Heißes, subtropisches Klima das ganze Jahr über. Der meiste Niederschlag fällt von Mai bis Oktober. Im Herbst (August - November) können Wirbelstürme vorkommen. Die kühleren Monate Januar und April haben die geringste Niederschlagsmenge.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss in jedem Fall bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Zusätzlich muss bei der Einreise die Adresse der ersten Unterkunft in Kuba angegeben werden.
Allgemein erforderlich von Ausnahmen abgesehen, u. a. Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder benötigen eine Touristenkarte für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten sowie die Schweiz.
b) Türkei.
[1] Touristenkarte (≈ Visum) oder Touristenvisum als e-Visum: Touristenkarten oder ein e-Visum müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, in Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Touristenkarten berechtigen zu einer einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung. Eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hinweis: Das e-Visum wurde am 1. August 2024 eingeführt, weshalb dafür noch nicht viele Erfahrungswerte vorliegen.
Bei der Einreise muss die Adresse der Unterkunft angegeben sowie eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung (in der Regel eine private Versicherung) nachgewiesen werden. Versicherungspolicen von US-amerikanischen und deutschen gesetzlichen Versicherungen werden nicht anerkannt. Weitere Informationen zu den Bestimmungen zur Auslandsreisekrankenversicherung für Kuba sind von den diplomatischen Vertretungen Kubas erhältlich.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer geplant, muss vor der Abreise im Herkunftsland ein Visum beantragt werden.
[2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Kontaktadressen).
Achtung: Reisende müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise nach Kuba das Online-Formular "Vorab-Auskunft über den Reisenden" (Declaración Jurada de Salud) über das System "D'Viajeros" abgeben. Reisende geben darin vorab Auskünfte u.a. über persönliche Daten und ihren Gesundheitszustand und machen eine Zollerklärung, um die Abläufe bei der Einreise zu beschleunigen. Nach dem Ausfüllen erhalten die Reisenden via E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreise entweder in Printform oder elektronisch vorgezeigt werden muss. Die elektronische Vorab-Auskunft über den Reisenden ersetzt die drei folgenden bisher erforderlichen Dokumente in Printversion: Den International Boarding and Disembarkation Pass, die Zollerklärung und die Gesundheitserklärung.
Touristenkarte: 22 € (bei persönlicher Beantragung), ca. 50 € (bei Beantragung im Auftrag). (Bei postalischer Beantragung wird eine Extra-Gebühr von 25 € fällig). Beim Online-Anbieter: ca. 35 €.
Geschäftsvisum: 80 €.
e-Visum: 22 €
Besuchervisum (für Familienangehörige kubanischer Staatsbürger), Geschäftsvisum, Transitvisum, Journalistenvisum.
Touristenkarte:
180 Tage ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt (Aufenthaltsverlängerung im Land möglich).
Visa: I.d.R. 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum darf zwecks Übernachtung im Hotel verlassen werden.
Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Kontaktadressen). Touristenkarte: mindestens 2 Wochen vor Abreise. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Touristenvisum als e-Visum zu beantragen.
Visum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Fotokopie des Flugtickets und des Rückreisetickets oder der gebuchten Pauschalreise.
(e) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschein mit Begleitpolice in Spanisch).
(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung oder per Überweisung bei postalischer Beantragung).
(g) Ggf. Einladungsschreiben (Näheres von der konsularischen Vertretung).
Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums ist zusätzlich noch eine Genehmigung erforderlich, die der kubanische Geschäftspartner einholt und per Fax an die Botschaft sendet.
Touristenkarte:
(a) ausgefülltes Antragsformular.
(b) Reisepass der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Flugticket und Rückreiseticket oder Flugbestätigung für die Hin- und Rückreise und Angaben der persönlichen Daten sowie der Unterkunftsadresse in Kuba.
(d) Gebühr (in bar beim Reiseveranstalter oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschein mit Begleitpolice in Spanisch).
Bei Beantragung bei der Botschaft sollte das formlose Anschreiben folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Reisepassnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Land des Wohnsitzes sowie private Adresse, Adresse einer Privatperson oder die eines Hotels in Kuba, Abflugort.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (3,60 €) beigefügt werden.
Anfragen an die Botschaft (s. Kontaktadressen).
Touristenkarte:
Persönlich: sofort.
Postalisch: 5-6 Werktage (es wird empfohlen, den Antrag jedoch mindestens 2 Wochen vor der Abreise einzureichen).
Visa: 10 Werktage bis zu mehrere Wochen.
Nachweis über ausreichende Geldmittel: Mindestens 50 US$ pro Aufenthaltstag.
