manche Getränke wie Calvados (Apfelbranntwein) und Eau-de-vie sind ziemlich hochprozentig und sollten mit Vorsicht genossen werden, besonders nach einigen Gläsern Wein.
Spirituosen werden als »Doppelte« ausgeschenkt, kleinere Mengen sollten als Baby bestellt werden. Die Auswahl an Aperitifs ist enorm. Typisch französisch ist der Pastis (z. B. Ricard und Pernod).
Die Regionen Nord, Pas-de-Calais und Picardie haben keine eigenen Weine, hier wird Bier gebraut und Cidre hergestellt. Das Elsass soll das beste Bier Frankreichs brauen, es gibt aber auch gute Weißweine wie Riesling, Gewürztraminer und Sylvaner sowie Fruchtschnäpse wie Kirsch und Framboise. Die Weine der Champagne-Region aus dem Gebiet Montagne de Reims sind trocken und lieblich (Vevenay Verzy) oder vollmundig und blumig (Bouzy und Ambonnay).
In Frankreich darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
83-88% römisch-katholisch; protestantische (2%), muslimische (5-10%), jüdische (1%) und orthodoxe Minderheiten.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden, Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Zur Begrüßung gibt man sich seltener die Hand als in Deutschland, üblicher ist der angedeutete Kuss auf beide Wangen. Betritt man ein Geschäft, grüßt man mit einem freundlichen Bonjour, Monsieur/Madame. Die Anrede ist Monsieur oder Madame ohne Nennung des Familiennamens. Es kann sehr lange dauern, bis man sich mit dem Vornamen anspricht. Bei Empfängen oder Diners gibt der Ehrengast das Zeichen, mit dem Essen zu beginnen. Mahlzeiten werden mit Genuss und in aller Ruhe eingenommen, sie ziehen sich oft lange hin. Unangemeldete Besuche oder auch Telefonanrufe sollte man während der Essenszeiten zwischen 12:00 und 14:30 Uhr sowie ab 19:00 Uhr unterlassen. Bei einer Einladung zu einem Aperitif trifft man sich etwa eine halbe Stunde vor der Essenszeit, trinkt ein Glas zusammen und verabschiedet sich rechtzeitig wieder.
Bekleidung: Legere Kleidung ist weit verbreitet, aber die Franzosen sind für elegante Sportkleidung bekannt. Bei öffentlichen Anlässen und Abendgesellschaften ist förmliche Kleidung erwünscht; viele Klubs, Kasinos und vornehme Restaurants bestehen ebenfalls auf Anzug und Krawatte; Abendkleid bzw. Smoking werden gesondert angezeigt. »Oben ohne« wird an den meisten Stränden toleriert, FKK ist nur an den dafür eingerichteten Stränden gestattet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (u.a. Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen und Ämter), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants, Bars und Diskotheken ist Rauchen verboten. In Hotels werden Raucher- und Nichtraucherzimmer angeboten. Das Rauchen im Pkw ist verboten, wenn Minderjährige im Fahrzeug sitzen. Seit 2024 besteht auch ein Rauchverbot auf Stränden, in Wäldern, Parks und in den Bereichen vor den Schulen.
Trinkgeld: Trinkgeld wird in Frankreich gemeinsam als Gruppe gegeben und nicht einzeln von jedem Gast am Tisch. Meist wird der Gesamtbetrag durch die Zahl der Personen geteilt, um auszurechnen, wie hoch der Anteil am Trinkgeld für den einzelnen ist. Vor dem Verlassen des Lokals lässt man das Trinkgeld auf dem Tisch liegen. 10 % vom Rechnungsbetrag reichen für das Trinkgeld völlig aus. In besseren Restaurants kann das Trinkgeld auch höher ausfallen.
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