(a) Auslandsreisekrankenversicherung, die in Kuba während des Aufenthalts gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
Minderjährige benötigen ihre eigene Touristenkarte.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende kubanische Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) benötigen eine von der zuständigen kubanischen diplomatischen Vertretung beglaubigte Reiseerlaubnis der Sorgeberechtigten.
Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Zertifikat benötigt. Für dessen Beantragung wird ein amtlicher Heimtierausweis und ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein internationales Impfzertifikat (Tollwut und Staupe) benötigt. Alle Zertifikate müssen von offizieller Seite im Herkunftsland beglaubigt, ins Spanische übersetzt und vom kubanischen Konsul im Herkunftsland legalisiert werden. Hinzu kommen die Konsulargebühren für das Zertifikat. Alle Tiere kommen für maximal 14 Tage in Quarantäne.
Es empfiehlt sich, genaue Auskünfte, auch über Quarantänebestimmungen, bei den zuständigen konsularischen Vertretungen einzuholen (s. Kontaktadressen).
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss in jedem Fall bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich von Ausnahmen abgesehen, u. a. Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder benötigen eine Touristenkarte für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten sowie die Schweiz.
b) Türkei.
[1] Touristenkarte (≈ Visum) oder Touristenvisum als e-Visum: Touristenkarten oder ein e-Visum müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, in Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Touristenkarten berechtigen zu einer einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung. Eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hinweis: Das e-Visum wurde am 1. August 2024 eingeführt, weshalb dafür noch nicht viele Erfahrungswerte vorliegen.
Bei der Einreise muss die Adresse der Unterkunft angegeben sowie eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung (in der Regel eine private Versicherung) nachgewiesen werden. Versicherungspolicen von US-amerikanischen und deutschen gesetzlichen Versicherungen werden nicht anerkannt. Weitere Informationen zu den Bestimmungen zur Auslandsreisekrankenversicherung für Kuba sind von den diplomatischen Vertretungen Kubas erhältlich.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer geplant, muss vor der Abreise im Herkunftsland ein Visum beantragt werden.
[2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Kontaktadressen).
Stand - Thu, 07 Nov 2024 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Nov 2024 16:36:44 +0100)
Letzte Änderungen: Aktuelles
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Schon am 17. Oktober 2024 hatte die kubanische Regierung die Bevölkerung über eine weitere Verschlechterung der Energiesituation im Land informiert. Es wird empfohlen, Reisen nach Kuba umsichtig vorzubereiten und die Notwendigkeit der Reise sorgsam zu prüfen.
Infolge der durch den Hurrikan „Rafael" am 6. November 2024 verursachten Schäden ist das kubanische Stromnetz zusammengebrochen. An der Wiederherstellung wird gearbeitet, diese kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch danach kann es weiterhin zu längeren Stromabschaltungen kommen.
Bei Stromausfällen ergeben sich häufig zusätzliche Probleme bei der Wasserversorgung und es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Durchgehende Stromversorgung gibt es nur in Gebäuden mit Generatoren, soweit diese über Treibstoff verfügen. Rettungsdienste funktionieren grundsätzlich weiterhin; allerdings muss mit zusätzlichen Einschränkungen in der medizinischen Versorgung gerechnet werden. Viele öffentliche Einrichtungen sind geschlossen oder ohne Klimatisierung. Straßen und Wege bleiben nachts unbeleuchtet, öffentliche Verkehrsmittel fahren nicht oder nur eingeschränkt. Es kommt zu Internet- und Mobilfunkausfällen. Die Lebensmittelkühlung kann unter Umständen nicht durchgehend sichergestellt werden; teilweise besteht keine Versorgung mit Warmwasser. Zeitweise sind auch das Kartenzahlungssystem und die Geldversorgung über Automatengestört. Nur wenige Banken sind geöffnet; es ist dort mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen. Auch das Tankstellennetz funktioniert nur mit Einschränkungen.
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.
Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet.
Reisende können Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Alleinreisende Frauen können in Einzelfällen Opfer von Sexualstraftaten werden. Es ist vereinzelt von exhibitionistischen Handlungen sowie von versuchten Vergewaltigungen berichtet worden.
Es kommt vermehrt zu Diebstählen von Taschen und anderen persönlichen Gegenständen an den Stränden (z.B. an den Playas del Este in der Nähe von Havanna sowie an anderen Stränden in der Nähe von Touristenorten, wie Trinidad oder Cienfuegos), aber auch an belebten Orten wie Havannas Innenstadt sowie nachts in unbeleuchteten Gegenden. Am Flughafen Havanna kann es zu Diebstählen, auch aus aufgegebenem Gepäck kommen.
Die Anzeige einer Straftat (z.B. Raub, Diebstahl) bei den kubanischen Polizeibehörden kann mit langen Wartezeiten verbunden sein. Gelegentlich weigern sich die Behörden, die Anzeige eines Ausländers aufzunehmen.
Ausländische Personen müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweise und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde ggf. für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden.
Kuba liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikansaison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen, die Hurrikanstärke erreichen können, intensiven Regenfällen, Überschwemmungen und Einschränkungen der Infrastruktur rechnen.
Siehe Aktuelles
Auf innerkubanischen Flügen kommt es immer wieder zu zum Teil großen Verspätungen (teilweise über mehrere Tage) oder auch Streichungen von Flügen.
In der Provinz Pinar del Rio (zu der der beliebte Ort Viñales gehört) wurde bis auf Weiteres der öffentliche Nahverkehr eingestellt. Privater Transport ist, je nach Verfügbarkeit, weiterhin möglich.
Für Rundreisen im Land kommen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren und Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich der Verkehrssicherheit weniger problematisch sind. Aufgrund von Benzinknappheit können Tankstellen geschlossen sein bzw. kann es zu sehr langen Wartezeiten kommen. Mit Mietwagen kann ausschließlich an Tankstellen, an denen mit Devisen (internationaler Kreditkarte) bezahlt werden kann, getankt werden. Es wird empfohlen, die genauen Standorte und Modalitäten vorab bei der Mietwagenfirma zu erfragen.
Es kann überall in Kuba zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und insbesondere bei Medikamenten kommen.
Es kommt landesweit immer wieder zu teils mehrstündigen, in der Regel vorab angekündigten, Stromausfällen aufgrund von Brennstoffknappheit, was auch zu teilweise lang andauernden Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann, gerade abseits der größeren internationalen Hotels. Währenddessen sind Geschäfte und Tankstellen in der Regel nicht geöffnet. Privatunterkünfte haben oft keine Generatoren.
Kubanische Staatsangehörige benötigen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollte nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung gefragt werden, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind.
Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Straßenbeleuchtung, Tieren auf der Fahrbahn, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubanische Verkehrsteilnehmende verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, die für ausländische Personen zunächst nicht verständlich sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Es herrscht Alkoholverbot am Steuer. Ferner ist Alkoholkonsum im Passagierraum eines Autos, also auch für Mitfahrende, verboten.
Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung ausländischer Reisender kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt.
Mietwagen sind in Kuba häufig nicht mit deutschem Standard vergleichbar. Es sind Fälle von Reisenden bekannt, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden.
Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Die Toleranz in der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, ist gering.
Der Besitz geringer Mengen an Drogen kann mit drastischen Strafen geahndet werden und wird bei ausländischen Personen zudem als Drogenschmuggel angesehen. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis 30 Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen in Kuba einer Vielzahl von Regulierungen und Beschränkungen. Insbesondere der Erwerb von Eigentum ist für ausländische Personen mit Touristenstatus nicht möglich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den kubanischen Behörden mit zum Teil empfindlichen Haftstrafen geahndet. Dazu zählt auch der Erwerb von Eigentum über kubanische Mittler oder Familienangehörige. Politische Betätigung ist ausländischen Personen nicht gestattet.
Siehe Aktuelles
Es kann immer wieder zu Einschränkungen bei der Bargeldversorgung an Geldautomaten kommen, da diese entweder gerade nicht in Betrieb sind oder keine Verbindung zum internationalen Zahlungsverkehrsnetz haben.
Der staatliche inländische Zahlungsverkehr wird mit CUP (Peso Cubano, oft auch „Moneda Nacional" genannt) in bar abgewickelt. Daneben kann vielerorts mit ausländischen Kreditkarten oder mit sog. Prepaid-Geldkarten (s. jeweils Hinweise unten) unbar in Devisen bezahlt werden.
In der Praxis werden Zahlungen für Dienstleistungen, Unterkünfte oder Restaurantbesuche vielfach in bar in EUR akzeptiert. Es wird empfohlen, Bargeld in EUR mitzubringen. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte wird der offizielle Wechselkurs der kubanischen Zentralbank zugrunde gelegt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD deklariert werden. Bei Ausfuhr von mehr als 5.000 USD ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Der Deutschen Botschaft Havanna sind mehrere Fälle bekannt, bei denen der Umtausch von nicht benutzten CUP in Euro am Flughafen vor Ausreise nicht möglich war.
Debitkarten deutscher Banken (Girocard, Maestro, VPay) werden in Kuba nicht angenommen, auch eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio") ist mit diesen Karten nicht möglich.
Kreditkarten deutscher Banken werden in der Regel in allen größeren Hotels zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die durch ein US-amerikanische Institut (z.B. American Express) herausgegeben werden. Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ein. An Geldautomaten kann mit VISA/Mastercard Bargeld in CUP abgehoben werden. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze Land und ist aufgrund gelegentlicher technischer Störungen nicht immer gewährleistet.
In den sogenannten Devisenläden kann neben einer zuvor beschafften Geldkarte (siehe Hinweise unten) in der Regel auch mit einer ausländischen Kreditkarte bezahlt werden. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt bei der eigenen Bank in Erfahrung zu bringen, ob Geldabhebung und Bezahlung in Kuba problemlos möglich sind.
Touristen können auch sog. Prepaid-Geldkarten erwerben, mit der Waren und Dienstleistungen in frei konvertibler Währung (MLC) erworben werden können. Die Karten können am Flughafen oder in den Wechselstuben CADECA beschafft werden und ausschließlich mit Bargeld in ausländischer Währung (keine USD) aufgeladen werden. Weitere Informationen bietet das kubanische Tourismus-Portal.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kubas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung mit Informationen zu Einreise und Zollangaben verpflichtend online innerhalb von 48 Stunden vor dem Check-in über das System D'Viajeros abzugeben.
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist nur mit Visum in Form einer sogenannten "Touristenkarte" möglich. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, einigen Fluggesellschaften am Flughafen sowie bei kommerziellen Anbietern im Internet erhältlich. Verschiedene Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch ggf. nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen. Die Verlängerung der Touristenkarte um weitere 90 Tage ist grundsätzlich möglich. Ob dem Antrag stattgegeben wird, liegt im Einzelfall jedoch im Ermessen der kubanischen Behörden.
Seit August 2024 wird von kubanischer Seite ein elektronisches Visumsverfahren für touristische Reisen eingeführt und wurde der Zugang zu weiteren Informationen und entsprechenden Antragsformularen für das neue eVisaCuba freigeschaltet. Dieses soll mittelfristig die bisherige Touristenkarte ersetzen. Erfahrungen mit dem elektronischen Visum liegen dem Auswärtigen Amt bisher nicht vor.
Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.
Reisende, die sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung kubanischer Reisepässe bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei evtl. Haftfällen ist nicht möglich.
Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer minderjähriger Reisende, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden.
Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt.
Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kuba einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Zum Nachweis genügen in der Regel Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Reisende sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.
Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten bieten Asistur bzw. CubaInfo.
Achtung: Reisende, die sich - auch zu touristischen Zwecken - am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mehr mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten. Reisende sollten rechtzeitig vor Reisebeginn zu diesem Thema mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufnehmen.
Touristische Reisen direkt aus den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten aus den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen aus den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter eine der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Kubareisende sind nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.
Auch einige US-amerikanische Fluglinien haben inzwischen entsprechende Hinweise veröffentlicht, so z. B. American Airlines.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von 5.000 USD aber deklariert werden. Bei Ausfuhr von mehr als 5.000 USD ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Es sollten stets nur Gegenstände zum persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) können Zollabgaben erhoben werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Die Einfuhr von Drohnen ist verboten. Auch E-Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
Es können bis zu 20 lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu 50 Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als 50 Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.
Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich.
Die Zahl der gemeldeten Infektionen mit dem Oropouche-Virus haben 2024 in mehreren mittel- und südamerikanischen Ländern erheblich zugenommen. Im Juni 2024 wurde der erste Fall von Oropouche-Fieber in Kuba gemeldet.
Hinweise bestehen, dass eine Oropouche-Infektion während der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind sowie zu Schwangerschaftskomplikationen inklusive Fehlgeburten führen kann. Hierzu laufen aktuell weitere Untersuchungen. Schwangere sollten die Notwendigkeit einer Reise kritisch abwägen. Weitere Informationen zu Oropouche-Fieber finden Sie hier.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengue-Viren werden ganzjährig, insbesondere jedoch während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht. Es gibt Hinweise, dass eine Infektion mit Oropouche-Viren in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind sowie zu Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten führen kann.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Bislang werden, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin, nur importierte Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen in Kuba gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und wird seit 2012 v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos vereinzelt auch bei Touristen gemeldet. Eine Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann. Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufnehmen, die auch bei Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Ciguatera.
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.
Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit eingehalten wird, noch, dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden.
Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist, insbesondere in vielen ländlichen Gebieten, häufig nicht mit europäischen Standards vergleichbar.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Kuba.
La Habana (Havanna).
Kuba ist die größte karibische Insel und die westlichste der Großen Antillen. Sie liegt 145 km südlich von Florida. Ein Viertel des Landes ist gebirgig. Im Westen und Osten gibt es Gebirgsketten, die eine Höhe von 2500 m erreichen. Westlich von Havanna liegt die Sierra de los Organos, die bis auf 750 m ansteigt. Die Trinidad-Berge liegen in der Inselmitte und erreichen im Osten eine Höhe von 1100 m. Rings um den Hafen von Santiago de Cuba erheben sich die zerklüfteten Berge der Sierra Maestra. 25% der Insel sind mit Pinien- und Mahagoniwäldern bedeckt. Die Küste ist vielfach sumpfig mit dichten Mangrovenwäldern.
Sozialistische Republik seit 1959. Verfassung von 2018. Die 609 Mitglieder des Volkskongresses (Asemblea Nacional del Poder Popular) werden alle 5 Jahre gewählt. Staatsrat mit 31 Mitgliedern; neben dem Präsidenten gibt es ab 2024 das Amt des Ministerpräsidenten. Die Amtszeit des Präsidenten ist auf zehn Jahre beschränkt. Unabhängig seit 1898 (ehemalige spanische Kolonie unter US-Verwaltung von 1898-1902).
Miguel Díaz-Canel, seit April 2018.
Manuel Marrero Cruz, seit Dezember 2019.
110/230 V, 60 Hz; zweipolige amerikanische Stecker. Bestimmte Hotels haben europäische Stecker. Die Mitnahme eines Adapters ist empfehlenswert.
Kuba mit seinen zahllosen unberührten Stränden, Bergwäldern und lebhaften Städten ist alles andere als eine gewöhnliche Insel.
Seit der Revolution vor mehr als 50 Jahren ist zwar in vielerlei Hinsicht die Zeit stehen geblieben, aber die Kontraste des sonnigen Kuba sind faszinierend. Die historischen Städte Havanna und Trinidad sind detailgetreu restauriert worden; ein Spaziergang durch ihre Straßen mutet wie eine Reise in die Vergangenheit an.
Wer in einer Casa Particular übernachtet (einem Privathaus mit Gästezimmern), bekommt einen interessanten Einblick in das Leben des ganz normalen Kubaners. Viele luxuriöse Hotelanlagen an der prachtvollen Küste Kubas laden dagegen zur totalen Entspannung in tropischer Kulisse ein. Und natürlich ist überall auf Kuba das im Überfluss finden, wofür die Karibikinsel international berühmt geworden ist: mitreißende Musik, ausgelassener Tanz und, natürlich, Rum-Cocktails.
Cubana (CU), die nationale Fluggesellschaft, verbindet Madrid nonstop mit Havanna.
Condor (DE) fliegt mehrmals wöchentlich nonstop von Frankfurt/M. und München nach Havanna. Lufthansa (LH) verbindet Frankfurt/M. mit Havanna in Kooperation mit Swiss (LX) via Zürich, mit KLM (KL) via Amsterdam und mit Condor (DE) via München.
Austrian Airlines (OS) fliegen in Kooperation mit KLM (KL) ab Wien via Amsterdam nach Havanna und Swiss (LX) via Zürich.
Eurowings (EW) fliegt ab Frankfurt/ a.M. nach Varadero.
Die direkte Einreise nach Kuba von US-amerikanischem Boden aus ist für Touristen aller Nationen nach US-amerikanischem Recht untersagt.
U.a. U.S.-amerikanische Kreuzfahrtschiffe und Privatyachten sowie U.S.-amerikanische Privat- und Geschäftsflugzeuge dürfen nicht in Kuba anlegen bzw. landen. Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen jedoch weiterhin zwischen den USA und Kuba direkt fliegen.
Frankfurt/M. - Havanna: 11 Std.; München - Havanna: 11 Std. 30 Min.; Düsseldorf - Havanna: 10 Std. 50 Min.; Zürich - Havanna: 10 Std. 55 Min. (jeweils nonstop);
Wien - Havanna: 13 Std. 20 Min. (mit Zwischenstopp).
Flughafengebühren sind bereits im Ticketpreis enthalten.
Die Häfen von Havanna und Santiago de Cuba sind Ziele zahlreicher Kreuzfahrtschiffe aus Europa sowie Nord- und Südamerika.
Es besteht auch die Möglichkeit, mit einer Privatjacht anzulegen, allerdings sollte man vorher die offiziellen Behörden benachrichtigen (Marina Hemingway in Havanna, Tel: +53 7 24 11 50).
MSC, Phoenix und Azamara bieten Kreuzfahrten ab europäischen Städten mit Zwischenstopp auf Kuba an.
Cubana (CU) bietet Linienflüge zwischen den meisten größeren Städten an, u.a. zwischen Havanna und Santiago de Cuba, Holguin, Cayo Coco sowie Cayo Largo.
Das Straßennetz umfasst ca. 61.000 km; etwa die Hälfte ist asphaltiert. Die Beschilderung ist oft schlecht oder nicht vorhanden; es empfiehlt sich daher, mit guten Straßenkarten zu reisen.
Die Autobahn A1 verläuft von Havanna im Westen des Landes bis nach Santiago de Cuba bzw. Guantanamo im Osten. Kürzere Autobahnen führen von Havanna aus sternförmig in die umliegenden Orte.
Maut ist nur auf der Via Blanca, der Strecke zwischen Matanzas und Varadero, zu bezahlen.
Tankstellen sind im ganzen Land ausreichend vorhanden.
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Der Straßenzustand ist oft schlecht. Reisende sollten stets mit mehr oder weniger tiefen Schlaglöchern rechnen. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Die Haupt-Autobahnen A1 bis A4 (Autopistas) sind mit weißer Schrift auf grünem Grund beschildert.
Cubacar und Havanautos sind staatliche Mietwagenanbieter. Mietwagen sind in Städten und in Touristenorten verfügbar und können auch online vorab gebucht werden.
Taxis sind überall vorhanden, wenn auch oft in schlechtem Zustand; sie können durch Handzeichen angehalten werden.
Für Touristen warten vor den großen Hotels besser gewartete und komfortablere Taxis, die in der Regel auch Taxameter haben. Bei Taxis ohne Taxamater sollte man den Fahrpreis im Voraus vereinbaren.
Fahrräder können gemietet werden.
Das Busunternehmen Viazul verkehrt mit seinen modernen und bequemen Bussen zwischen allen wichtigen Städten Kubas. Tickets sollten im Voraus gekauft werden, da sie schnell ausverkauft sind. Reisende müssen abhängig vom jeweiligen Ort eine halbe bis eine Stunde vor Abfahrt am Terminal einchecken; ansonsten verfällt das Ticket.
Busse von Transmetro werden fast ausschließlich nur von Kubanern genutzt.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰. Alkohol darf bei der Fahrt auch nicht von Mitfahrern konsumiert werden.
- Telefonieren am Steuer ist verboten.
- Kinder unter 2 Jahren müssen in einem Kindersitz und bis zu einem Alter von 12 Jahren auf dem Rücksitz befördert werden.
- Für Motorradfahrer gilt Helmpflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h (in der Nähe von Schulen 40 km/h);
- auf Landstraßen: 60 km/h;
- auf Schnellstraßen: 90 km/h;
- auf Autobahnen: 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Bei Pannen mit dem Mietwagen ist zuerst der Vermieter zu informieren.
Der ADAC Partnerclub ist die Federación de Automovilismo y Kartismo de Cuba (FAKC) in Havanna, Tel. +53 7 209 02 88.
In der Regel wird der nationale Führerschein anerkannt. Es ist dennoch empfehlenswert zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Nachts sind oft unbeleuchtete Pferdekarren, Fußgänger oder Tiere auf den Straßen unterwegs. Bei Nachtfahrten ist es daher wichtig, sehr vorsichtig und langsam zu fahren bzw. diese nach Möglichkeit zu vermeiden.
In Havanna fahren Busse, Minibusse und viele Sammeltaxis preiswert zum Einheitsfahrpreis. Busse verkehren im 10- bis 20-Minutentakt, je nach Tageszeit. Der zentrale Busbahnhof befindet sich in der Avenida 26.
Mit offenen Pferdekutschen, sogenannten Calezas, kann die Altstadt von Havanna erkundet werden. Cocotaxis, dreirädrige, motorisierte Fahrzeuge für jeweils zwei Personen, bieten eine weitere Fortbewegungsmöglichkeit in der Stadt.
Das Streckennetz der Bahn wird überwiegend von der staatlichen Eisenbahngesellschaft Ferrocarriles (Nacionales) de Cuba betrieben. Fahrkarten sind an Bahnhöfen erhältlich.
Das Bahnnetz erstreckt sich von Guane im Westen der Insel bis nach Guantánamo im Osten. Die Hauptstrecke führt in West-Ost-Richtung von Havanna über Santa Clara, Ciego de Ávila, Camagüey und Las Tunas nach Santiago de Cuba.
Nach Beschädigungen durch Naturkatastrophen werden einige Nebenstrecken nicht bedient; u.a. die Strecke nach Trinidad an der Südküste.
Die medizinische Versorgung entspricht in Kuba nicht westeuropäischem Standard. Vor allem die technische Ausstattung, die hygienischen Zustände und die Versorgung mir Medikamenten in kubanischen Kliniken lassen zu wünschen übrig. Dies gilt auch für die wenigen für Ausländer vorgesehenen Spezialkliniken, in denen dennoch hohe Behandlungskosten entstehen können.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird empfohlen.
[1] Eine Gelbfieberimpfung kann von Reisenden verlangt werden, die innerhalb von 6 Tagen aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiet einreisen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[2, 4] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte außerhalb Havannas generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz, auch in den Städten. Es ist mit einem erhöhten Risiko für die Viruskrankheit während der Sommerregenzeit, die immer bis Oktober andauert, zu rechnen. Eine Impfung gegen Dengue-Fieber kann ggf. sinnvoll sein.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ausländer, die länger im Land bleiben oder arbeiten wollen, müssen einen HIV-Test in spanischer Sprache vorweisen.
1 Kubanischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: ₱ / $, CUP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 3 und 1 $. Münzen sind im Wert von 3 und 1 $ und im Wert von 20, 5, 2 und 1 ¢ im Umlauf. Münzen im Wert von unter einem $ sind selten im Umlauf.
In manchen Touristengebieten (Varadero, Jardines del Rey, Santa Lucia, Playa Covarrubias und die Küstengebiete um Holguín) kann mit Euro und in US-Dollar gezahlt werden. Wechselgeld wird jedoch in der Landeswährung gegeben.
Mastercard und Visa werden in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert (Achtung: hohe Gebühren), nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express, Diners Club) oder Kreditkarten, die von Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute ausgestellt wurden. Hinweis: Vor der Reise sollte man sich beim Aussteller der betreffenden Kreditkarte erkundigen, ob sie in Kuba nutzbar ist. Bei Abhebungen erfolgen die Abrechnungen grundsätzlich im umgerechneten US-Dollar-Kurs. Vor allem mit Visa sind Abhebungen an Geldautomaten der Banco Financiero Internacional und der Banco Metropolitano möglich.
Hinweis: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Kuba nicht angenommen.
Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-16.00 Uhr (z. T. durchgehend), Sa 08.30-12.00 Uhr.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, Online-Deklarationspflicht für Beträge im Gegenwert ab 5.000 US$ (inklusive Schecks und Wertpapiere). Ausfuhr von Fremdwährung maximal in der Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages; höhere Beträge müssen vom Präsidenten der Central Bank of Cuba genehmigt werden.
Fremdwährungen sollten wegen des hohen Umlaufs von Falschgeld nur bei offiziellen Einrichtungen wie in allen kubanischen Banken, in den staatlichen Wechselstuben (CADECA) und bei Hotelrezeptionen zum geltenden Wechselkurs umgetauscht werden.
Amtssprache ist Spanisch. Es wird auch teilweise Französisch und Englisch gesprochen und in Touristikzentren meist auch Deutsch.
Folgende Artikel können zollfrei nach Kuba eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Persönliche Gegenstände in Mengen, die keinen kommerziellen Charakter haben (gebraucht und neuwertig) bis zu einem Wert von 1000 CUP;
10 kg Medikamente für den persönlichen Gebrauch (nur mit ärztlicher Bescheinigung).
Achtung: Seit dem 1.1.2022 müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise nach Kuba das Online-Formular "Vorab-Auskunft über den Reisenden" (Declaración Jurada de Salud) über das System "D'Viajeros" abgeben. Reisende geben darin vorab Auskünfte u.a. über persönliche Daten und ihren Gesundheitszustand und machen eine Zollerklärung, um die Abläufe bei der Einreise zu beschleunigen. Nach dem Ausfüllen erhalten die Reisenden via E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreise entweder in Printform oder elektronisch vorgezeigt werden muss. Die elektronische Vorab-Auskunft über den Reisenden ersetzt die drei folgenden bisher erforderlichen Dokumente in Printversion: Den International Boarding and Disembarkation Pass, die Zollerklärung und die Gesundheitserklärung.
Elektrische Geräte (Reisebügeleisen, Wasserkocher, Kühlgeräte, Video-CD-Player etc.) dürfen nur zu Urlaubszwecken bzw. für den persönlichen Bedarf eingeführt werden und müssen wieder ausgeführt werden.
Obst, Gemüse, Samen, Fleisch- und Milchprodukte, Waffen und Munition, Sprengstoff, pornographische Artikel aller Art; Hämoderivate; Betäubungsmittel und Drogen; Vorläufersubstanzen. Bestimmte Tier- und Pflanzenprodukte.
Kulturgüter darunter auch Handschriften, die zwischen 1440 und 1500 veröffentlicht wurden; Bücher und Broschüren, die dem kubanischen Bibliothekswesen gehören, bedrohte Tierarten wie Papageien und Schildkröten.
Ausgeführt werden können bis zu zwanzig lose Zigarren oder bis zu fünfzig Zigarren, wenn sie
sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden und mehr als fünfzig Zigarren unter Vorlage einer Originalrechnung.
Weitere Informationen sind vom kubanischen Zoll erhältlich.
Die Ländervorwahl von Kuba ist 0053.
Auf Kuba gibt es fast überall öffentliche Telefonzellen, die mit Telefonkarten oder Peso-Münzen genutzt werden können.
GSM 900, 3G und 4G. Mobilfunkanbieter ist u.a. Cubacel Cuba, eine Tochtergesellschaft der ETECSA. Das Mobilfunknetz deckt ganz Kuba ab. Roaming-Verträge bestehen. Wer Roaming-Gebühren sparen möchte, mietet ein Handy und/oder erwirbt eine kubanische Prepaid-SIM-Karte (Nauta-Karte). Beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte muss der Reisepass vorgelegt werden. Prepaid-SIM-Karten von ETECSA werden in den Verkaufsstellen von ETECSA und in größeren Hotels verkauft. Weitere Informationen sind von der staatlichen kubanischen Telefongesellschaft (ETECSA) erhältlich.
Kostenpflichtiges WLAN durch ETECSA-Hotspots gibt es an zahlreichen öffentlichen Orten wie an Stränden, Parks, Hauptstraßen, Plätzen, Einkaufszentren und beliebten Attraktionen. Zugang zum Internet bieten auch Hotels, Postämter, Filialen des staatlichen Telekommunikationsunternehmens ETECSA, ein paar wenige Internetcafés und die Internet-Zentren der ETECSA.
Hinweis: Das Internet unterliegt in Kuba der staatlichen Zensur.
Briefe nach Europa sind oft mehrere Wochen unterwegs.
Zu den besonders beliebten Mitbringseln zählen Zigarren, Rum, Kassetten mit kubanischer Musik und einheimisches Kunstgewerbe. Spezielle Devisenläden bieten auch Waren an, die sonst nicht erhältlich sind. In allen internationalen Flughäfen und einigen Hotels in Kuba gibt es Duty-free-Shops.
Öffnungszeiten: Mo-Sa 09.00-18.00 und So 09.00-12.00 Uhr.
Meeresfrüchte sind besonders beliebt, ebenso wie Omelette (oft mit Käse gefüllt), Schweinefleisch, Spanferkel, Huhn und Reis sowie gebratene grüne Kochbananen. Eine dicke Suppe aus Huhn oder schwarzen Bohnen wird ebenfalls häufig serviert. Als Dessert oder einfach zwischendurch bietet sich kubanisches Speiseeis an, das genauso gut schmecken soll wie italienisches Gelati. Gerichte in den Hotels sind nicht unbedingt ausgefallen, dazu gehören z. B. Huhn, Fisch, Käse und Schinken, frische Papayas, Melonen, Ananas, Mangos und Bananen. Zum Angebot der wohl schmeckenden Nachspeisen zählen Gebäck, Obsttorten, Karamelpudding und Guaven-Creme.
Getränke: Bars haben grundsätzlich Tisch- und Tresenbedienung. Kubanischer Kaffee ist weltberühmt und ausgezeichnet; kubanisches Bier ist nicht sehr stark, aber schmackhaft. Spirituosen sind teuer, mit Ausnahme von Rum, der in vielen Cocktails wie Daiquiris und Mojitos (ausgesprochen »Mo-chi-tos«) verwendet wird.
Das Nachtleben konzentriert sich auf Havanna, Varadero, Santiago de Cuba und Guanabo östlich von Havanna. Unterhaltungsprogramme werden oft vom Reiseveranstalter geplant und in Gruppen besucht. Es gibt verschiedene Shows, Nachtklubs und Theater. Im schon legendären Tropicana-Nachtklub werden ausgezeichnete Freilichtshows zu mitreißenden Salsarhythmen geboten. Theater, Oper und Ballett in Havanna haben das ganze Jahr über Spielzeit, und Karten sind nicht teuer, müssen jedoch im Voraus gebucht werden. Kinos zeigen Filme in Spanisch, einige haben jedoch Untertitel.
56% der Bevölkerung ohne Religionszugehörigkeit, 39% Katholiken, auch afro-kubanische, protestantische und jüdische Glaubensgemeinschaften.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die Kubaner grüßen sich mit Compañero, Besucher sollten Señor oder Señora benutzen. Alle Kubaner haben zwei Nachnamen, bei der Anrede benutzt man allerdings nur den ersten.
Kleidung: Seit der Revolution ist die Kleidung wesentlich legerer. Kubanische Männer tragen Guayabera (ein leicht faltiges Hemd, das über der Hose getragen wird). Elegante Kleidung ist selten nötig. Männer sollten nur in Strandnähe Shorts tragen. Frauen tragen tagsüber Baumwollkleider oder Hosen und Cocktailkleider zu besonderen Anlässen.
Trinkgeld: Ein kleines Trinkgeld ist angemessen.
Rauchen: In Kuba ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Theatern, Geschäften, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
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